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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-02-22 · Heft 8 (22.2.1876) · p. Seite 118

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 8 (22.2.1876)
Date
1876-02-22
Page
Seite 118 (sequence 6)
Language
German
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118 Ziele zustreben. Die Anstalt, durch die Hochherzigkeit Einzelner gegründet, bedarf derselben zu ihrer Erhaltung und Erweiterung. Die Leipziger Gemeinde war diejenige, welche der Hochschule von Beginn an eine thätige Mitwirkung widmete, und so wird sie auch fernerhin zu ihrer eigenen Ehre und zum Nutzen der Gesammtheil ihre Mitwirkung bethätigen. Der Bortrag wurde mit großem Beifall ausgenommen, und seine Früchte werden nicht ausbleiben. Berlin, 5. Februar. Wie schon bekannt, hat Kaiser Wilhelm gelegentlich des Ordensfestes der Freifrau Louise v. Rothschild den Louisen-Orden auf Borschlag der Kaiserin und des Ordenscapitels verliehen; diese Auszeichnung wird noch erhöht durch das Cabinelsschreiben, mit dem die Kaiserin der Decorirten die Ordens-Insignien nach Frankfurt überschickl hat. Dasselbe Es gereicht mir zur besonderen Befriedigung, Ihnen durch Uebersendung des anliegenden Louisen - Ordens aussprechen zu können, wie ich Ihre ausgezeichneten Leistungen auf dem Felde der freiwilligen Krankenpflege anerkenne. Sie haben sich nicht nur während des letzten Krieges auf dem Gebiete der Lazarethpflege um die leidende Menschheit hervorragend verdient gemacht, sondern auch seither durch Gründung und Fortentwickelung Ihres Kinder-Hospitals, Clementinen-Stift, ein rühmliches Vorbild für alle ähnlichen Bestrebungen gegeben und die Wissenschaft der Krankenpstege erfolgreich zu heben gesucht. Empfangen Sie meinen aufrichtigen Glückwunsch zu der Auszeichnung, welche Ihnen des Kaisers und Königs Majestät auf meinen Antrag unter dem 22. d. M. zu verleihen geruht hat. Berlin, 23. Januar 1876. Augusta. Berlin, 10. Februar. (Privatmitlh.) In der hiesigen Gemeinde ist man allseitig auf den zu erwartenden Gesetzentwurf über die Verfassung der jüdischen Gemeinden sehr gespannt, und Alle, die es wünschen, sehen die Bestimmung res freien Austritts aus der Gemeinde bereits als gesichert an. Man disculirt, wie man sich zukünftig zu der Gemeinde verhalten wolle. Besonders ist dies im Schooße der schon jetzt separirteu kleinen Gemeinden der Fall. In den orthodoxen Separatgemeinden ist man darüber nicht zweifelhaft: man wird sich von der Muttergemeinde vollständig lostrennen, gar keine Gemeinschaft mehr mit ihr haben wollen, auch ein besonderes Armenwesen einrichten, natürlich mit dem geheimen Vorbehalt, daß in allen Fällen der Noch die Mitglieder ihre Zuflucht doch zu Len Anstalten der Muttergemeinde nehmen und darin finden werden. Die älteste dieser Separatgemeinden, die seit dreißig Jahren bestehende Reformgenossenschaft, hält öffentliche Versammlungen und Debatten über diesen Gegenstand. Frischweg die Frauenemancipation bethätigend, hat sie auch die Damen dazu eingeladen, die auch zahlreich erschienen. Man neigt sich dahin, hinsichtlich der mildthäligen Anstalten mit der Muttergemeinde vereinigt zu bleiben. Ich wollte dies als charakteristisches Zeichen anführen; denn, so lange man den Gesetzentwurf noch nicht vor sich liegen hat, kann auch ein Uriheil und ein Beschluß nicht gefaßt werden. Die Gemeinde selbst thut übrigens nichts, um von innen heraus die drohende Auflösung zu verhindern, d. h. für die möglichst größte Zahl der Mitglieder das Verbleiben in der Gemeinde zu einem Bedürfniß zu machen. Wie schon öfter in d. Bl. bemerkt worden : sie hat für das Centrum allzu reichlich gesorgt, die weithin sich erstreckenden Glieder des durch die ganze Großstadt sich dehnende Gemeindekörpers hingegen völlig abslerben lassen. Schon die Selbsterhaltung wird die entfernteren. Viertel dazu führen, besondere Gemeinden mit Synagoge und Religionsunterricht zu bilden. Und doch hatte man Zeit genug, nach dieser Seile hin wirksam zu sein, da die Angelegenheit dieses Gesetzes bereits seit drei Jahren spielt. Aber auch hinsichtlich dieses Cenlrums beliebt man einen sehr langsamen Fortschritt. Anderthalb Jahre sind bereits seit dem Tode Geigers verflossen, und von der Wiederbesetzung seiner Stelle hört man nichts. Es haben einige Gasiprecigten staltgefunden, aber die Wahl schleppt sich hin; und doch steht die große Synagoge verwaist, und die Besucher derselben finden keine Erbauung und Erhebung durch die Predigt daselbst. Das heißt denn doch so gut wie die eigene Sache aufgeben! — Bei der jüngst erhobenen Frage, ob unter den gegenwärtig eintretenden Schulverhaltnissen die Gemeindeschulen erhalten werden sollen, haben der Vorstand und die Repräsentanten den Fortbestand derselben beschlossen. Als besonderes Motiv wurde geltend gemacht, daß bei dem immerwahrenden Zufluß von Osten her, diese Schulen besonders dazu dienten, diese Elemente zu germanisiren, und den Kindern die Gelegenheit zu geben, sich in das Deutsche einzuleben, was in den städtischen Schulen sehr schwer gehen würde. Man wird dieses Motiv nur höchlichst billigen müssen. — Ein Berliner Correspondent der „Köln. Zeitz." entnimmt jetzt fast wöchentlich der A. Z. d. I. Nachrichten, ohne die Quelle anzugeben. Es ist dies um so weniger freundlich gegen Ihr Blatt, als Wochenschriften hinsichtlich der Nachrichten gegen die Tagesblätter schon an sich des Zeitraums wegen in Nachtheil stehen. — An die Stelle des verstorbenen Professors Hlasiwetz ist Prof. Ladenburg aus Kiel nach Wien berufen worden. Ladenburg, seit einigen Monaten der Schwiegersohn des berühmten Botanikers Pringsheim in Berlin, zählt zu den jüngsten akademischen Vertretern seiner Wissenschaft. Seine Studien hat er in Heidelberg, Genf und Paris gemacht. Durch seine bei Würtz in Paris gemeinschaftlich mit dem Franzosen Friedel veröffentlichte Arbeit über organische Silicium-Verbindungen hat er sich als organischer Chemiker bereits einen hervorragenden Namen gemacht. Ladenburg ist erst 33 Jahre alt. — In der Titulatur „Jude" hat nunmehr die zweue Criminal- Abtherlung des Kammergerichts, entgegen der Entscheidung des Jnjurien-Commissars des hiesigen Stadtgerichts, den Thatbesianv einer Beleidigung gefunden und den Verklagten zu 15 Mark Strafe event. 3 Tagen Gefängniß verurtheilt. Gegenstand der

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