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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-02-15 · Heft 7 (15.2.1876) · p. Seite 98

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 7 (15.2.1876)
Date
1876-02-15
Page
Seite 98 (sequence 2)
Language
German
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98 in Preußen ganz unerhört war. Wer sich nicht damit begnügt, die neue Einrichtung nur als ein principielles Zugeständniß anzusehen, und hierdurch zufrieden gestellt zu sein, sondern auf die Wirksamkeit der neuen Einrichtung sieht, also verlangt, daß die Schüler auch Nutzen daraus ziehen, daß die Religion ernstlich und in würdiger Weise ihnen gelehrt werde, daß sie mit dem Respect vor dem Lehrer auch die Ehrfurcht vor der Religion in die jugendlichen Geister aufnehmen» der kann den Schuldirectionen nur dankbar sein, wenn sie eine genügende Qualification der betr. Lehrer fordern. Wie sollen sie aber diese erkennen, und welche Regel dabei befolgen? Das Nächste ist allerdings: der Gemeindevorstand stellt ihnen den Lehrer vor. Dies kann jedoch nicht genügen, theils weil diesen Gemeindevorstanden nicht immer die richtige Beurtheilung der nöthigen Qualification einwohnen wird, theils weil die dürftigen Mittel die Gemeinde häufig zwingen, mit einem untergeordneten Lehrer zuftieven zu sein. Die Frage mußte daher von den betr. Schuldirectionen an die Provinzial-Schul-Collegien und von diesen an das Ministerium gelangen, und wir haben in voriger Nummer ein vesfallsiges Ministerialreskript vom 7. December v. I. mitgetheilt. Wir müssen dasselbe etwas naher betrachten. Das Reskript will für die unteren Claffen der höheren Lehranstalten seminaristisch gebildete Lehrer ohne Weiteres zulaffen, und fährt dann fort: „Für die oberen Stufen werden aber überall nur ordnungsmäßigqualisicirte und von den betreffenden Cultusgemeinden als solche anerkannte jüdische Gesetz- oder Religionslehrer (Rabbiner, Priester) zuzulaffen sein. Ein weiterer Nachweis der Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts ist von den Genannten nicht zu erfordern." — Was nun den Zweck dieser Unterscheidung betrifft, daß nämlich an den höheren Claffen nur hoher ausgebildete und mit reicherem religiösen Wiffen ausgestattete Lehrer, als die bloße Seminarbildung verbürgt, unterrichten sollen, so wird man ihm nur zustimmen können. Betrachtet man aber den Tenor der angeführten Satze selbst, so wird mau leicht einseheu, daß sie nicht mit genügender Sachkenntniß abgefaßt sind. Schon das in der Paranthese hinzugefügte Wort „Priester" bezeugt dies, da keine Stufe des jüdischen Lehrwesens und der jüdischen Cultusbeamten diese Bezeichnung erhalten kann. Es giebt bei uns keine Priester, da selbst die Abkömmlinge der Ahronidischen Familie jetzt nicht mehr so benannt werden können und unter allen bürgerlichen Berufszweigen zerstreut sind. Wenn aber nur Rabbiner, die als solche ordnungsmäßig qualificirt und von den betreffenden Cultusgemeinden anerkannt sind, in den höheren Claffen den jüdischen Religionsunterricht ertheilen sollen, so wollen wir absehen davon, daß in den östlichen Theilen der Monarchie wohl noch mancher Rabbiner angestellt werden könnte, der nicht einmal die Prüfung als seminaristffch gebildeter Elementarlehrer gemacht hat, müssen aber geltend machen, daß in vielen Provinzen so wenige Rabbiner vorhanden sind, daß nach diesem Ministerialreskripte der jüdische Religionsunterricht in den höheren Claffen unterbleiben müßte. In der Provinz Westphalen z. B. giebt es 18 Gymnasien und keinen einzigen Rabbiner; auch im besten Falle könnten daselbst nur 3 oder 4 Gemeinden je einen Rabbiner anstellen. Auch die Provinz Hannover zählt 18 Gymnasien und doch nur 3 Rabbiner. In der Rheinprovinz giebt es 24 Gymnasien, und nur 6 Rabbiner in den betreffenden Städten. Aehnliches in den anderen Provinzen. Dahingegen kennen wir persönlich in diesen Provinzen einige Lehrer, ohne die Qualification als Rabbiner, welchen wir ohne Zögern den jüdischen Religionsunterricht auch in den höheren Claffen der Gymnasien anvertrauen würden. Bei dieser Sachlage ist die neue Einrichtung, wenn nach dem obigen Ministerialreskript verfahren wird, zu einem großen Theile gefährdet, und kann nicht in's Leben treten. Man wird uns uun ftagen, wie nach unsrer Meinung der Sache abznhelfen sei? Die Antwort kann nur eine zwiefache sein, nämlich die eine, welche den einstweiligen Zustand in's Auge faßt, die andere, welche eine gründliche Abhülfe für die Zukunft in Betracht zieht. In ersterer Beziehung sagen wir: es kommt darauf an, die vorhandenen Kräfte zu benutzen, und da die ausschließliche Verwendung von Rabbinern für die oberen Claffen wegen Mangels an jenen nicht durchzuführen ist, so müsse man angestellte Lehrer, die eine genügende Qualification besitzen, nicht zurückweisen. Um aber die letzteren herausfinden zu können, ist es nothwendig, eine Prüfungsbehörve einzusetzen, welche den betreffenden Lehrern die Qualification zur Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichtes für die oberen Claffen der höheren Lehranstalten bezeuge. Eine solche Prüfungscommission müßte mindestens aus einem Regierungscommiffar, einem Rabbiner und einem jüdischen Seminardirector bestehen. Auf diese Weise würden wir sicherlich schon für eine ziemliche Anzahl höherer Lehranstalten die nöthigen Lehrkräfte finden. Freilich würde hiermit das preußische Schulregime von seinem bisherigen Grundsatz, das Judenthum gänzlich zu ignoriren, abgehen muffen; aber da es bereits auf diesem Wege ist, so möchte die Fortsetzung desselben als Consequenz nicht ausbleiben können. — Tiefer liegt aber die Frage in Bezug auf die Zukunft, wenn wir eben nicht der Zufälligkeit überlassen bleiben wollen, daß dieser oder jener Lehrer sich über die gewöhnliche Seminarstufe fort- und ausbildet. Wir waren immer der Meinung, daß das Fundament alles Schulwesens die Tüchtigkeit und Zweckmäßigkeit der Lehrerbildungsanstalten ist. Alle Schulgesetze und Schulreglements helfen wenig, wenn die Seminarien dem Geist jener und dem Bedürfniß der Zeit nicht entsprechen. Selbst die gewissenhafteste Schulaufsicht wird vergebens ankämpfen, wenn die Mehrzahl der Lehrer aus beschränkten, einseitigen und geistlosen Seminaren hervorgegangen ist. Wenn z. B. gegenwärtig das Verlangen nach Simultanschulen immer stärker hervortritt, so kommt es zur Erreichung des Zweckes doch darauf an, ob die an den Simultanschuten wirkenden Lehrer auch den für diese Schulen enffpre-

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