Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1876)
- Date
- 1876-02-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Allgemeine Leitung des Iudenthums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Herausgegeben vor» Rabbiner Dr. Ludwig Philippsou in Bonn. Verlag von Bamvgärtuer's Bnchhau-lwrg io Leipzig. Beilagen werden mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. 3» «dactionellen 4lnaelegenh«ten «rode mos sich an Dr. f. JUilippfon in Bonn; binfichelich be6 Bezugs und der Inserate an Saa«?ärtner'» Lachdandlaa, inLeivzig. Inserate, welche biS vouaer»- taz eingeben, finden mder rarauffolzen» de» Nummer Berückftchrignng. Diese Zeitung ersch»s«< wöchentlich einmal in 2 bis 2>/, Bogen. Preis Bierielmbrig 3 Mark. Inserate werden mir 2» Pf. für die PeützeUe oder deren Raum berabvet. NÜe SnufibanbliinaaL. Postämter rmd ZciLm§-4h§^^oueL nehmen Bestellungen an. 40* Jahrgang. Leipzig, den 15. Februar 1876. J\? 7. Inhalt. Leitende Artikel: Der jüdische Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten. — Moses und Aristoteles. VH. (Schluß.» — Literarischer Wo chcnber icht: Berlin. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Berlin, Oels, Bonn. Frankfurt am Main. - Oesterreich-Ungarn: Wien, Pest. — Italien: Venedig. — Rumänien: Bukarest. — Amerika: Cincinnati. — Feuilleton: Mein Urgroßvater. (Schluß.) — Vermischtes. *£ett£4u)& dXxhilef. Bonn, 9. Februar. Der jüdische Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten. Obschon wir diesen Gegenstand bereits öfter behandelt haben (s. S. 47 l. 624 v. I.), müssen wir darauf zurückkommen, bis er seine völlige Regelung erlangt haben wird. Er ist von der größten Bedeutung; denn da unsre Glaubensgenossen einen so großen Theil ihrer Jugend die Gymnasien, Real- und Mittelschulen besuchen lassen, und gerade in diesen Anstalten die Intelligenz in einem höhern Grade entwickelt wird, war es bis jetzt von den nachtheiligsten Folgen, daß die meisten dieser Schüler ganz ohne Religionsunterricht blieben, oder diesen in so zarter Jugend erhalten halten, daß sie während ihres weiteren Schulbesuches die Wirkungen desselben verloren. Allerdings ist die ganze Angelegenheit in Preußen noch lange nicht zu einer erheblichen Entschiedenheit gelangt, wie z. B. in Oesterreich. Während der christliche Religionsunterricht ein gesetzlich geregelter Theil des Lehrplanes ist, wird der jüdische immer noch vielmehr zugelafsen, als vorgeschriebe«. Er beruht nur auf Ministerialreskript, und kein Schuldirector kümmert sich um ihn, wenn nicht von Seiten des jüdischen Gemeindevorstandes ein desfallsiges Verlangen gestellt wird. Jndeß kann dies auch in Preußen nicht so bleiben und die Consequenz wird dem Ministerium die Nothwendigkeit bringen, eine alle Fragen des Gegenstandes erledigende Vorschrift zu erlaffen. Don Beginn an stellte sich aber die Frage ein: wer soll an diesen höheren Lehranstalten den jüdischen Religionsunterricht ertheilen? Diese Frage hatte ihre Ursache in dem allgemeinen Zustande des jüdischen Religionsunterrichtes in Preußen. Bekantlich stand derselbe unter gar keiner Aufsicht. Das Gesetz vom 23. Juli 1847 bestimmte nur, daß jede Gemeinde dafür zu sorgen habe, daß die Kinder Religionsunterricht haben könnten, wenn die Ellern dies wollten, und daß der Lehrer, der denselben ertheile, die Prüfung als Elementarlehrer gemacht haben müsse. Ob ein solcher auch die nöthigen Kenniniffe für den jüdischen Religionsunterricht besitze, hiernach ftagte der Staat nicht. Auch wurde, selbst nach einem Ministerialreskript des Herrn v. Mühler, namentlich den kleineren Gemeinden, insofern durch die Finger gesehen, daß sie auch ungeprüfte Lehrer anstellen durften, weil diese als Lorbeter und Schächter fungirten und nur geringes Gehalt bezogen, auch an geprüften Elementarlehrern Mangel war. Die jüdischen Religionslehrer in Preußen insgesammt genommen, zeigten und zeigen daher ihrer Qualität nach eine sehr bunte Mischung. Jetzt sollen sie auf einmal den jüdischen Religionsunterricht selbst in den höheren Elasten von Gymnasien und Realschulen erster Ordnung übernehmen, wo die Schüler bereits einen bedeutenderern Grab wiffenschaftlicher Schulbildung und zugleich ein höheres Alter erreicht haben. Von der anderen Seite können diese Schulen, wenn sie schulmaßig den jüdischen Religionsunterricht einführen, unmöglich die Frage übergehen: ist der hierzu vorgeschlagene Lehrer auch qualificirt? eine Frage, welche bis jetzt