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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-02-01 · Heft 5 (1.2.1876) · p. Seite 67

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 5 (1.2.1876)
Date
1876-02-01
Page
Seite 67 (sequence 3)
Language
German
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67 mäßiges Lehramt; nicht zum Bürgerkriege riefen sie auf, sondern zur Wiedervereinigung der beiden Reiche unter einem Davidischen Scepter. Deshalb ist es auch nicht zu verwundern, daß die Tradition einerseits aus den Worten des Gesetzes das Zugeständniß einer Monarchie in eine Vorschrift, einen König einzusetzen, verwandelte, andererseits aber ihn dem höchsten Senate des Volkes insofern unterordnete, daß er vor dem Sanhedrin erscheinen müsse, um für Handlungen gegen das Gesetz sich zu verantworten, wie dies auch in der Geschichte der Hasmonäer und Heriodaner vorgekommen ist. In diesem Bilde der israelitischen Monarchie spiegeln sich alle Züge deS politischen und socialen Charakters dieser Nation ab. — So dürftig mm auch das politische Leben der jüdischen Gemeinden in der Zerstreuung war, so eng der Kreis, der um dieselben gezogen war: so lebten doch jene Principien in ihnen continuirlich fort und erfüllten ihre ganze Sphäre in eigenthümlicher Weise, was freilich durch ihre äußeren Verhältnisie begünstigt war. Die Juden wurden allesammt in gleicher Weise mißhandelt und verachtet. Das Princip der Gleichheit war niemals irgendsonst so vollständig verwirklicht, wie in der jüdischen Maffe bis zum heutigen Tage; von Unterschieden des Ranges und des Standes keine Spur. Jeder Jude hielt dem anderen sich für völlig gleich. Die Ansprüche der Aermeren auf die Begüterten erschienen den ersteren als vollberechtigt und unbeschränkt. Der Gelehrte genoß nur den Vorzug, den ihm sein persönlicher Charakter gewann; man fragte ihn niemals: Was meinst Du über diesen Fall? sondern: Was meint das Gesetz? Schien seine Antwort auf einem Jrrthum zu beruhen, oder aus dem Uebersehen einer anderen Gesetzesstelle, oder ließ sich eine andere Auslegung heranbringen, so durfte Jeder gegen ihn austreten und ihn zur Discussion nöthigen. Der Reiche hatte nur so vielen Einfluß, wie man sich persönlichen Vortheil von ihm versprach, und man zählte ihm seine armen Ahnen ebenso nach, wie es der Arme mit seinen reichen Vorfahren that. Vor dem angesehenen Juden -beugte man sich nur, indem man durch seinen Einfluß bei den Behörden eine Wirkung sich versprach. Die freie Wahl der Gemeindevorsteher und Verwalter war deshalb immer jüdische Sitte und der Oppositionsgeist in den Gemeinden stets allzu stark und in beständiger Bewegung. Den ftemden Juden, und kam er auch im schmutzigsten Bettlergewande, an seinen Familientisch zu ziehen, war unerläßliche Pflicht für Jedermann. Der Geist der Autonomie war in den Gemeinden so lebhaft, daß sie sich zu irgend einer Organisation der Gemeinden eines Landes oder nur eines Bezirkes nur da verstanden, wo die Staatsgewalt es verlangte; sie kämpften dagegen so lange sie es vermochten und lösten sie wieder auf, sobald der der Staat davon abließ. Diese freiheitliche Bewegung, diese gleichberechtigte Geltung jedes Einzelnen in der Gemeinde bei dem starken Bande, welches die Religion in Glauben und Gesetz um alle Bekenner des Judenthums schlang, dieser Mangel an Autorität und Herrschaft des Einen über den Anderen, eines Standes über den anderen, bei der unantastbaren Autorität und Herrschaft der Religion und ihres Gesetzes, war die hauptsächlichste Ursache der Erhaltung der Juden und zwar in möglichster Frische und Kraft. Der Wegfall jeder Centralisation, jeder Organisation der Gesammtheit, jedes herrschenden und die Gewalt ausstrahlenden Mittelpunktes schützte sie gerade vor dem Entstehen und verheerenden Kampfe großer Parteien, während die Zersetzung und Auflösung durch die Religion und das Gesetz verhindert wurden. — Dieser Geist befähigte auch die Juden bei ihrem zähen Festhalten an dem Hergebrachten dennoch den Fortschritten der politischen Entwickelung in den Staaten zu folgen und sich ihnen anzuschließen. Man braucht nur z. B. das Verhalten der Mennoniten zu beachten, welche, um dem Gesetze der allgemeinen Wehrpflicht aus religiösem Bedenken nicht unterliegen zu müssen, Preußen verließen und nach Rußland auswanderlen, und jetzt wieder aus demselben Grunde aus Rußland nach Amerika übersiedeln, um das Benehmen der Juden richtig zu beurtheilen, welche, ohne einen Widerstand zu leisten, oder unter sich zu orgamsiren, was sie in vielen Punkten leicht hätten Herstellen können, und zwar zur Zeit der vollsten Orthodoxie sich einen Theil ihres Jus nach dem anderen nehmen ließen, auch ihr Erbrecht und in einigen Staaten einen Theil ihres Eherechts 15. B. in Frankreich die Ehescheidung), wie sie sich freudig der allgemeinen Wehrpflicht und der Aushebung der betreffenden religiös-gesetzlichen Verpflichtungen während des Krieges unterzogen. Wir glauben hiermit vollständig den Beweis erbracht zu haben, daß bas Juventhum seiner Natur und seinen Principien gemäß bei allem in ihm vorhandenen ConservatiSmus und bei der ihm einwohnenven Unterordnung unter das Gesetz stets aus Seiten der Fortentwickelung, also der liberalen Partei in allen politischen und socialen Fragen steht, sich hierdurch von allen anderen positiven Religionen unterscheidend. Professor LiUroth und Serthold Auerbach. In Nr. 51, 52 und 53 v. I. haben wir die Vorgänge besprochen, welche in Wien sich an gewisie Auslastungen des Prosestors der Chirurgie Billroth knüpften; besonders theilten wir in Nr. 53 die Rede mit, welche Billroth an den Ausschuß der Lesehalle der deutschen Studenten gerichtet hat, und bezeichneten sie als einen Rückzug dieses Mannes, der jedoch nur mit sehr schwacher Deckung vor sich ging. Diese Rede, in einem Abdruck, sandte Billroth dem ihm persönlich genau bekannten Berthold Auerbach zu, und letzterer sah sich dadurch veranlaßt, in Nr. 2 der „Gegenwart" ein Schreiben an Billroth zu richten, welches an Inhalt und Form so vortrefflich ist, daß wir es unsren Lesern vollständig mitzutheilen für unsre Pflicht erachten: n*

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