Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1876)
- Date
- 1876-03-14
- Page
- Seite 169 (sequence 5)
- Language
- German
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169 stellt sich aus den Worten des Handelsministers selbst eine Schwache Oesterreichs heraus, die Seitens eines Staates von 40 Millionen gegen einen anderen von 4 Millionen ganz unbegreiflich ist, und erweist, daß diese Politik für den gesunden Menschenverstand ein wahres Labyrinth ist. Als recht charakterisch führen wir noch an: Abg. Ganahl rügt die große Intoleranz, die in dem Gesetze zum Ausdrucke kommt, glaubt aber, man dürfe der Regierung nicht zumuthen, sie wolle wisientlich das Interesse Oesterreichs schädigen; denn wäre dies der Fall, dann müßte man nicht blos den Vertrag ablehnen, sondern auch die Regierung zur Verantwortung ziehen. Die Vortheile des Vertrages seien gering, aber die Nachtheile, die eine Ablehnung desselben herbeiführen würde, wären so groß, daß Redner für den Vertrag glaube sprechen zu müssen. (Beifall.» Hiermit schloß die Sitzung am 26. Die folgende Sitzung eröffnete der Abg. Dr. Menger, vielleicht der Redner, welcher am schärfsten die Convention und ihre Bertheidiger angriff. Er äußerte unter Anderem: „Weiter wurde erklärt, daß der Artikel VI so aufgefaßt werde wie bei uns. Wenn ich aber als Jurist diesen Artikel mit anderen Stellen der rumänischen Gesetzgebung vergleiche, so drängt sich mir die schwere Besorgniß auf, daß dieser Artikel dort nicht so aufgefaßt wird, wie es die Majorität dieses Hauses wünscht. Durch ein rumänisches Gesetz ist ausgesprochen, daß die Juden das Recht haben, in Städten unbewegliche Güter zu haben. Der rumänische oberste Gerichtshof erklärte nun in einem bestimmten Falle, der Jude hat dieses Recht nicht, denn dieses Recht haben nur In- und Ausländer; der Jude sei aber nicht einmal Ausländer, denn er habe kein Vaterland. Wenn man mit einem solchen Lande zu thun hat, muß man sehr vorsichtig formuliren und besonders vorsichtig in Bezug auf die juristische Formulirung eines Vertrages." Im weiteren Verlaufe seiner Rede sagte er ferner: „Ich gebe zu, daß mit der Zeit die Verhältnisse im Orient sich so gestaltet haben, daß es nur zwei Wege für die österreichische Politik giebt. Entweder ist es die Aufgabe Oesterreichs, die Türkei möglichst zu kräftigen, dann ist dieser Vertrag ein grober Fehler, oder es überwiegen die Sympathien für die Glaubensgenossen aus der Balkan-Halbinsel, dann muß das Ministerium des Aeußern sich vergegenwärtigen, daß, wenn es die Begründung eigener Staaten auf der Balkan-Halbinsel fordert, daß dann diese Staaten in einem Verhältniß zu Oesterreich stehen müssen, daß Oesterreich als der Stärkere Lastehen muß und nicht vor dem Schwächeren Schritt für Schritt zurückweiche. (Beifall.» Ich bedauere es, sagen zu müssen: Wir schaffen ein neues Pienont auf der Balkan-Halbinsel. Was für Argumente bringt man für riesen Vertrag? Man sagt: Rumänien will es nicht anders thun, Rumänien chicanirt uns, bricht unser Recht. Eine solche Politik ist die Politik der Muthlosigkeit, der Energielosigkeit, der Halbheit. Ich bedauere, daß das auswärtige Amt eine solche Politik treibt. (Lauter Beifall.) Erlauben Sie mir, daran zu erinnern: Einer der Herren Minister hat einmal gesagt: Für meine Stellung als Minister habe ich das Correctiv darin, daß ich mich frage, wie würde ich im bestimmten Falle als Abgeordneter handeln? Für uns ist der richtige Standpunkt der. Laß wir uns fragen, was würdest du als betheiligter Wähler thun? Wenn ein österreichischer Jude nach Rumänien geht, so wird er alle Plackereien Lurchzumachen haben, wie früher, weil ihn die Behörden auf ihre Polizeiverordnungen verweisen werden, die Lurch diesen Vertrag keine Abänderung erleiden. Wenn es ihm gelingt, alle Schwierigkeiten an der Grenze zu überwinden, so wird er versuchen, sich im Lande niederzulassen. Rumänier dürfen sich in Oesterreich überall niederlassen; sie werden nicht ausgewiesen, wenn sie nicht zufällig Journalisten sind oder für die „Gartenlaube" correspondiren. (Heiterkeit.) Gelingt es dem österreichischen Juden, mit dem Mittel, welches Philipp von Macedonien so hoch schätzte, in Rumänien eine Niederlassung zu erwerben, dann stehen feinem Erwerbe immer noch zahlreiche Polizei-Maßregeln im Wege, die ihm die Ausübung des Handels erschweren, und darf er Grundbesitz nicht erwerben. Erwägen Sie, wie dies Alles auf ras Ansehen Oesterreichs, auf dessen bisherige Sympathien im Orient wirken muß. In Rumänien mag es — ich leugne das nicht — eine Judenfrage geben, aber, meine Herren, ein jedes Land hat die Juden, die es verdient! (Schallende Heiterkeit.) Wenn Rumänien sich über die seinigen beschwert, so ist nichts daran schuld, als die rücksichtslose Behandlung seiner Juden. Wenn aber ein europäischer Grcßstaat, welcher die Gleichberechtigung der Culte eingesührt hat, diese Ausnahmegesetze sanctionirt, so ist das, meine Herren, unerhört, so empört sich dagegen mein Gefühl. (Lebhaftes Bravo.)" Er schloß: „Oesterreich, meine Herren, ist nicht so krank, als Viele es carstellen, aber es ist krank, es leidet unter einer schweren Krise. Und immer wieder fällt mir ein Wort Herder's ein, das er, von einer hitzigen Krankheit befallen, im Fieber seinem Sohne zurief: „Gebt mir einen großen Gedanken, daß ich mich daran erquicke!" Auch Oesterreich leidet an einer heftigen, auscorrencen Krankheit, und an seine Leiter ergeht die Aufforderung: Gebt uns große Gedanken! Dieser Vertrag aber, meine Herren, ist sicher kein großer Gedanke! (Applaus./' Ihm folgte als Generalredner der Majorität der Abg. Fürth, und dieser — der einzige Redner jüdischer Religion in dieser Debatte war auch der einzige, der über die Mißhandlung der Juden in diesem Vertrage — kein Wort redete. Seine Rede soll sachlich sehr gut gewesen sein, aber in Form und Ausdruck trivial. Am Schluffe sagte er, daß er „seine Pflichten als österreichischer Staatsbürger höher stelle als alle anderen." Diese Phrase, welche mit Beifall belohnt ward, kann die Judenfeinde belehren, daß die Juden als Abgeordnete für Interessen des Judenlhurns und der Judenheit nicht einrreten, kann aber die Frage nicht aus dem Wege räumen: war die Pflicht als