Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 14 (1.4.1876)
- Date
- 1876-04-01
- Page
- Seite 220 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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220 7) Sie behaupten, wir seien Partei. — Wir find keine Partei; nach § 1 unserer Statuten sind im Gemeindebunde „alle Parteifragen ausgeschlossen." Wir wollen den Frieden in der Gemeinde, gegenseitige Schonung und gegenseitige Anerkennung, halten darum den Frieden und die Einheit der Gemeinde als ein heiliges Vermächrniß unserer Vorfahren und erkennen in diesem Falle einen Ausspruch für richtig an, der also lautet: „Für die Bewohner eines und desielben Ortes ist es positive Religionspflicht, zusammen eine Religionsgemeinde zu bilden und die religiösen Gemeindelasten gemeinschaftlich zu tragen." Das Motiv zu dieser Satzung lautet: „Nur in der Eintracht könne die Starke und nur in der Vereinigung Aller der sichere Boden für das gemeinsame Heiligthum gefunden werden; eine Wahrheit, die jederzeit alles Heil und allen Segen für die jüd. Religionsgencfsenschast in sich trug, in unserer Zeit jedoch als der einzig rettende Gedanke erscheinen dürste." (Bergl. Entwurf einer Synagogal-Berfasiung :c. von Dr. Samson Raphael Hirsch, Rabbiner der israel. Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main.) Der Ausschuß des deutsch-israel. Gemeindebundes, sgez.) Moritz Kohner. B. Jacobsohn, Schriftführer. Berlin, 22. Marz. (Privatmitth.) Hiesige und andere Zeitungen enthielten, in diesen Tagen folgende Mittheilung: „In der Pelitionsccmmission trug der Referent für Petitionen, betreffend den Austritt aus Synagogeugemeinden (Abg. Lehfeldt), den Inhalt von mehr als 60 auf diese Frage bezüglichen Petitionen vor. Die Regierunzscommissarien des Cultusministeriums des Innern erklärten übereinstimmend, daß in den nächsten Wochen dieser Session ein Gesetz betreffend den Austritt aus Synagogengemeinden vorgelegt werden solle. Die Nachrichten, wonach sich die Behörden mit einem weitergehenden Gesetz, die Regelung der jüdischen Gemeindeverhaltnisse überhaupt betreffend, beschäftigen, seien falsch. Die Petitionscommission setzt in Folge dessen die Behandlung der Petitionen auf 14 Tage aus." Wie wenig diese Mittheilung der Richtigkeit entspricht, und wie sie nur abermals wiedergiebt, was die Gegner der jüd. Gemeinden wünschen, geht aus einem Artikel der „Boss. Ztg." hervor, wo es heißt: „Mit Bezug auf diese Notiz schreibt uns jetzt der betreffende Vortragende Rath im Ministerium des Innern, Geh.-Rath Haase, er habe wörtlich Folgendes erklär:: „Das königliche Staatsministerium wird in der nächsten Zeit einen Beschluß darüber fassen, ob und eventuell mit welchem Inhalt ein Gesetzentwurf über den Austritt aus den Synagogengemeinden dem Landtage noch während der gegenwärtigen Session vorzulegen sei. Der Geh. Regierungsrath Beinert, Commissar des Herrn Cultusministers, hat sich meiner Erklärung angeschlossen." Es geht aus allem diesem nur hervor, daß nach wie vor die Petitionscommission bisher das einzige Schlachtfeld war, wo die gegnerischen Parteien hinsichtlich der jüdischen Gemeindeverfaffung sich begegnen und bekämpfen. Gerade weil diese Commission sammt dem Berichterstatter Lehfeldt für den steien Austtitt aus den Synagogengemeinden schwärmt, und in der Mehrheit des Abgeordnetenhauses Unterstützung findet, ist es nothwendig, so viele Petitionen wie möglich für die Erhaltung des Gemeindeverbandes hineinzusenden. Denn wenn auch die Herren Volksvertteter hierbei auf diese Stimme des Volkes nicht hören, so scheint doch die Slaatsregierung Gewicht darauf zu legen, weshalb wohl sie bis jetzt mit Vorlegung des Gesetzentwurfes zögerte. Ob also ein desfallsiger Gesetzentwurf noch in dieser Session vorgelegt werde, ist noch heute staglich. Um so weniger kann etwas auf die Gerüchte gegeben werden, die über den Inhalt des Gesetzentwurfes umlaufen, z. B. daß der Ausgettetene noch 5 Jahre leinen Beitrag bezahlen solle. Berlin, 23. Marz. (Privatmitth.) Das Februarheft des Centtalblattes für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen enthält wieder eine Aufzählung der „Zuwendungen im Ressort der Unterrichtsverwaltung, welchen die landesherrliche Genehmigung ertheilt worden ist. Unter denselben befinden sich drei von Juden, und zwar sämmtlich zu Gunsten des Baruch-Auerbach'schen Waisenhauses. Dieselben lauten: 12. Der Kaufmann Wulff zu Berlin hat der Baruch- Auerbach'schen Waisen-Erziehungs-Anstalt für jüdische Knaben zu Berlin ein Legat von 5000 Thlrn. ausgesetzt. 18. Seitens des Kaufmanns D. I. iWulff und seiner Ehestau Sara geb. Wolfs sind den Baruch Auerbach'schen Waisenanstalten für jüdische Knaben und Mädchen zu Berlin letztwillige Zuwendungen gemacht worden, welche sich auf ungefähr 84,000 Mark belaufen. 25. Die Wittwe Beschütz geb. Grüneberg zu Berlin hat den Baruch-Auerbach'schen Waisenanstalten für jüdische Knaben und Mädchen daselbst ein Legat von 2000 Thlrn 6000 Mark und ihre Bibliothek vermacht. —. Der Stadtgerichrsrath Dr. Rubo, besonders bekannt als Schriftführer der Norddeutschen Bundescommission zur Entwerfung des Sttafgesetzbuches, bisher Privatdocent an der Universität zu Berlin, ist zum außerordentlichen Professor in der juristischen Facultät allhier befördert worden. Er ist als tüchtiger Jurist anerkannt und zeichnete sich auch auf dem letzten Juristenlage aus. Frankfurt am Main, 19. März. (Privatmittheilung.) In der Broschüre des Rabbiners Süßkind über das neue Statut der Separatgemeinde des Dr. Hirsch (s. Nr. 12) finde ich folgenden Punkt nicht prägnant genug hervorgehoben, daß nämlich in demselben mehrfache Bestimmungen blos auf den Schein berechnet sind. Ausgeschlossen sollen werden die, welche ihre Kinder