Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1876)
- Date
- 1876-02-15
- Page
- Seite 103 (sequence 7)
- Language
- German
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103 Gesellschaft machen, so haben wir nichts dagegen. — In der gestrigen Sitzung des Reichstages führte der Gang der Verhandlungen auch einmal wieder auf die Stellung der Juden in einigen deutschen Staaten. Es fand nämlich eine Interpellation, betreffend verschiedene Verordnungen der beiden Mecklenburgischen Regierungen über die Ausführung des Reichs-Civilehegesetzes statt. Den ersten Punkt der Interpellation bildete die Verordnung über den Amlseid der Standesbeamten, der lauten sollte: „So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort." Man wird dem, die Interpellation beantwortenden Reichskanzlerauttspräsidenten Delbrück zugestehen, daß auch die Juden einen solchen Eid leisten könnten, da sie selbstverständlich dabei nur an die israelitische Bibel zu denken hätten. Doch war eine solche Eidesformel für die Juden niemals gebräuchlich. Es giebt aber jetzt genug Nichtjuden, welche eine solche Eidesformel nicht zugestehen und wir sehen daher nicht ab, weshalb Herr Delbrück überhaupt die Juden in diese Debatte hereinzog. Er sagte nämlich weiterhin aus, daß das Reichskanzleramt voraussetzte, sobald ein Jude Standesbeamter werden solle, die mecklenburgische Regierung die Eidesformel abändern werde, und dies überhaupt jeder Confession gemäß thun werde, und deshalb habe Las Amt dagegen zu reclamiren sich nicht veranlaßt gesehen. Wir gestehen offen, daß wir dies zu glauben uns nicht bewogen finden würden, wenn es nicht später von dem Regierungsbevollmächngten Mecklenburgs ausdrücklich bejaht worden wäre. Die gedachte Formel sei die der lutherischen Kirche, aber für den Standesbeamten jeder anderen Confession würde sie dieser gemäß verändert werden. Herr Delbrück sühne auch an, daß die königl. sächsische Regierung die Eidesformel für die Standesbeamten so verordnet habe: „So wahr mir Gdtt helfe und Jesus Christus!" Aber auch hiergegen zu reclamiren habe er sich nicht veranlaßt gesehen, weil er voraussetze, die sächsische Regierung würde einem Juden, der Standesbeamter werden solle, eine andere Eidesformel vorlegen. Nun, wir wollen dies willig glauben und warten, bis ein einzelner Fall vorliegen werde. Berlin, 2. Februar. (N. Z.) Nachdem der Cultusminister einen Weg eröffnet hat, wie auch in den allgemeinen städtischen Schulen jüdischer Religionsunterricht ertheilt werden kann, und nachdem der Magistrat bekanntlich schon in einigen Schulen damit den Anfang gemacht hat, sind auch innerhalb der hiesigen jüdischen Gemeinde viel Stimmen laut geworden, welche sich unter diesen Verhältniffen gegen eine fernere Beibehaltung der besonderen jüdischen Knaben- und Mädchenschule erklärt haben. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde ist dieser Frage näher getreten, indem er eine Commission mit der Prüfung derselben beauftragt hat. Letztere hat eine Denkschrift abgefaßt und sich in Erwägung der hier obwaltenden Verhältnisse für Erhaltung der jüdischen Schulen ausgesprochen. In der Denkschrift heißt es u. A.: „Die jüdische Schule ist die Stätte, wo die Kinder der aus halbdeutschen Ländern eingewanderten jüdischen Familien in den deutschen Geist eingeführt werden — und die einzig mögliche Stätte, wenigstens wenn diese Germanisirung mit vollem Wohlwollen und schonender Rücksicht geschehen soll." — Der in Aussicht stehende Gesetzentwurf, betreffend den Austritt aus jüdischen Religionsgemeinden, der bekanntlich innerhalb des Judenthums schon eine lebhafte Agitation für und wider hervorgerusen, hat auch die hiesige jüdischeReformgemeinde veranlaßt, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen, und zwar soll dies in Form von öffentlichen Besprechungen geschehen, die allwöchentlich im Locale der Gemeinde (Johannisstraße lla) abgehalten werden. Die erste dieser Besprechungen fand unter zahlreicher Betheiligung von Herren und Damen am Dienstag statt, und wurde eingeleitet durch einen Borttag des Herrn vr. Popper, welcher die Gesichtspunkte, die zu dem jetzt in Aussicht stehenden Entwürfe führten, historisch entwickelte. Die Debatte, welche infolge mehrfacher, vom Herrn Redacteur Bernstein gegebenen, auf den künftigen Modus' vivendi zwischen der Reform- und der hiesigen Hauptgemeinde bezüglichen Anregungen, sich sehr lebendig gestaltete, gelangte noch nicht zu einem formalen Abschluß, soll vielmehr in der nächsten Woche fortgesetzt werden. Es wird beabsichtigt, die Resultate dieser Besprechungen in einer Denkschrift zu veröffentlichen. Nach den neuesten Angaben zählt die Berliner jüdische Gemeinde 6700 steuerzahlende Mitglieder. Die Gesammtzahl der der Synagogengemeinde angehörigen jüdischen Familienväter beläuft sich auf 15,000, die jüdische Bevölkerung überhaupt aus ca. 50,000 Seelen. «Man sieht an der Beschaffenheit dieser Zahlen, daß an stanstische Sicherheit nicht zu denken ist.) Berlin, 6. Februar. (Privatmitth.) Die „Köln. Ztg." hat in ihrem zweiten Blatt vom 3. d. endlich den Wortlaut der Note gebracht, welche Oesterreich im Aufttage der drei Kaiserreiche an die Pforte gerichtet hat, und welcher England, Frankreich und Italien beigestimmt haben. Im Gegensatz zu dem Jrade vom 2. Oct. und dem Ferman vom 12. Dec. stellt diese Note ihre Forderungen der Religionsfteiheit und Gleichberechtigung lediglich für die christlichen Unterthanen. Jene Reformerlaffe der Pforte nämlich erstrecken sich in gleicher Weise über alle in der Türkei vorhandenen Religionsparteren, wollen also auch die Gleichberechtigung der Juden und deren Verttetung in den neuen richterlichen und Verwaltungskörperschaften. In der That sind auch die Juden, wenn auch nur in einigen großen Städten des türkischen Reiches von Bedeutung. In Konstantinopel wohnen nach einigen Angaben über 100,000, nach anderen über 80,000 Juden, in Smyrna über 30,000, in Adrianopel, Salonichi, Bagdad, Damaskus u. a. O. giebt es sehr bettächliche Gemeinden. Die Pforte hat diese immer milde behandelt, und was an Reformen ausgeführt wird, befaßt stets die Juden auch. Indessen darf man aus der Faffung der Note des Grafen Andraffy nicht die Absicht der Ausschließlichkeit zu Gunsten der Christen folgern. Sie beschränkt sich mit ihren Forderungen auf