Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 5 (1.2.1876)
- Date
- 1876-02-01
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
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66 eigene politische Verhältnisse für seine Bekenner zu ertragen und deren abgeschloffene Kreise mit eigenem socialen Leben zu erfüllen. Aber auch in der Neuzeit blieb es dem Judenthume nicht vorenthalten, mitten in die politischen und socialen Kampfe hineingezogen und nach dieser Seite mit einer besonderen Mission versehen zu werden. Denn Alles, was der Reaction, dem zähen Festhalten der alten Zustände angehörte, widersetzte sich angestrengtest der Gleichstellung des Judenthums und seiner Bekenner. Diese waren also auf die eine Seite der kämpfenden Parteien gestellt, und an dem Siege oder der Niederlage der Principien war das Geschick des Judenthums und der Juden auf's Innigste betheiligt. So bis auf den heutigen Tag. Aber ebenso gewiß ist, daß diese dem Judenthume einwohnenden politischen und socialen Elemente von Anfang an freiheitlicher Natur, wie man jetzt zu sagen pflegt, liberaler Art waren. Hierbei muß man sich jedoch deutlich machen, daß liberal und conservativ ebenso wenig Gegensätze wie etwa conservativ und reactionar identisch sind. Denn im wahren Sinne des Wortes zeigte sich das Judenthum gerade auf's Höchste darin conservativ, daß es seine liberalen Principien durch die Jahrtausende treu conservirte, sein grundlegendes Gesetz immerdar festhielt, so jedoch, daß es den Verhältniffen stets Rechnung trug. Denn in Wahrheit bedeutet liberal nichts Anderes, als die Fortentwickelung des Menschen, besonders in der staatlichen Gesellschaft anerkennen und dem aus dieser Fortentwickelung entspringenden veränderten Bedürfniffen Genüge leisten. Die Hauptsache dieser Richtung des Judenthums lag nun eben in den liberalen Principien, welche in seinem grundlegenden Gesetze walteten, und die wiederum aus der Consequenz seiner Anschauung über Gott und Menschen erfloffen. Die gesetzliche Gleichheit aller Volksglieder, die gleiche Vertheilung des Grundbesitzes und deffen mögliche Erhaltung in dieser Vertheilung, die persönliche Freiheit, die Selbstverwaltung durch die in Gemeinde, Stamm und Staat vom Volke gewählten Beamten, die allgemeine Wehrpflicht, die Gewerbefreiheit, die Besteuerung nach den Erträgniffen des Jahres u. s. w. sind Grundsätze der mosaischen Gesetzgebung, und steht sie hierin im Gegensatz zu allen antiken Gesetzgebungen des Orients und des Occidents. Aus dieser lebenskräftigen Wurzel mußte ein gleichgearteter Stamm durch die Jahrtausende emporwachsen und uns noch heute unter seinen Schatten bergen, wo nach einer langen Entwickelung des Menschengeschlechts dieselben liberalen Grundsätze um die Herrschaft in der gesellschaftlichen Welt kämpfen, und in diesem Kampfe die Juden sich auf ihre Seite gestellt haben. Denn wenn von der einen Seite dieses Gesetz, das in wesentlichen Punkten der Natur dieses Volksstammes von vornherein entsprach, die Nation an seine Grundsätze feffelte und sie selbst aus Abirrungen und Abfall immer wieder zu sich und ihnen zurückführte: so war doch andererseits dafür gesorgt, daß der fteien Bewegung des Geistes und der Lebensverhaltniffe mit dem Gesetze keine schroffe Schranke gestellt sei. Es war nämlich die Interpretation des Gesetzes der Bewegung des Bolksgeistes freigegeben, und bald, indem man sich an den Geist des Gesetzes hielt, bald wieder indem man den Wortlaut, den Buchstaben des Gesetzes in seiner verschiedenartigen Deutung ergriff, wurde in rer Auslegung, Verästelung und Ausdehnung des Gesetzes das Leben in Fluß erhalten und zu neuen Gestaltungen geführt. Dies ist das Wesen der sog. Tradition, welche, wie sie selbst behauptet, schon am Sinai ihren lebensvollen Lauf begann und in ihren Ergebniffen und ihrer fortgesetzten Production das jüdische Volk in seinem ganzen geschichtlichen Verlaufe begleitete. Hiermit haben wir selbstverständlich nicht gesagt, daß das Gesetz sofort unv zu aller Zeit im jüdischen Volke die Herrschaft hatte; es mußte sich diese durch langes, den Geist der Nation bisweilen erschöpfendes Ringen erst erwerben; aber dieser Kampf endete doch siegreich für das Gesetz. Ebenso wenig meinen wir, daß die Tradition, also die Fortentwickelung des Gesetzes dem Geiste deffelben stets treu geblieben ist, und schließlich nicht selbst eine Feffel schmiedete, die dem Gesetze abzunehmen sie bestimmt war, oder vielmehr von einer an Leben unv Geist ärmeren Generation zu einer solchen umgeschmievel ward. Aber die Principien mußte sie schon dem Narionalgeiste gemäß unangetastet lasten, und sie fand hiergegen auch keine Veranlaffung, da sie niemals für einen Stand, sei es einen hierarchischen oder einen aristokratischen, sondern für das gesammte Volk arbeitete. Geben wir für alles Dies einen Beweis in einem Beispiele. Die mosaische Gesetzgebung setzt eine republikanische Verfaffung voraus, stellt aber auch die Möglichkeit auf, daß das Bedürfniß nach einer kräftigen Centralgewalt dem Volke die Monarchie wünschenswerth machen könne. Sie sorgt nun im Voraus dafür, daß dieses Königthum keine Despotie werde, indem sie es durch das Gesetz beschränkt, dieses vom Königthum unabhängig macht und den Monarchen an dasselbe bindet. In den Büchern der Könige finden sich daher überall Andeutungen, wie auch unter diesen, selbst im Zehnstammereich das Gesetz seine Geltung hatte. Ahab konnte den Nabolh nicht zwingen, ihm sein Erbgut zu verkaufen, und Jesabel mußte meineidige Zeugen aufstellen, um das Volk zu täuschen, daß es im Gericht ein Todesurtheil über Naboth aussprach. Daher konnten auch die Propheten für das verletzte Gesetz gegen die Könige in die Schranken treten. Aber sie waren keine Empörer, sie stifteten das Volk nicht zum Aufruhr an, sie wandten sich mit demselben Nachdruck gegen dieses, wie gegen jene, denn wenn das Volk nicht dem Baal gedient, der Astarte geopfert, der Schwelgerei sich hingegeben, Unrecht und Verbrechen geübt hätte, was hätte der Krieg vermocht? Wie gesagt, sie predigten keinen Aufruhr, sondern verkündigten nur als Folge des verletzten Gesetzes den Untergang des Staates, die Wegführung des Volkes, die Verheerung des Landes; noch könnten diese abgewendet werden durch eine aufrichtige Umkehr zu Gott und dem Gesetze; immer aber verbanden sie damit die Verheißung dereinstiger Wiederherstellung. Dies war keine Demagogie, sondern ein gesetz-