Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1876)
- Date
- 1876-03-21
- Page
- Seite 189 (sequence 9)
- Language
- German
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189 LandeSschulratheS aufgehoben und angeordnet, daß in dieser Beziehung kein Zwang Platz greifen dürfe; sondern er Hai auch die Weisung gegeben, daß bei der Stundeneintheilung darauf Rücksicht genommen werde, damit in jenen Schule», wo sich zahlreich jüd. Kinder befinden, an Sabbathen jene Gegenstände gelehrt werden, bei welchen das Schreiben nicht unumgänglich nothwendig ist. Gestern wurde hier in zweiter Instanz der Bann des Neu- Sandecer RabbinatScollegiums über zwei dortige Israeliten, die sich dem Ausspruche des genannten RabbinatScollegiums nicht fügen wollten, verhandelt. Das erstrichterliche Urtheil wurde bestätigt und der Rabbiner sammt Beisitzer verurtheilt. Es ist da wieder ein üwn rnbrt in optima forma geübt worden. — Bei dieser Gelegenheit sei es mir gestattet, daran zu erinnern, daß ich vor einigen Jahren die Bannformel mittheilte, die über den sel. Rappaport verhängt wurde. Mit Vergnügen theile ich Ihnen mit, daß bei Gelegenheit des 50-jährigen Jubiläums des alten Gotteshauses in der Stadt ein Heft Predigten vom sel. Mannheimer erscheinen wird. Dasselbe wird auch die Einweihungspredigt vom 9. April 1826 enthalten. Es wird Das in wahrem Sinne des Wortes eine Festgabe sein. 8. Aus dem südl. Böhmen, 3. März. (Privatmitth.) Der rumänische Handelsvertrag ist auch im Reichsrathe, nachdem das Ministerium die Cabinetsftage gestellt, mit einer beträchtlichen Majorität angenommen worden. Bon den jüdischen Abgeordneten stimmten 4 für und 6 gegen die Annahme der Convention. Als erster Redner der Minorität trat der Abgeordnete der Brünner Handelskammer, Herr Neuwirth, auf. Dieser, obgleich Jude, bekämpfte indeß nur die politische und commerzielle Seite der Convention und berührte gar nicht den die staatsbürgerlichen Rechte der Juden beeinträchtigenden Punkt, während die christlichen Redner der Minorität auch auf diesen Punkt, als auf einen Grund, den Vertrag zu verwerfen, hinwiesen. Herr Neuwirth ging diesem Punkte wahrscheinlich deshalb aus dem Wege, um nicht daran zu erinnern, daß er Jude sei. Von den für den Vertrag eingeschriebenen Rednern wurde Herr Fürth, der das Referat aus einem uns nicht interessirenden Grunde an einen anderen Abgeordneten abgegeben hatte, zum Generalredner gewählt. Dieser jüdische Abgeordnete suchte die Behauptung der Minorität, daß die Convention auch in commerzieller Beziehung für Oesterreich ungünstig sei, zu widerlegen, und schloß seine, nur den commerzielle« Theil des Vertrages zum Gegenstände habende Rede, mit der Versicherung, daß er „mit der Ueberzeugung eines ehrlichen Mannes, der seine Pflichten als österreichischer Staatsbürger höher stellt, als alle andern", die Annahme der Convention empfehle. Diese Schlußbemerkung soll wahrscheinlich das Verhalten des Juden Fürth dem rumänischen Handelsverträge gegenüber erklären und so viel heißen als: erst bin ich österreichischer Staatsbürger und dann bin ich Jude. Nun, wir haben nichts dagegen! Schade aber nur, daß Rumänien in Herrn Fürth nur den Juden Fürth und nicht auch den österr. Staatsbürger Fürth sehen wird; und noch mehr Schade ist, daß Herr Fürth, der seine Pflichten als Österreich. Staatsbürger so hoch stellt, keinen rechten Begriff von diesen Pflichten zu haben scheint. Denn eine der ersten Pflichten eines österr. Staatsbürgers ist unstreitig, die Wahrung der ihm als österr. Staatsbürger zukommenden Rechte. In dem rumänischen Handelsverträge werden nun die staatsbürgerlichen Rechte einer ansehnlichen Zahl österr. Staatsbürger preisgegeben. Daß die betreffenden Staatsbürger dem religiösen Bekenntniffe nach Juden sind, das ändert an der Sache, wenn man sich, wie Herr Fürth, auf den rein staatsbürgerlichen Standpunkt stellt, nicht das Geringste. Da nun Herr Fürth auch Einer von denen ist, deren Rechte als österr. Staatsbürger durch den Vertrag verletzt werden, so hat er, indem er für die Annahme der Convention sprach und stimmte, seine Pflichten als österreichischer Staatsbürger verletzt, und was das Fatale ist, gerade in dem Augenblicke verletzt, als er emphatisch ausrief: daß er seine Pflichten als österr. Staatsbürger höher stelle, als alle andern. Daß Herrn Fürth das passiren konnte, ist nicht blos ein Beweis, daß Logik und Rechtsphilosophie nicht zu feinen täglichen Beschäftigungen gehören, sondern auch, daß das staatsbürgerliche Bewußtsein nicht sonderlich stark bei ihm ist; denn wäre dies der Fall, so würde er ohne Logik und Rechtsphilosophie gefühlt haben, daß es sich hier nicht um Rechte der Juden, sondern um Rechte vollberechtigter österr. Staatsbürger handelt und daß es nicht allein keine Pflicht eines österreichischen Staatsbürgers fein kann, sich seiner staatsbürgerlichen Rechte zu entäußern, sondern daß der wahre Patriotismus dies sogar verbietet. Oder meint Herr Fürth vielleicht, daß es Pflicht eines österreichischen Staatsbürgers ist, etwas zu thun, wodurch das civis Austriacus sum in Rumänien zu leerem Schall, zu nichtigem Dunst wird? Die unrichtige Auffassung als handle es sich um die Gleichberechtigung der Juden in Rumänien und nicht um die Wahrung durch die Verfassung garantirter Rechte Österreich. Staatsbürger, scheinen übrigens alle Abgeordneten mit Herrn Fürth getheilt zu haben —, denn auch diejenigen von ihnen, welche die in der Convention enthaltenen Beschränkungen für die Juden mißbilligten, thaten dies aus dem Grunde, weil Oesterreich durch seine Zustimmung zu denselben, die in Rumänien bestehende Ungleichheit der Culte sanctioniren. Daß diese Zustimmung Oesterreichs mit seinen eigenen Staatsgrundgesetzen unvereinbar ist, wurde von Niemandem gesagt. ES ist das ein Beweis, wie wenig man noch im Allgemeinen gewohnt ist, auch den Juden vor allem Andern als Staatsbürger zu betrachten. Schuld daran ist aber, wie ich schon in meinem letzten Berichte gesagt habe, die Indolenz der Juden selbst. Zu bedauern ist, daß Herr vr. Kuranda, der sich als Redner gegen die Convention hatte einschreiben lassen, nicht auch wirklich das Wort ergriffen hat. Wenn auch feine Worte, da das Mini- 12