Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 9 (29.2.1876)
- Date
- 1876-02-28
- Page
- Seite 133 (sequence 3)
- Language
- German
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133 Vormundschaft wird lästig, wenn sie langer dauern will, als die Unreife des Mündels; und ganze Völker emancipiren sich, wie Menschen nun einmal zu sein pflegen, nur unter Kämpfen von der Bevormundung durch andere Völker. Die Judenverfolgungen unseres späteren Mittelalters sind zum großen Theil ein Product der Handelseifersucht. Sie hängen zusammen mit dem ersten Aufblühen des nationalen Handelsstandes." Um dieses zu erhärten, führt er einige Beispiele an, daß gerade Städte den Juden sehr feindselig gewesen. Einige dieser Beispiele treffen gar nicht zu, denn in Byzanz waren die industriellen Verhältnisse continuirlicher geblieben, ebenso wie der nationale Haß der Griechen gegen die Juden, der sich bis zum heutigen Tage in schmählicher Weise erhalten hat; und in Toulouse war die jährlich am Osterfeste einem Juden ertheilte Ohrfeige doch kein Ausfluß der Handelscoacurrenz, sondern des religiösen Haffes, ganz wie ähnliche Gebräuche im päpstlichen Rom. Ein zutreffendes Beispiel ist allein das Schicksal der Lombarden, aber von zu geringem Umfang, um für ein „historisches Gesetz" auszureichen. Noch weniger können wir seine Behauptung zugestehen, daß der Klerus und der Adel viel weniger feindselig gegen die Juden gesinnt gewesen. Vom Klerus, von welchem sich nicht wenige Persönlichkeiten die Judenverfolgung geradezu zum Lebensberuf gemacht, ist dies gewiß falsch; der Avel aber begünstigte die Juden, wenn er ihr Gelb brauchte, und stiftete dann Verfolgungen an, wenn er von seinen Schulden ftei werden wollte. Roscher folgert nun: „Die von uns betrachtete Erscheinung findet ihr Analagon bei sehr vielen Völkern: daß sie nämlich die Anfänge ihres Handels von einem fremden, höher cultivirten Volke besorgen laffen, hernach aber, sobald sie selbst dazu reif werden, oft unter heftigem Kampfe, sich von solcher Vormundschaft zu emancipiren suchen. Man darf hier wirklich von einem historischen Gesetze reden." Die Ansicht des Prof. Roscher ist also: Es giebt ein historisches Gesetz, nach welchem die Völker, wenn sie aus der handelspolitischen und industriellen Kindheit herausgetreten, diejenigen fremden Elemente zu vernichten suchen, welche ihnen bis dahin die handelspolitischen und industriellen Bedürfniffe befriedigten. Diesem Gesetze sind auch die Juden in der zweiten Hälfte des Mittelalters zum Opfer gefallen, aus ihm entsprangen zum größten Theile die Judenverfolgungen; man duldete sie, so lange man ihrer bedurfte, und suchte sie zu vertilgen, als sie in der Concurrenz lästig wurden. Dian sieht hieraus, daß sich Roscher von keiner Parteilichkeit leiten läßt, denn die Schuld der barbarischen Mißhandlungen fällt auch nach seiner „Theorie" auf die Seite der christlichen Welt. Aber — es ist ein geschichtliches Gesetz, und einem solchen Naturgesetz läßt sich nicht widerstreben! Jndeß soweit sind wir noch nicht; wir können dem Herrn Prof. Roscher dieses Gesetz noch lange nicht einräumen und am wenigsten, daß es allein oder nur vorzugsweise das Schicksal der Juden im späteren Mittelalter bestimmt hat. Was R. „ein geschichtliches Gesetz" nennt, ist nur die einfache natürliche Thatsache, die zu aller Zeit und im gewöhnlichsten Leben spielt, daß ein Concurrent den anderen zu verdrängen und zu beseitigen sucht, und die Hülfe des Staates hierzu beansprucht, wenn es eine ausländische Concurrenz ist. Hierauf beruht auch jedes Protections- und Prohibitivsystem, und in diesen Tagen erst bemühte sich die Eisenindustrie, durch Erhaliung des hohen Schutzzolles die ausländische Concurrenz sich vom Halse zu halten. Es ist dies kein geschichtliches Gesetz, sondern nur die einfältige und beschränkte Ansicht eigennütziger Concurrenten von der Concurrenz. Sobald Ein- und Umsicht einrrirt, verschwindet sie, und man sieht ein. daß die Concurrenz einem Platze einen wachsenden Handel und eine steigende Industrie verschafft. Als Holland seinen Handel auszuvehnen begann, eröffnete es den Juden eine Freistatt, um ihre Handelsgeschicklichkeit und ihre Capitalien herbeizuziehen; dasselbe that England, als seine Seemacht aufzublühen begann; daffelbe hinsichtlich rer Hugenotten that der große Kurfürst u. A. m. Die Beispiele nun, die R. für sein Gesetz anführt, treffen meist nicht zu. Die Griechen haben die Phönizier nicht blos aus ihrer Mitte verdrängt, sondern sie schlichen ihnen nach, um ihre Handelswege auszufpioniren, und fielen dann über deren Colonien mit dem Schwerte her. um sich ihrer zu bemächtigen. Die Römer, welche niemals karthagische Kausleute in ihrer Mitte hatten, verfolgten die Karthager in allen ihren Colonien, und nahmen ihnen dieselben ab. Fügen wir hinzu auch die modernen Völker, die Portugiesen, die Spanier, die Holländer, die Franzosen, die Engländer haben ebenso nacheinander in ihren Kriegen sich ihre Colonien entrissen. Es walteten hierin nicht blos handelspolttische Motive, sondern noch vielmehr die Machtfrage, namentlich die Herrschaft zur See vor, und es kann daher in allen diesen Fällen von dem historischen Gesetz des Herrn Prof. Roscher gar nicht die Rede sein. Andere Beispiele, die derselbe anführt, passen hingegen auf die Juden nicht. Die Phönizier, die Hansa, Venedig und Genua, indem sie ihre Kaufleute weithin in das Ausland sandten, bildeten für diese eine Schutzmacht und einen Centralpunkt; alle Beziehungen ihrer Colonisten gingen auf das Mutterland zurück, welches die größten Bortheile daraus zog. Bei den Juden war es ganz anders; sie wurden, so weit man es ihnen nur gestattete, Söhne des Landes, der Stadt, wo sie sich niedergelassen, sie blieben daselbst, wenn man sie duldete, in allen folgenden Geschlechtern, sie hatten keine Interessen in irgend einem Auslande, und keine Verbindungen mit demselben, außer was Bezug und Absatz von Waaren betraf; die Bortheile, die sie erwarben, kamen dem Lande und der Stadl zu Gute, und eine auswärtige politische Macht, unter deren Schutz sie ständen, und für welche sie ihrerseits einträlen. war nicht vorhanden. Das Verhältniß der Juden ist demnach gar nicht mit dem der angeführten Handelsmächte und deren Sendlinge zu vergleichen. Endlich ist nicht zu übersehen, daß die blutigen Verfolgungen aus dem von R. aufgestellten Gesetze thalsächlich gar nicht zu erklären wären. Sobald nämlich in den