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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-02-08 · Heft 6 (8.2.1876) · p. Seite 88

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 6 (8.2.1876)
Date
1876-02-08
Page
Seite 88 (sequence 8)
Language
German
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88 Bon den schulpflichtigen Kindern besuchen nach obigen Angaben also von den Katholiken 36,4 Procent die Volksschulen nicht, von den Juden 1l-i Procent. Rechnet man nun hierzu den Besuch der höheren Lehranstalten seitens der jüdischen Jugend, wie wir ihn sogleich angeben werden, so ergiebt sich, daß fast die ganze schulpflichtige Jugend der Juden die Schule besucht. Die 146 Gymnasien Ungarns werden von 27,220 Schülern besucht. Nach der Confession theilten sich die Schüler in 12,164 römisch-katholische, 1729 griechisch-katholische, 1465 griechischnichtuyirte, 5112 evangelisch-helvetische, 3187 evangelische Augsburger Confession, 226 Unitarier und 3317 Juden. Auf die katholischen Gymnasiasten kommen demnach 51 Prccent, also 26 Procent weniger als auf die katholische Bevölkerung kommen sollten, auf die jüdischen 12 Procent, also viermal so viel als die jüdische Bevölkerung für die jüdischen Gymnasien zu stellen hätte. Realschulen besaß Ungarn 47, welche von 7310 Schülern besucht wurden; der Confession nach 4411 römischkatholische, 28 griechisch-katholische, 395 griechisch-nichtunirte, 348 evangelisch-helvetische, 489 evangelische Augsburger Confession, 4 Unitarier und 1635 Juden. Hierzu gaben die Katholiken 60 Procent, die Juden 22 Procent an Schülern, so daß die letzteren siebenmal so viel, als sie nach der Gesammtbevölkerung an Schülern abzngeben hätten, in die Realschulen schicken. Daß aus dieser so entschieden sich thatsächlich aussprechenden Vorliebe der Juden für Schulbildung ihrer Kinder nicht unbedkutende Resultate auch für die späteren Lebensverhältniffe sich ergeben muffen, brauchen wir nicht hervorznheben. Wien, im Januar. Die israelitische Cultusgemeinde zu Wien hat ebenso, wie in den fünf früheren Jahren, auch Heuer 1000 fl. als Subvention für jüdische Findlinge bewilligt, damit dadurch deren Unterbringung bei guten Pflegeparteien ermöglicht wird, demnach den Parteien bei Uebernahme des Kindes 5 fl. und am Ende des ersten Lebensjahres wieder 5 fl., zusammen 10 fl. Zulage ausbezahlt werden. Durch die Einführung dieser Zulage haben sich solche Pflegeparteien zur Uebernahme israelitischer Findlinge bereit erklärt, welche sonst der Confession halber Anstand nahmen, einen israelitischen Findling in Pflege zu nehmen. Aus diesem Grunde hat auch das Sterblichkeitspercent bei israelitischen Findlingen im ersten Lebensjahre äußerst günstige Veränderungen erfahren. Im Jahre 1869 betrug es noch 83 Percent, und seither ist es allmälig gefallen, so daß im Jahre 1875 der Sterblichkeitspercentualsatz 29 Percent war. Türkei. London, 28. Januar. In der Türkei scheint die Regierung des Sultans doch nun einen größern Ernst für die Verwirklichung der Reformen zu bethätigen als früher. Die Morgenblätter veröffentlichen einen Erlaß der Pforte, betreffend die Wahl der Mitglieder der Gerichtshöfe und Aeministrativräthe in den Bilayets. Vollkommen freie Wahlen werden vorgeschrieben. Jeder Bürger, der über 25 Jahre alt, unbescholten ist und Steuern zahlt, kann das Wahlrecht ausüben. Um gewählt zu werden, bedarf es eines Alters von mindestens dreißig Jahren. Orte mit mindestens 200 Häusern bilden einen eigenen Wahlbezirk und wählen zwei Wahlmänner. Die Kaza- < Kreis-) Hauptstadt desgleichen. Diese Wahlmänner wählen vereint die doppelte Zahl der erforderlichen Tribunals- und Rathsmitglieder, zur Hälfte Muselmänner, zur Hälfte Andersgläubige. Die Regierung bestätigt davon die Hälfte mit gleicher Glaubensvertretung. Die bestätigten Kazamitglieder wählen genau in gleicher Weise die Sandschaki Regierungsbezirks-) Mitglieder, und die Sandschaks die Bilayet-Mitglieder. — Man sieht hieraus, daß die Gleichberechtigung der verschiedenen Religionsgenoffen hierbei gewahrt, und es auch den Israeliten in der Türkei nicht benommen sein wird, durch Wahlen da, wo sie in bedeutender Zahl wohnen, auch ihre Vertreter in die genannten Körperschaften zu bringen. — An dem Ausgang und der Ausgleichung der Kämpfe in Bosnien und der Herzegowina sind auch die Juden beiheiligt; denn im erstern Lande zählt man ca. 5000, in der letzter» 500 Juden. Tunis. Tunis, im December. Das Januarbulletin der Miance meldet von hier, daß Jshua-Taib, der verleumderisch der Lästerung der muselmännischen Religion bezüchtigte, zur Bastonnade und zum Gefängniß verurtheilte Jude, feine Freiheit wieder erhalten hat — der vollste Beweis seiner Unschuld, da er sonst dem Tode nicht entgangen wäre. — Im Uebrigen regt sich der muselmännische Fanatismus hier wieder einmal gegen die Juden in sehr fühlbarer Weise: man vertreibt sie aus Quartieren, wo sie seit Jahrhunderten Magazine harten; man fordert die Muselmänner auf, keine Fez mehr zu kaufen, welche von Juden fabricirt sind; man nimmt ihnen die Erlaubniß, öffentliche Ausrufer in den Bazars zu sein, und verdrängt sie aus allen öffentlichen Aemtern; man gestattet ihnen nicht, Läden in einem neugebauten Bazar zu miethen, und die israelitischen Kinder werden von der jüngst durch den Premierminister eingeweiheten Schule ausgeschloffen. Es fragt sich, wie weit hiergegen erhobene Vorstellungen Einfluß üben werden. Schweden. Norrköping, im Januar. (Privatmitth.) Wenn man die letzten Berichte aus Schweden liest, so findet man im vorigen Jahrgange S. 745 ein Ausnahmsgesetz, welches die einwandernden polnischen Juden betrifft, die das schwedische Bürgerrecht erhalten wollen, wo es nämlich heißt: „daß beim Ansuchen das schwedische Bürgerrecht zu erhalten, die Bezirksbehörden erst der

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