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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-02-01 · Heft 5 (1.2.1876) · p. Seite 71

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 5 (1.2.1876)
Date
1876-02-01
Page
Seite 71 (sequence 7)
Language
German
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71 Berlin, 21. Januar. (Privatmilch.) Die „Kreuzzeitung" und „Germania" äußern sich sehr entrüstet darüber, daß in einigen staatlichen Commissionen wieder einige Juden als Mitglieder fungiren. Man sollte denken, diese Leute müßten sich sagen, wenn man Juden zu solchen Aemtern wählt, so müsien sie sehr nützlich für den Zweck sein, und besondere Fähigkeiten dafür besitzen, und wir müssen daher froh sein, daß wir sie haben — sonst wählt man Juden nicht. Aber was kümmern sich jene Skribenten um Staatswohl — Partei und nichts als Partei, und ginge die Welt darüber unter! Bekanntlich sagt der Bärenführer in Atta-Troll: „Die Juden sollen Alles werden, nur keine Bärenführer"; und jener Oberbürgermeister äußerte im Herrenhause: „Den Juden müssen alle Aemter offen stehen, nur nicht die Oberbürgermeisterei". Da nun aber jene Parteigänger Alles in Anspruch nehmen für ihre Partei, vom Nachtwächter bis zum Minister, vom Tagelöhner bis zum Fabrikherrn — so bleibt bei ihnen in logischer Folgerung für die Juden nichts übrig als das Verhungern und sie sehen gar nicht die Nothwendigkeit ein — daß es anders sei. Bei dem jetzt ausgebrochenen Streite zwischen den Römischen und Altkatholiken um den Besitz von Kirchen tragen die ultramontanen Blätter zur Beschönigung, daß die ersteren in keiner Kirche Gottesdienst halten wollen, in welcher die letzteren es gethan, den Satz vor, die orthodoxen und die Reform-Juden hielten auch nicht in derselben Synagoge Gottesdienst. Abgesehen davon, daß sie hiermit die von ihnen doch so sehr verunglimpften Juden als Vorbilder aufstellen, ist der Satz eine jener aus der Luft gegriffenen Behauptungen, welche sich die Ultramontanen mit der edelsten Dreistigkeit aufzufiellen niemals scheuen, noch dazu, wenn es die Juden gilt. Unter den 2300 jüdischen Gemeinden in Deutschland sind es noch keine 10, in welchen die orthodoxen und die Reform-Juden getrennt Gottesdienst halten. Es möchte also den Ultramontanen schwer werden zu beweisen, daß ein solches Experiment zwischen jenen Richtungen im Judenthume ebenso verliefe, wie zwischen ihnen und den Altkatholiken. Wenn orthodoxe und Reform-Juden besondere Synagogen haben, so geschieht dies nicht, weil sie gegenseitig ihre Synagogen durch den Gottesdienst der anderen entweiht halten, sondern weil sie den Gottesdienst zur selbigen Zeit vollziehen. Wie sollten z. B. am Bersöhnungstage, wo unser Gottesdienst den ganzen Tag hindurch währt, oder am Rösch-Haschana, wo er den ganzen Vormittag einnimmt. Beide dieselbe Betstelle benutzen können, wenn sie einmal nicht über die Liturgie übereinstimmen? Sonst stänre dem nichts im Wege. Die Hauptsache ist, daß in den übrigen 2290 Gemeinden beide Richtungen sich auch über die liturgischen Fragen zu vertragen wiffen. Köln, 21. Januar. (Privatmitth.) In ganz geräuschloser Weise, ohne daß erst das seit so langer Zeit verheißene Unterrichtsgesetz zu Stande gebracht worden, hat sich die Anstellung jüdischer Lehrkräfte an öffentlichen Lehranstalten vollzogen, und wird bei dem großen Mangel an Lehrern und Lehrerinnen immer weitere Ausdehnung finden. So hat eine junge Israelitin, die erst vor Kurzem ihre Lehrerinprüfung bestanden, in riesen Tagen ihre Ernennung als Lehrerin an einer höheren Töchterschule in einer Provinzialstadt erhalten. Es versteht sich, daß das Recht aus solche Anstellungen schon aus der preußischen Versaffung und noch mehr aus dem Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 gefloffen. Aber man erinnert sich, wie hartnäckig die ftüheren Unterrichtsminister sich dieser rechtmäßigen Folgerung aus dem Gesetze entgegenstellten, und wie Mühler die israel. Realschule zu Frankfurt zwingen wollte, auf ihr Recht, christliche Zöglinge aufzunehmen, zu verzichten. Es ist daher die einfache Gerechtigkeit, den Minister Dr. Falk als denjenigen zu bezeichnen und zu ehren, der rem Gesetze nach dieser Seite hin zu seinem Vollzüge verholfen hat. Daß diese Vermehrung der Lehrkräfte in einer Zeit, wo Mangel daran ist, der Schule selbst am meisten zu Gute kommt, ist selbstverständlich. Vom Rheine, 21. Januar. «Privatmitth.) Der Kampf der Ulramontanen gegen den Staat und die allgemeine Richtung unsrer Zeit hat, nachdem eine Art Stillstand eingetreten zu sein schien, sich auf ein neues Moment geworfen, das ihm zur Aufregung des katholischen Volkes besonders geeignet erscheint: es ist dies die consessionelle Volksschule. In zahlreichen Städten hat sowohl die vorherrschende Gesinnung der höheren Bürgerschaft als auch die Finanznoth die Absicht hervorgerufen, die Consessionslen zu gemeinsamen städtischen Schulen umzugestalten. Ich :, die Finanznoth. Denn einerseits werden die Communalmittel zur Beftiedigung anderweitiger Bedürfniffe, wie unsre Zeit sie hervorgerufen, z. B. Beleuchtung, Bepflasterung, Canalisirung, Gesundheitspflege, Waisenerziehung u. dgl., Dinge, welche die Vergangenheit vielfach vernachlässigt hat, über die Maßen in Anspruch genommen, andererseits müffen die Lehrergehälter bedeutend erhöht, die Schullocalitäten und Lehrmittel verbefferl werden. Die vereinzelten Schulanstalten deshalb zu concentriren und nach gemeinsamem Plane zu organisiren, die Ausgaben dadurch zu vereinfachen, wird zur unabweislichen Bedingung. Nicht minder ist man sich bewußt, daß die consessionelle Feindseligkeit nicht gründlicher abgeschwächt werden kann, als durch die Gemeinsamkeit des Schulunterrichts. Es versteht sich, daß hiermit der Religionsunterricht aus der Schule nicht ausgeschlossen ist, sondern als integrirender Lehrgegenstand für jede Consession gesondert behandelt wird. Ebenso selbstverständlich ist es, daß in den nunmehrigen Schulvorstand Vertreter der katholischen, evangelischen und jüdischen Religion als feststehende Mitglieder von den resp. Religionsgemeinden abgesandt werden, während ein anderer Theil dieses Schulvorstandes aus Mitgliedern besteht, welche die Stadtverordneten dazu wählen. In dieser Art pflegen die Verhandlungen in den betreffenden Ortschaften geführt zu werden, und

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