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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-04-01 · Heft 14 (1.4.1876) · p. Seite 224

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 14 (1.4.1876)
Date
1876-04-01
Page
Seite 224 (sequence 8)
Language
German
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224 Schweiz. St. Gallen, 24. März. Dringende Bitte in der Schächtangelegenheit. Bekanntlich hat der schweizerische Bundesrath die Aufhebung des hierorts erlassenen Schächtverbots damit niotivirt, daß, so lange das Statut der hiesigen israelitischen Gemeinde, durch deffen Genehmigung seitens des Großen Raths als der obersten Cantonsbehörde die Aufrechthaltung des Schächtinstituts gewährleistet ist, zu Recht besteht, die jüdisch-rituale Schlachtweise von einer untergeordneten Behörde nicht als eine gesetzwidrige bezeichnet werden kann und darf. Hierauf hat nun der hiesige Regierungsrath beschlosien, an den Großen Rath den Antrag zu bringen, unserem Gemeindestatut, in so weit es sich auf das Schachten bezieht, welches im Vergleich mit der Brüneau'fchen Schlachtmethode (Bouterole) als Thierquälerei zu betrachten sei, die Genehmigung zu entziehen. Es tritt sonach auf's Neue die Aufgabe an uns heran, den diesbezüglichen regierungsräthlichen Bestrebungen auf das Entschiedenste und Nachdrücklichste entgegen zu arbeiten und mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß besagtes Gemeindestatut in seiner Integrität uns erhalten bleibe. Zu diesem Behufe beabsichtigen wir nicht nur fachwiffenschaftliche Gutachten über das Schächten im Vergleich mit der Bouterole, sondern auch Berichte über die bezüglich letzteres gemachten Erfahrungen einzuholen, zu sammeln und in einer dem Großen Rath einzureichenden Druckschrift zu veröffentlichen. Selbst die enragirtesten Anhänger der Brüneau'fchen Methode müssen zugeben, daß bei Ausübung derselben nicht selten durch unrichtiges Anlegen der Maske, durch schiefes Eintreiben des Bolzens :c. Störungen Vorkommen, die mit den größten Qualen des zu schlachtenden Thieres und mit nicht geringer Gefahr für die Umgebung verbunden sind. Solche Vorkommnisse machen es leicht erklärlich, wenn die Bouterole in gar manchen Schlachthäusern sich nicht dauernd einzubürgern vermochte und ein großer Theil der christlichen Metzger sich keineswegs mit ihr befreunden kann; sie bilden aber auch den schlagendsten Beweis für die Grundlosigkeit der regierungsräthlichen Behauptung und Anklage. Wir erlauben uns daher an die verehrlichen Gemeindevorsteher, Rabbiner und Lehrer in den in- und ausländischen Städten, wo die mehrerwähnte Bouterole eingeführt war, sich aber nicht practisch bewährt hat und deshalb wieder abgeschafft wurde, oder wo dieselbe noch heute, jedoch aus dem angegebenen Grunde nicht allgemein an gewendet wird, die ebenso ergebene, als dringende Bitte zu richten, sich gefälligst eine schriftliche, diesen zweifelhaften Erfolg oder thatsächlichen Mißerfolg constatirende Erklärung von Seiten der dem Schlachthause Vorgesetzten Behörde schleunigst verschaffen und betreffenden, womöglich amtlich beglaubigten Beleg dem Unterzeichneten umgehend einsenden zu wollen. Schon in den nächsten Monaten wird der Große Rath hier tagen und unterliegt es keinem Zweifel, daß im Falle der Annahme obigen Antrags es ungleich schwieriger werden dürste, die nicht nur hier in der Schweiz, sondern auch in den benachbarten deutschen Staaten dem Schächtinstitut drohende Gefahr abzuwenden. Mögen daher die erbetenen Beiträge zur Erreichung unseres Zieles recht zahlreich und, da die Zeit drängt, baldmöglichst uns zukommen. St. Gallen, im März 1876. vr. Hermann Engelbert, Rabbiner. Spanien. Madrid, 23. März. Der Papst hat ein Breve hierher gelangen lassen, in welchem er gegen den Artikel l 1 des Berfassungsentwurfs, welcher der Toleranz in Religionssachen die Form des öffentlichen Rechts verleiht, protestirt und behauptet, derselbe verletze die Rechte der katholischen Kirche und annullire das Concordat. (Man sieht, was es bedeutet, wenn in Ländern gemischter Bevölkerung die ultramontanen Sprecher behaupten, daß sie für Freiheit und Recht eintreten'.I! Können sie solchen Kundgebungen des Papstes selbst gegenüber sich noch entblöden, dergleichen Behauptungen aufzustellen?) —. Die spanische Regierung hat gegen das päpstliche Breve energisch protestirt und den Berfaffungsentwurf mit dem unveränderten Toleranzartikel 11 den Cortes vorgelegt. Schweden. Stockholm, im März. (Privatmitth.) Seine Majestät der König hat zum Architekten des Schloßgebäudes den Lehrer an der Akademie der freien Künste, Herrn E. A. Jacobson, unter dem Titel „Schloßintendant" ernannt. Herr llr. A. P. Lev erlin, Sohn unseres Vorstandspräses, ist zum Intendanten am Gesundbrunnen Medivi erwählt worden. Indem wir diese neuen, ehrenvollen Auszeichnungen zweier hiesiger Glaubensgenossen mittheilen, können wir nicht umhin, gegen den Vorwurf der Correspondenz in Nr. 6 Ihrer geschätzten Zeitung, der unsere Regierung der Intoleranz zeiht, entschieden Front zu machen. Zur Steuer der Wahrheit sehen wir uns genöthigt, den wunden Fleck, die Einwanderung der polnischen Juden in Schweden, zu berühren. Als in der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts ein königl. Edict allen Religionsbekennern freien Aufenthalt im Lande gewährte, wurde gleichzeitig die Bedingung daran geknüpft, daß die neuen Unterthanen den Beweis der Fähigkeit erbringen, dem Staate wirklichen Nutzen zu schaffen. Mit überaus großer Milde verfuhren indeß die Behörden bei der Ausführung dieser Klausel. Viele Juden auS Deutschland, Dänemark wanderten ein, in der Hoffnung, hier ein besseres Heim zu finden — und sie haben es gefunden. Aber auch pol-

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