Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1876)
- Date
- 1876-01-25
- Page
- Seite 54 (sequence 6)
- Language
- German
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54 wir möchten sagen geschichtliche Ursache. Der durch so viele Jahrhunderte hindurch verachtete Jude, der doch auch noch jetzt bisweilen aus diesem Kelche zu trinken hat, fühlt sich gedrungen, in seiner Umgebung etwas zu gelten und thut sich deshalb durch seine äußere Erscheinung gern hervor; sein äußerer Rang wird dadurch gehoben. Es liegt also hier eine Eitelkeit zu Grunde, die unter den gegebenen Verhältnissen erklärlich und entschuldbar ist. Wie verhält sich dann aber die an den Juden gerühmte Sparsamkeit hiermit? Die Sache ist einfach, weil der Jude einen geringeren Hang zu Wohlleben, Vergnügungen. Wirthshausleben, Orgien u. dgl. hat, weil er kein Trunkenbold, kein Spieler, und ähnlicher Laster Anhänger ist, weil er seine größte Befriedigung im Familienleben findet, welches schon an sich dem Gesetz der Sparsamkeit anhängt und um zu gedeihen, zur Sparsamkeit antreibt. So war es wenigstens bis jetzt bei den Juden, und wir wünschen aufrichtig, daß sie sich darin erhalten mögen, und daß sie sich nicht so sehr mit ihren Umgebungen amalgamiren möchten, um auch an deren Ausschreitungen theilzunehmen. Auf die Gefahr hin, daß unsre Gegner noch lange Zeit über die von uns bewahrten Eigenthümlichkeiten schreien mögen, wäre es ein Glück, wenn unsre Glaubensgenoffen diejenigen Eigenthümlichkeiten wirklich bewahrten, welche einen so schwerwiegenden sittlichen Inhalt haben. Denn daß auch im deutschen Volke, wenigstens im Rheinlande, die Sucht nach Wohlleben, Vergnügen und Schwelgereien sehr stark ist, kann man nicht verkennen. Jedermann z. B. klagt jetzt über die schweren Zeiten, über die großen Verluste, welche alle Stände erlitten haben, über die darnieverliegenden Geschäfte im Kleinen wie im Großen, über das Heruntergehen der Arbeitslöhne u. s. w. An den Lustbarkeiten und Festlichkeiten aber, welche täglich unter großer Beiheiligung in Stadt und Land abgehalten werden, erkennt man die Folgen der schlimmen Zeiten nicht. So ist es notorisch, daß auch dieses Jahr in allen rheinischen Städten, wo der Carneval gefeiert zu werben pstegt, sich bereits mit dem Anfang des neuen Jahres Carnevalsgesellschasten gebildet haben, die wöchentlich ihre Versammlungen bis weit über Mitternacht, sowie ihre Fest- und Maskenbälle abhalten. Aber in diesem Jahre haben sie sich durchschnittlich mit einer dreimal größeren Betheiligung constituirt, als in den Vorjahren. Und hieran reihen sich fast Tag für Tag öffentliche Lustbarkeiten. Nun sind wir weit entfernt, dem Volke seine Freuden zu mißgönnen; aber fraglich ist es doch, wie dieser Ueberftuß an öffentlichen Gelagen mit den Gesetzen einer vernünftigen und sittlichen Sparsamkeit sich vereinen läßt, welche doch in den letzten Jahren nach der furchtbaren finanziellen und industriellen Krise als das einzige Rettungsmittel so oft empfohlen worden. Man fühlt sich zu der Frage gedrängt: woher doch die Mittel zu solcher Lebensweise herrühren mögen? und kommt hier auf den Schluß, daß sie auch nur durch einen unreellen und unsoliden Gewerbebettieb beschafft werden könne. Und über einen solchen hott man denn auch aller Otten auf's Bitterste klagen. Es lasten sich oft genug öffentliche Stimmen vernehmen, die auf Frankreich, auf die französische Industrie und das französische Handelsgeschäft Hinweisen, die sich der gewissenhaftesten Reellität befleißigen und darum überall geschätzt werden; dazu komme die Sparsamkeit des ftanzösischen Gewerbestandes, um den Reichthum der ftanzösischen Nation, der sich seit 187 l so glänzend erwiesen hat, erklärlich zu finden. Es ist wohl an der Zeit, alle diese Berhältniffe zu betonen, jenen schwarzen Volksverführer gegenüber, welche der Maste einreden wollen, ihre Calamitäten kämen von den Juden her, die sie übervottheilten. Es ist auch an der Zeit, die Juden selbst zu ermahnen, an der Tugend vernünftiger Sparsamkeit festzuhallen, und ihre Kinder auch ferner hierin zu erziehen. Deshalb braucht man durchaus nicht kopfhängerisch zu sein, und kann sich erlaubten Genuß nach Maßgabe seiner Mittel wohl gestatten. Aber das Leben ist ernst und will würdig gefühtt sein, und die Lust, der der Katzenjammer und das Elend der Familie und die Verlockung zur Unredlichkeit folgen, ist eine schlechte, eine verderbliche Lust. Berlin, 14. Januar. (Privatmitth.) Es ist ein löblicher Grundsatz der „A. Z. d. I.", sich in die inneren Angelegenheiten der christlichen Kirchen nicht einzumischen und diesen gegenüber die vollste Discretion zu beobachten, obschon die Organe aller Kirchen hinsichtlich der Synagoge diese Zurückhaltung nicht üben. Der großen Kämpfe um die beabsichtigte Synodalverfaffung in der evangelischen Kirche Preußens ist deshalb in diesen Blättern keine Erwähnung geschehen, während doch, sobald es sich um die Berfaffung der jüdischen Gemeinden handelt, alle christlich-kirchlichen Zeitschriften ihre Stimmen vernehmen lasten und zwar nicht in wohlwollendem Sinne. Jetzt aber ist die berührte Angelegenheit bei einem Punkte angelangt, der hier nicht unbesprochen bleiben darf. Die soeben von der Generalsynode fettig gestellte Synodalordnung muß in einigen Punkten dem sich übermorgen versammelnden Landtage zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt werden, nämlich, wo in derselben der Schutz des Staates in Anspruch genommen wird, und besonders über die Besteuerung zu kirchlichen Zwecken. Wenn es sich nun verwirklichen sollte, daß auch der Entwurf über die jüdische Gemeindeverfaffung dem Landtage 'in dieser Session vorgelegt wird: so käme Vieser in daS Dilemma, die ZwangSpflicht für die kirchliche Besteuerung zu Gunsten der evangelischen Kirche aussprechen und die zu Gunsten der Synagoge aufheben zu sollen, während doch für beide nur dieselben Grundsätze maßgebend sein können. Ja, noch mehr. Für die evangelischen Gemeinden soll nicht nur der Parochialzwang, also die Beitragspflicht aller Mitglieder der evangelischen Ottsgemeinde auftecht erhalten bleiben, sondern sie sollen auch noch steuern müssen für die Kreis-, Provinzial- und Generalsynodeu, wahrend man für die jüdischen Gemeinden selbst den Parochialzwang beseittgen will. Wird sich der Landtag einer solche» Inkonsequenz schuldig machen können und wollen? Werden allgemeine Redensarten diesen Widerspruch zu verhüllen ver-