Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1876)
- Date
- 1876-02-22
- Page
- Seite 120 (sequence 8)
- Language
- German
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120 offenbaren Verhätschelung der israelitischen Minderzahl und ihrer Interessen, welche schon mancherorts böses Blut gemacht hat, zu emancipiren." In diesen Worten haben wir LaS ganze Glaubensbekenntnis dieser Herren. Für die Gleichberechtigung in alistracio wollen sie eintreten — aber wenn sie verwirklicht werden, wenn endlich die Phrase ein wenig Körper annehmen soll — dann ist es etwas Anderes, es ist „Verhätschelung" jüdischer Jntereffen, man muß sich davon emancipiren! Denn was in aller Welt nennt die „W.-Z." eine solche Verhätschelung? Hat etwa der Cultusetat sich mit Lasten für den jüdischen Cultus überhäuft? Gewiß nicht. Haben die Dispositionsfonds etwas zu Gunsten jüdischer Anstalten übernommen? Gewiß nicht. Die Juden steuern noch immer für alle kirchlichen Zwecke mit, ohne Etwas zu erhalten. Was bleibt also übrig? Daß hier und da einige qualificirte Juden angeftellt, und daß man nach langem Ringen um jeden einzelnen Fall an dieser und jener Schule den jüdischen Religionsunterricht zuläßt. Dies ist Alles, was in den letzten Jahren in Preußen zu Gunsten der Juden geschehen ist, und dies geht doch gewiß nicht über die engsten Grenzen der Gleichberechtigung hinaus! — Wir hätten über diesen Artikel der „W.-Z." geschwiegen, denn die Veranlassung war zu kleinlich und die Weisheit der „W.-Z." zu kläglich. Doch es blieb nicht hierbei. Einige Blätter rügten jene Auslaffung der „W.-Z.", und sie unterließ nicht in ihrem Blatte vom 6. Februar zu antworten. Die weitere Erörterung des Schippenbeiler Falles interessirt uns hier nicht. Der Schluß des Artikels der „W.-Ztg." lautet: „Und übrigens kann man durchaus freireligiös, politisch höchst liberal sein, man kann verdiente Männer israelitischen Glaubens recht hochschätzen, und braucht darum doch noch kein Faible für die große Maffe zu haben, aus der die letzteren hervorgegangen sind. Eine solche Abneigung, welche jede berechtigte Einschränkung des aufdringlichen Breitmachens gewisser Elemente beifällig aufnimmt, entspringt aber nicht, wie ein Berliner Börsenblatt in seiner Einfalt zu meinen scheint, illiberaler Gesinnung, oder gar religiösen Skrupeln, und was dergleichen Unsinn mehr ist, sondern es ist die nationale Abneigung des germanischen Elements gegen ras ihm mißfällige fremde, welche hier zu Tage tritt. Das ist immer so gewesen und wird auch wohl immer so bleiben." Die „W.-Z." hat mit ihren Schlußsätzen offenbar Unglück; denn sie verräth in ihnen wider ihren Willen so recht den Kern ihrer Gesinnung, den sie gewöhnlich mit glänzenden Farben zu übertünchen sich bemüht. Wir wollen nicht betonen, daß dieser Schlußsatz vollständig von der „Germania" und der „Kreuzzeitung" unterschrieben werden würde, und hiermit die innere Geistesverwandtschaft mit den letzteren erwiesen wäre. Die „W.-Z." würde vielleicht einwenden: in manchen Punkten könne ja ein liberales Blatt mit illiberalen übereinstimmen. Aber fühlte die „W.-Z." nicht heraus, daß, wenn man erst „Abneigungen, Antipathien, nationale und fremde Elemente" in das politische und sociale Leben und das darin zu erfüllende Recht hineinbringt, deren Befriedigung als eine Emancipation ansieht, deren Berechtigung also nicht nur anerkannt, sondern bethätigt haben will, es nicht allein mit dem Liberalismus, sondern mit dem ganzen modernen Rechtsleben zu Ende ist? Hat dann die Abneigung, die Antipathie des Adels gegen das bürgerliche Element, die doch ebenso factisch ist, nicht dieselbe Berechtigung? Hat die Abneigung, die Antipathie der katholischen Kirche gegen alle von ihr abgefallenen Confessionen eine Abneigung, die sich gewiß sehr lebenskräftig bekundet, nicht dieselbe Berechtigung? Hat dann nicht die Abneigung der Besitzlosen gegen die Besitzenden volle Berechtigung? Gewiß, wenn erst Borurtheile und Gehässigkeiten, die sich „Abneigungen" nennen, das Recht haben sollen, unter dem schillernden Mantel nationaler Abneigungen das politische und scciale Leben zu beeinstuffen, zu gestalten, zu beherrschen — dann hat auch alles wirkliche Recht, dann hat die sittliche Ordnung jeden Grund und Boden verloren; denn Neigung und Abneigung motiviren jedes Laster und jedes Unrecht. In der Thal stellt die Gegenwart unangenehme Forderungen, solchen kindischen Aeußerungen eines Geistes entgegentreten zu müssen, dem man längst verjährt glauben sollte. In dieser Hinsicht hat bis jetzt das deutsche Reich nur geringe Wirkung gehabt; die Misere der deutschen Kleinstaaterei, des Kasten-, Klaffen- und Confessiousgeistes ist noch vollständig vorhanden und verräth sich alle Augenblicke auch in den deutschen sogen, liberalen großen Zeitungen. Fürth, 9. Februar. Bon befreundeter Hand geht uns die Mirtheilung zu, daß Herr 0r. Orten au, seit Kurzem erst von Fürth nach München versetzt, von Sr. köngl. Hoheit dem Prinzen Luitpold für eine Denkschrift über das Erbfolgerecht in das früher dem Prinzen Carl zugestandene Secundogenitur- Fideicommiß durch Verleihung einer goldenen Medaille mit dem Bild und Wahlspruch des Prinzen ausgezeichnet worden ist. Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. Februar. (Privatmitth.) Der rumänische Handelsvertrag, über dessen Schicksal im ungarischen Reichstage auch in diesem Blatte ausführlich berichtet worden, muß nun noch vom österreichischen Reichsrathe genehmigt werden. Im volkswirthschaftlichen Ausschüsse des letzteren fanden mehrere Tage lang sehr heftige Debatten darüber statt. Man fand, daß der Vertrag Oesterreich mehr Schaden als Nutzen bringe; man fand, daß er nur aus politischen Gründen geschlossen sei, und diese hätten nach der Ansicht Vieler mehr Befriedigung gefunden, wenn man bei den Handelsverträgen mit der Türkei stehen geblieben. Es ist offenbar, daß man Rumänien der Türkei gegenüber noch mehr Selbstständigkeit verschaffen wollte, und wirft dies ein recht helles Licht auf die Politik, welche Oesterreich, trotz aller schönen Redensarten, gegen die Türkei übt. Diesen Angriffen seines Vertrages gegenüber stellte Graf Andrassy und mit