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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-03-07 · Heft 10 (7.3.1876) · p. Seite 157

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 10 (7.3.1876)
Date
1876-03-07
Page
Seite 157 (sequence 9)
Language
German
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157 namentlich aber an die israelitischen deutschen Lehrer die dringende Aufforderung zu richten, dem Verein als Mitglieder beizutreten und für dessen Wachsthum eifrig mitzuwirken. Beitrittserklärungen nimmt jedes Mitglied der Verwaltung entgegen, in Frankfurt a. M. der Vorsitzende Herr Adolf Teblse, Lehrer an der Realschule der israelitischen Gemeinde. Cobleuz, 22. Februar. (Privatmitth.) Zur Erinnerung an die vor 25 Jahren vollzogene Einweihung ihrer Synagoge und Einführung des reformirten Gottesdienstes feierte die hiesige Gemeinde den letzten Sabbath, 24. Schebet, in höchst solenner Weise. Der Gottesdienst am Vorabend und am Morgen war ein durchaus festlicher und durch erhebende Gesänge verherrlicht. Dieser Feier, an welcher die Gesammtgemeinde in gehobener und freudiger Stimmung sich beiheiligte, wohnten auch der Regierungspräsident und Oberbürgermeister bei. In seiner Festrede hob der Rabbiner die Befriedigung hervor, die er bei dem unerschütterden Bestände der neuen Gottesdienstordnung empfinde, welche ihre segensreiche Kraft nun auch dadurch erwiesen, daß nach einem Vierteljahrhundert ihrer Dauer, die Liebe und der Eifer für sie in solch unzweideutiger Weise sich kund gebe. Es war ein wahrer Fest- und Jubeltag für alle Mitglieder, die mir wenigen Ausnahmen auch an dem Concerte, Festessen und Ball theilnrhmen, für welche der Vorstand und die Repräsentanten eine nahmhafte Summe aus der Gemeindecasse bewilligt hatten. Bei Gelegenheit dieser Feier wurde dem Rabbiner, welchem die Gemeinde ihre geordneten, befriedigenden und sich bewährt habenden Zustände verdankt, ein sehr werthvolles silbernes Kaffeeservice nebst einer Adresse überreicht, worin ihm Dank, Anerkennung und die besten Wünsche für die Zukunft ausgesprochen werden. Cobleuz, 24. Februar. «Privatmitth.) Wie richtig es ist, was Sie in dem Leitartikel Nr. 7 über das Ministerialreskript vom 7. December v. I. auseinandergesetzt haben, geht aus folgender Zuschrift hervor: Coblenz, den 4. Februar 1876. Da die Fälle, in denen wir uns veranlaßt sehen, an den uns unterstellten höheren Lehranstalten jüdischen Religionsunterricht in den Lehrplan aufzunehmen, immer häufiger ^werden, so ist es uns wichtig, in authentischer Weise darüber aufgeklärt zu werden, worin die ordnungsmäßige Qualification besteht, welche die jüdischen Cultusgemeinden unserer Provinz von ihren Gesetz¬ oder Religionslehrern (Rabbinern, Priestern) fordern. An Euer Hochehrwürden richten wir das ergebenste Ersuchen, uns eine Auskunft hierüber gefälligst ertheilen zu wollen. iKönigl. Provinzial Schul-Collegium An Korvpacci. den Rabbiner Herrn Ben Israel Hochehrwürden Hierselbst Auö Schlesien, 23. Februar. (Privatmitth.) Ich versprach Ihnen feiner Zeit, die ministerielle Entscheidung, betreffend den Lehrplan für den jüd. Religionsunterricht und die Aufnahme in die Maturitätsprüfung mitzutheilen. Diese Entscheidung ist durch Reskript vom 18. v. M. erfolgt und wirv vom Prov.-Schul-Collegium der Prov. Schles. den Directoren sämmtl. Gymnasien und Realschulen, wie den Rectoren der höhern Bürgerschulen unterm 3. d. mitgetheilr. Es heißt darin, „daß, wo der jüd. Religionsunterricht in den Lehrplan höherer Schulen ausgenommen ist, das Prov.-Schul-Eoll. die Einreichung des Lehrplanes zu fordern, denselben zu prüfen und event. zu bestätigen habe. Der Lehrplan muß genau das für jede Classe erforderte Maß an häuslicher Beschäftigung bezeichnen. Dagegen wird die Frage über die Aufnahme der jüdischen Religionslehre in die Maturitätsprüfung verneint, und zwar, weil in dem bekannten ministeriellen Erlaß vom 36. April j>r. der jüv. Religionsunterricht als nicht obligatorisch bezeichnet ist. Es ist hiernach die jüd. Religionslehre weder unter die Gegenstände der Abilurientenprüsung, noch ein Urtheil darüber ins MaturitätS; eugniß aufzunehmen. Selbstverständlich ist es dem jüd. Religionslehrer unbenommen, jedem Schüler, der es wünscht, über seine Gesammtleistungen in der jüd. Religionslehre ein Schlußzeugniß selbstständig und ohne daß im Maturitälszeugniß darauf Bezug genommen wird, auszustellen." So weit der Bescheid des Prov.-Schul-Ccll. resp. des Eultusministers. Wie seh^ der Unterricht unter dieser Verordnung leiden wird, wie ihm damit von vornherein der Stempel des Ungleich-Berechtigten, nur Zugelassenen, aufgedrückr wird, liegt auf der Hand. Aber es ist eben die alte Geschichte, die uns Juden gegenüber stets neu bleibt, und wenn uns das Herz darüber nicht entzwei bricht, so ist es, weil wir es theils so gewohnt sind, mehr aber noch, weil uns alles dies unfern Glauben an das ewige'Recht nicht erschüttern kann. Wir fragen vergebens, warum der jüd. Religionsunterricht, wenn er in den Schulplan ausgenommen wird, der Lehrplan desselben vom Prov.-Schul- Collegium geprüft und bestätigt werden muß, nicht bis zu Ende consequenterweise dem kath. Religionsunterricht gleichgestellt wird, der hier z. B. auch nur nebenher ertheilt wird, an dem eine noch geringere Zahl theilnimmt als am jüd., der gleichwohl bei der Maturitätsprüfung anderen Gegenständen ganz gleichgestellt wirr. Es war ja aber im lieben Deutschland stets so: was man mit der einen Hand gab, nahm man mit der anderen. Aber wenn das „die Frommen" ü la Mühler thaten, durften wir uns auch von unserm jetzigen Minister res Eultus eines solchen Vorgehens versehen? Doch genug: wir deutsche Juden sollen uns eben Alles Schritt vor Schritt erkämpfen'. .'n rarrba rtasa cnao cn Fürth, 22. Februar. (Privatmitth.) Einer der größten Wohlthäter unsrer Stadt ist Herr Dr. Wilhelm Königswarter in München, gebürtig von hier. In vielen Stiftungen, die derselbe sowohl der städtischen als ver auch jüd. Gemeinde vermacht und 10

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