Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 10 (7.3.1876)
- Date
- 1876-03-07
- Page
- Seite 156 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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156 I. Ordnung werden soll, war bisher ein jüdischer Lehrer angestellt worden, der mit bestem Erfolge seines ihm übertragenen Lehramtes waltet. Bor Kurzem ist nun die Anstellung eines zweiten Lehrers mosaischen Glaubens erfolgt, und es hat dies von einer oder der anderen Seite Beanstandung gefunden. Der Cultusminister Pr. Falk ist indessen diesen Bedenken energisch entgegengetreten und hat die Bestätigung sofort vollzogen. (Was folgt aus diesem und ähnlichen Vorgängen? Die Nothwendigkeit eines Unterrichtsgesetzes, durch dessen pracise Bestimmungen allen solchen Zweifelhaftigkeiten ein Ende gemacht wird. Im anderen Falle haben wir nicht die geringste Bürgschaft, daß nicht ein späterer Unterrichtsminister wieder einen entgegengesetzten Weg einschlägt. In einer soeben stattgefundenen Verhandlung im preußischen Abgeordnetenhause hat der Minister den ersten Theil des Unterrichtsgesetzes für die nächste Session zugesagt. Redaction der A. Z. d. I.) Berlin» 2ö. Februar. Der Minister des Innern und der Justizminister haben unter dem 19. Februar d. I. eine allgemeine Verfügung, betreffend den Vollzug der Gefängnißftrafe erlassen. In derselben heißt es §. 4: „An den Sonntagen und den christlichen Feiertagen ruht die Zwangsarbeit. Gefangene jüdischer Religion sollen am Sabbath und den hohen jüdischen Feiertagen: Purim, Wochenfest, Zerstörung Jerusalems, Neujahr, Bersöhnungssest, Laubhüttenfest, und an den beiden ersten, so wie an den letzten des Passah nicht wieder ihren Willen zur Arbeit angehalten werden. Gefangene, die in diesem Falle von der Arbeit befreit sind, können dagegen an den Sonntagen und christlichen Feiertagen mit geräuschlosen Arbeiten beschäftigt werden." (Mit dieser Bestimmung der ministeriellen Verfügung kann man wohl nur vollständig zufrieden sein.) Berlin, 27. Februar. (Privatmitth.) Die „Germania" hat ihren, mit so großem Geräusch erössneten Feldzug gegen die Juden in Stillstand kommen lassen; entweder war ihr Köcher geleert, oder sie sah ein, daß ihre Leser nicht stets mit dieser bereits sehr abgestandenen Kost genährt sein wollen, oder endlich, sie erkannte, daß sie weder Ruhm noch Erfolg zu ernten habe, sondern nur, daß sie die Welt in ihrem Urtheil über sie als ein Gesäß des Hasses und des Grolls bestärkt habe. Jndeß hören hiermit in dem gedachten Blatte die bitteren Bemerkungen gegen die Juden nicht aus. Jüngst theilte sie einige Stellen aus der Petition des israelitischen Gemeindebundes wegen der Verfassung der jüdischen Gemeinden mit, und fügte hinzu: Dies wäre Alles recht gut, aber dieselben Juden, wenn Aehnliches von katholischer oder protestantischer Seite gefordert würde, schrieen laut über Kirchenherrschast und Gewissenszwang. Sv arg ist es nun doch nicht. Wir berufen uns auf den Parochialzwang der christlichen Kirchen, und können wohl diesen in demselben Augenblicke nicht als einen Ausfluß des Gewissenszwanges und der kirchlichen Herrschaft ansehen, da ihm gegenüber der Austritt aus der Kirche wie aus dem Judenthume gesetzlich gestattet '.ist. Dahingegen müssen wir betonen, daß innerhalb der jüdischen Gemeinde keinerlei Gewissenszwang geübt, daß Niemand zu einem religiösen Acte, zu einer religiösen Ceremonie gezwungen wird, daß die Gemeinde ganz autonom ihre inneren Angelegenheiten durch ihre gewählten Vorsteher und Repräsentanten verwaltet, und daß es ihr ganz anheim gegeben ist, ob sie und mit welchen Rechten und Pflichten Rabbiner, Prediger oder Religionslehrer anstellen will. Dabei sehen wir die Oberaufsicht des Staates über die finanziellen Verhältnisse und die correcte Verwaltung der Gemeinde gern und als nützlich an, und hätten sogar nichts einzuwenden, wenn das staatliche Gesetz Bestimmungen über die wissenschaftliche Oualification der anzustellenden Rabbiner, Prediger und Religionslehrer feststellte. Hierin liegt der große Unterschied zwischen den Kirchen und der Synagoge. Frankfurt a. M., 21. Februar. (Privatmitth.) Der ceben erschienene elfte Jahresbericht der Achawa, des Vereins zur Unterstützung hülfsbedürftiger isr.Lehrer, Lehrer-Wittwen und -Waisen in Deutschland, für das Jahr 1875 giebt wieder einen neuen Beleg der segensreichen Wirksamkeit dieses Instituts. Zur Unterstützung seines Zweckes hatte sich der Verein auch im verflossenen Jahre wieder beträchtlicher Zuwendungen zu erfreuen. Die Einnahmen an Zinsen, Beiträgen und Geschenken beliefen sich nahezu auf 12,673 Mark, so daß nach Abzug der unvermeidlichen Unkosten im Laufe des Jahres 806 Mark aus dem Reservefond und am Jahresschlüsse die nicht unbeträchtliche Summe von 5852 Mark — zusammen 6658 Mark — unter 31 Unterstützungsbedürftige vertheilt werden konnten. Das Capitalvermögen erreichte dabei die Höhe von 57,292 Mark. — In dem Vorworte zu dem Berichte theilt die Verwaltung mit, daß, nachdem das bisherige Organ des Vereins — „die Jüdische Volkszeitung" — zu erscheinen aufgehört hat, sie in der „Allgem. Zeit. d. Judenth." ein anderes Organ gefunden hat, worin sie nunmehr alle monatlichen Bescheinigungen und Mittheilungen an die Bereinsmitglieder verössentlichen wird. „Dürfen wir", heißt es am Schlüsse des Berichtes, „mit Befriedigung auf unsere bisherigen Leistungen zurückschauen und uns im Hinblick darauf der freudigen Hoffnung hingeben, unser schwieriges Werk mit ersprießlichem Erfolg immer weiter zu führen, so wollen wir uns doch nicht verhehlen, daß die Lösung unserer Aufgabe wesentlich von der ungeschwachten Fortdauer der uns seither bewiesenen Theilnahme abhängig ist. Darum wenden wir uns vertrauensvoll an unserere seitherigen Gönner mit der dringenden Bitte, uns die bisher gespendeten Beiträge auch ferner gewähren, sodann aber auch in ihren Kreisen für Werbung neuer Mitglieder und Zuwendung außerordentlicher Gaben nach Kräften thätig sein zu wollen." Wir erachten es für Pflicht, letztere Bitte kräftig zu unterstützen und alle Menschenfreunde im deutschen Vaterlande auf diesen so überaus segensvoll wirkenden Verein aufmerksam zu machen.