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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-03-14 · Heft 11 (14.3.1876) · p. Seite 170

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 11 (14.3.1876)
Date
1876-03-14
Page
Seite 170 (sequence 6)
Language
German
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170 österreichischer Staatsbürger für den Vertrag zu stimmen, so un-I minister selbst in Vertretung der Regierung bedauerten die Nachbedingt entschieden? (S. Corr. „aus dem südlichen Böhmen") j theile, welche der Vertrag für die österreichischen Juden enthält. Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Minorität mit 167 j Niemand versuchte dies zu rechtfertigen, und man entschuldigte gegen 83 Stimmen abgelehnt und die Annahme des Vertrages' es nur damit, daß von Rumänien nicht mehr zu erlangen gemil 145 gegen 7 3 Stimmen zum Beschluß erhoben. Vier Abgeordneten jüdischer Religion stimmten für, sechs gegen den Vertrag. Wenn wir nun einen Blick über die ganze Verhandlung im österreichischen Reichsrathe werfen, so können wir trotz Allem nur sagen, daß sie hinsichtlich der Gleichberechtigung aller Confessionen einen bedeutenden Fortschritt im Vergleich mit dem ungarischen Abgeordnetenhause erweist. Alle Redner, und der Handelswesen wäre. Niemand bemühte sich, gleich dem ungarischen Ministerpräsidenten Tißa, einen sophistischen Recbtsgrundsatz für dieses Unrecht auszufinden und zu entwickeln. Auch trat nicht, wie in Pest, ein wahnwitziger Abgeordneter auf, der schließlich das Verfahren der Rumänen als im Rechte ausgab. Dies ist die rühmenswerthe Seite der österreichischen Debatte. — Der Vertrag hat nun noch das österreichische Herrenhaus zu passiren. Deutschland. SbeiiLui/Cj 6iicxcßticßfceu. tützung derselben. Dies behindert nicht, auch eine Gabe für den besonderen Gegenstand dieses Hülferufs zu bestimmen. Die Redaction. Bonn, 2. März. (Privatmitth.) In der eben geschlossenen Debatte über den rumänischen Handelsvertrag im österreichischen Abgeordnetenhause wurde als aus dem Ministerium des Auswärtigen stammend, mitgetheilt, daß auch England, Frankreich, Italien und Deutschland — nur nicht Rußland — im Begriffe stehen, ähnliche Handelsverträge mit Rumänien abzuschließen. Wir halten es daher für Pflicht, einflußreiche Männer darauf aufmerksam zu machen, dahin zu wirken, daß in diese Verträge, nicht wie in den österreichisch-ungarischen, die verfaffungSwidrige Unterscheidung zwischen den Staatsangehörigen verschiedener Confession hineinkomme. Wir wenden uns mit diesem Ersuchen nicht blos an Glaubensgenoffen, sondern an alle Diejenigen, welche nicht wollen, Laß die Berücksichtigung der Confefsionen in Len staatsbürgerlichen Rechten auf Umwegen wieder zur Geltung komme, nachdem sie aus Verfaffung und Gesetz verschwunden. Es versteht sich, Laß auch wir diese Pflicht nach unsren Kräften nicht unerfüllt laffen. Die Redaction. Bonn, 5. März, i Privatmitth.) Die öffentl. Blätter haben die Kunde von dem außerordentlichen Unglück überall hingetragen, welches die Stadt Schönebeck und Umgegend Lurch das Hochwaffer der Elbe betroffen hat. Neben der augenblicklichen Noth ist es die Verarmung vieler Bewohner, welche die sonst blühende Stadl für eine längere Zukunft bedroht. Auch die Synagoge ist der Gewalt des anstürmenden Elements gewichen und muß abgetragen werden. Der Vorstand der Gemeinde, der nicht absieht, auf welchem Wege dem religiösen Bedürfniß der Gemeinde genügt werden könnte, hat deshalb einen Aufruf erlaffen, den wir im Inseraten theile veröffentlichen, und deffen Berücksichtigung wir dringend empfehlen. Die Noch der verunglückten Bewohnerschaft erfordert eine allgemeine Beiheiligung an der thatkräftigen Unter- Auö Sachsen, 2. März. (Privatmitth.) Es ist eine alte Erfahrung, daß in Ländern oder Provinzen, wo Jahrhunderte lang kein Jude wohnte, weil er es nicht durfte, sich der Judenhaß ganz besonders vererbt. Man kann dort doch nicht sagen, daß die Erfahrung dieses Gewächs des Mittelalters großgezogen, daß es vielmehr sich aus sich selbst, aus der in der Mehrzahl der Menschen vorhandenen Neigung, Vorurtheile zu hegen, ernährt habe. Dies ist nun besonders in Sachsen, sowohl im Königreiche, als in den 1816 zu Preußen gekommenen ehemaligen sächsischen Landestheilen der Fall. Man wird sich erinnern, daß bis auf die neueste Zeit in Sachsen Juden nur in Dresden und Leipzig wohnen durften, und zwar ohne daß Zuzug von außen gestattet war; ebenso durften bis zum Jahre 1844 in den ehemaligen sächsischen Landestheilen Juden nicht wohnen. In Leipzig und Dresden sind die Vorurtheile gegen die Juden ziemlich verblaßt, und es hat nicht an Gelegenheiten gefehlt, wo sich dies tatsächlich erwiesen hat. Desto stärker hat es sich außerhalb dieser beiden Städte erhalten. Wir haben z. B. das „Neue Freiberger Tageblatt" vom 5. Januar und die „Sächsische Provinzialzeitung" (die zu Zeitz herauskommt) vom 25. Febr. vor uns, und wir begegnen darin Artikeln über die Juden von fabelhafter Feindseligkeit strotzend. Das letztere Blatt. entlehnt seine wahnwitzigen Ideen den Ultramontanen, welche für die Vertreibung der Jesuiten auch die der Juden verlangt. Im Munde protestantischer Eiferer klingt dies doch sonderbar. Einen Streit mit diesen Blättern aufzunehmen, wäre gewiß thöricht und überflüssig. Da sie aber in ihrer Umgegend gar keinen Gegenstand haben, gegen welchen sie ihre Leser aufhetzen können, so ist dies immerhin ein frappantes Beispiel von dem bösen Willen, der dem verdorbener Knaben gleicht, die von der Sucht zu zerstören geplagt werden, ■i 4 r %

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