Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-04-01 · Heft 14 (1.4.1876) · p. Seite 219

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 14 (1.4.1876)
Date
1876-04-01
Page
Seite 219 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227069-3227084--34345-3304214
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

219 Stadt Breslau das geduldig hinnehmen wird. Wie wir hören, hat übrigens Herr Dr. Badt erklärt, daß er auf den Religions-- unlerricht verzichte, wenn durch Bestimmung, wie die obige, die Parität der Confessionen beeinträchtigt werde. — — Die Red. d. Bl. kann nur die Aufmerksamkeit auf obige Correspondenz nachdrücklich lenken. Jeder Sache schadet die Halbheit, am meisten aber einer neuorganisirten Unterrichtsdisciplin. Wir heben hervor, daß jedem Bedenken eines obligatorischen Religionsunterrichtes dadurch die Spitze abgebrochen ist, daß den Zöglingen auf Ansuchen der Eltern, wenn sie den Ersatz durch einen genügenden anderweitigen Religionsunterricht Nachweisen, Dispensation ertheilt wird. Hiermit ist jedes „konfessionelle Bedenken" behoben. Desto mehr treten alsdann die pädagogischen Momente in den Vordergrund. Den Besuch des schulmäßig eingerichteten Religionsunterrichtes facultativ zu machen, d. h. der Willkür der Eltern und Schüler zu überlasten, muß jeder Pädagoge als den schädlichsten Fehlgriff anerkennen. Jede Wirksamkeit, jede Disciplin ist dadurch unmöglich gemacht. Nicht blos daß die rusbleiben.Len Schüler ohne den Unterricht verbleiben, sondern dieser wird selbst für die an ihm theilnehmenden Schüler vollständig gelähmt. In Folge besten hat auch die betr. Rubrik auf der Censur keine Beteurung, da eben der Schüler bei der ihm zustehenden Freiheit, den Unterricht zu besuchen oder nicht, nach dieser Rubrik nicht mehr beurtheilt werden kann. Kommt nun hinzu, daß die Prüfung in dieser Disciplin Lei dem Abiturientenexamen hinwegfällt, so ist der ganze jüdische Religionsunterricht an dieser Schulanstalt in die b'uft gesetzt. Er hat von vornherein jedes Ansehen verloren und jede Wirksamkeit ist zweifelhaft. Eine zweite Folge wird sein, daß nach einiger Zeit der schwächliche Zustand Lestelben den Gegnern die Mittel in die Hand geben wird, ihn wieder beseitigt haben zu wollen. Kennen wir unter derartigen VerhLltnisten dem Herrn lw. B. es nicht verdenken, daß er zu solchen Schädigungen des Unterrichts nicht die Hand bieten und die Religion als Unterrichtsgegenstand nicht entweihen lasten will: so können wir doch Len anderen jüdischen Religionslehrern nur empfehlen, die thatsächlichen Folgen der gedachten Bestimmungen sorgfältig zu beobachten und zu notiren, um falls sie, wie gefürchtet, eintreten, nach einiger Zeit aus Remedur höhern Ortes dringen zu können. 2&eifcimcj 6U/<xcßu>c&tctt. Deutschland. Leipzig, 24. März. Erklärung gegen Nr. 8 der jüdischen Preffe". 1) Da nur das Petitum und nicht die Begründung desselben,! bez. die angefügte Resolution abgedruckt ist, so kann von' Tiraden und noch weniger von widerlegten Tiraden: die Rede sein; 2) ist es thatsächlich unrichtig, daß der Gemeindebund aus seiner Mitte Vertrauensmänner zu hören wünsche, da! das Petitum nur von „bevollmächtigten" Vertrau-! ensmännern aus den jüdischen Gemeinden des! preußischen Staates spricht; > 3) ist es thatsächlich unrichtig, daß keine Gemeinde aus dem > orthodoxen Judenthume dem Gemeindebunde sich ange-1 schloffen hätte, im Gegentheil gehört die überwiegendes Majorität der Bundesgemeinden der orthodoxen Richtung; an, in denen nie ein Conflict im Bezug auf Cultus und! Ritualien hervorgetreten ist. j Daß aber in der heutigen Orthodoxie selbst verschiedene j Nüancen vorhanden sind, beweist der Umstand, daß in derselben Nummer (S) der „Jüd. Pr." die Redaction sich ge-! nöthigl sieht, gegenüber der Wochenschrift „Israelit" ihre! Orthodoxie zu vertheidigen, und somit wohl kaum berechtigt > ist, die Orthodoxie oder die Rechtgläubigkeit der 7—800 I Gemeinden des preuß. Staates, aus denen wir bevollmächtigte Vertrauensmänner gehört wisten wollen, in Frage zu stellen oder sich darüber als Richter auszuwersen; 4) ist es thatsächlich unrichtig, daß der Gemeinvebund die religiösen Gegensätze jemals geleugnet hätte, entschieden hat er aber Verwahrung dagegen eingelegt, daß im Judenthume verschiedene Confessionen, analog denen im Christenthume, bestehen, und die im Sinne des Gesetzes vom 8. Mai 1873 als solche gesonderte Confessronen zu betrachten wären, wie katholische, protestantische, reformirte :c.; 5») ist es thatsächlich unrichtig, daß der Gemeindebund eine Nichtberücksichtigung der Minoritäten anstrebt: im Gegentheil hat der Unterzeichnete Vorsitzende bereits im Jahre 1870 dasPrincip der Berücksichtigung von Minoritäten ausgesprochen und haben sich sämmtliche Bundesgemeinden demselben angefchlosten. Beweis dafür ist, daß die vom Gemeindebunde sowohl, wie auch vom Vorstände der jüdischen Gemeinde Berlin herausgegebenen Denkschriften ausdrücklich dafür eine Form suchen; 0) müffen wir es lief bedauern, daß neben dem Kampf gegen die judenfeindliche Preffe uns noch die gemeindefeindliche Preffe entgegentritt, welche durch thatsächlich unrichtige Unterlagen für' die gesetzgebenden Facleren nur bewirkt, Laß die Gemeindeeinheit und die Einheit des Judenthums geschädigt wird. 14

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.