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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-03-28 · Heft 13 (28.3.1876) · p. Seite 203

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 13 (28.3.1876)
Date
1876-03-28
Page
Seite 203 (sequence 5)
Language
German
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203 Ursprungs, Abraham selbst war ein Indier, aber vielleicht aus den höher» Kasten, also Iaphetit; sie verehrten Gott als Elohim. Zochebed aber, die Mutter Mosis, und das „gemischte Volk", welches mit den Hebräern aus Egypten zog, verehrte als iranische Iaphetiten den Jehova. So kann man sagen, daß die Israeliten Semiten wurden, d. h. ein aus Iaphetiten und Hamiten gemischtes Volk (S. 26 :c.). Gewiß nicht minder neu und überraschend ist die Thatsache, daß diese indisch-iranisch-egyptifchen Hebräer fast 1200 Jahre lang, von 2458 bis 1289, die Verbündeten der semitisch gewordenen Meder waren (S. 25): gewiß eine überaus treue Freundschaft, der sich in unsern verderbten Zeiten kein ähnliches Beispiel an die Seite stellen läßt! — Um zu einer spätern Zeit überzugehen, so liefert ein horizontaler Strich auf einer thövernen Liste assyrischer Könige und ein angeblicher König Belnus, den Alexander Polyhistor in seinen fabelhaften assyrischen Königslisten anführt, ohne weiteres den biblischen Monarchen Phul von Assyrien, den man unter dieser Namenssorm bisher in den Keilschriften noch nirgends entdecken konnte (S. 36 :c.). Nun kann es uns auch nicht mehr in Erstaunen versetzen, wenn wir erfahren, daß der erste medische König, der sei 2458 v. d. gew. Zeitr. in Babylon herrschte, Zoroaster „nach dem großen Monotheisten des Ostens" hieß; daß „durch die Gründung medischiranischer Macht in Babylon eine Wiedervereinigung erfolgte seit der Arischen Trennung in Himalaja getrennter Indischer und Iranischer Bolksstämme, aus deren Verbindung, nämlich aus Hebräer und Nicht-Hebräer oder Fremden, das Volk Israel bestand" (S. 57). Darius oder Darjawusch ist durchaus kein Eigennamen, wie bisher die ganze Welt irrthümlich gemeint hat, sondern heißt der „Festhalter" — also der „Sagent" (!!). Artaxerxes oder Artakschatra heißt nicht, wie schon Herodot richtig erklärt, der „große König", sondern der „König der Arier". Da also beides nur Titel sind, so ist der Darius, der im sechsten, und der Arthasastha, der im siebenten Capitel des Buches Esra erwähnt wird, eine und dieselbe Person, folglich reduciren sich die 57 Jahre, die man bisher zwischen der Weihe des zweiten Tempels und der Gesandtschaft Esra's annahm, aus ein Jahr S. 72 rc.). Man wird jetzt um so mehr zugestehen, daß bei einer solchen Mechode der Argumentation alles zu beweisen ist. Genug von einem Werke, das nur merkwürdig ist als Spiegelbild, in welchem sich mehrere jüdische und christliche Herren Bibelkritiker, die sich für sehr „wissenschaftlich" halten, beschauen mögen, um zu erkennen, wohin ihre Weise willkürlichster Negation auf der einen und nicht minder willkürlicher subjectiver Hypothesenhascherei auf der andern Seite führt! Vielleicht stiftet in diesem Sinne das sonst völlig werthlose Buch einigen Nutzen! — n. —n. Deutschland. Frankfurt a. M., 15. März. (Privatmitth.) Sie haben in Ihrem desfallsigen Leitartikel richtig auseinandergesetzt, daß der Handelsvertrag, welchen Oesterrich-Ungarn mit Rumänien abgeschlossen, durch seine die österreichischen Juden ausnahmsweise betreffenden Klauseln ein allgemeines und principielles Interesse erhallen hat, indem dadurch die Gleichberechtigung der österreichischen Staatsangehörigen, welche die österreichischen Grundrechte verbürgen, durch Unterscheidung nach der Religion verletzt worden ist. Da nun die meisten europäischen Staaten, mir Ausnahme Rußlands, das grundsätzlich keine Handelsverträge schließt, ähnliche Conventionen mit Rumänien abzuschließen im Begriffe stehen: so würde, wenn derartige Ausschließungen auch in diese bevorstehenden Verträge ausgenommen würden, das Princip der Gleichberechtigung überall einen unerwarteten Abbruch erleiden. Es ist daher von Wichtigkeit, daß dieser Umstand in der Presse allgemein erörtert werde, um den Widerstand dagegen anzuregen. Wie schon nachdrücklich gesagt worden, hat dies mit den innern Verhältnissen und der Gesetzgebung Rumäniens gar nichts zu schaffen, und handelt eS sich nur um die Rechte der Unterthanen der dieffeitigen contrahirenden Staaten. Ich mache daher auf einen Leitartikel der „Frankfurter Zeitung" vom 1. März aufmerksam, in welchem dieser Punkt mit scharfen Worten gerügt und ebenfalls auf das völlig entgegengesetzte Verfahren Hollands, Frankreichs und Englands der Schweiz gegenüber aufmerksam gemacht wird. Es heißt daselbst unter Anderem: „Im Uebrigen würden wir auf diese kleinen Scherze des Cabinets Auersperg wenig Gewicht legen, auch sonst unsere Leser mit den einzelnen Bestimmungen der rumänischen Convention nicht behelligen, wenn dieses mit so großer Mühe geschaffene und so mühsam erhaltene Werk der Andrassy'schen Orientpolitik nicht noch andere Dinge enthielte, welche die Aufmerksamkeit der ganzen Welt verdienen. Wenn zwei Regierungen und zwei Volksvertretungen wie diejenigen von Cis- und Transleithanien einen für ihre Völker ungünstigen Handel abschließen, so ist das ihre Sache, wenn aber eben dieselben Körperschaften, welche Repräsentanten europäischer Cultur sein wollen, einen unumstößlichen Grundsatz unserer Zeit verletzen, dann ist es die Pflicht der gefammten gebildeten Welt, dagegen zu protestiren. Rumänien ist bekanntlich das klassische Land der Juvenhetzen. Noch am 23. Sept. 157 5 hat der Appellhof in Jassy urkundlich erklärt, daß Bürger eines fremden Staates, welche Juden sind, in Rumänien kein unbewegliches Eigenthum erwerben dürfen, „weil die Juden ihrem Stamme nach Fremde sind, Fremde, die kein Vaterland besitzen.

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