Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-01-25 · Heft 4 (25.1.1876) · p. Seite 51

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 4 (25.1.1876)
Date
1876-01-25
Page
Seite 51 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227069-3227074--34167-3304020
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

51 sophen nicht ab; mit dem Kriege gegen die Barbaren war sein Zögling Alexander im großartigsten Style vorgegangen. Aristoteles geht also auch hierin den damaligen Zuständen geradezu nach, will nur die Hegemonie von despotischer Herrschaft über andere Stämme gleicher Nation zurückhalten, und ist gänzlich mit dem Kriege gegen andere Völker einverstanden, die er zur Sklaverei verurtheilt. Doch steht Aristoteles den Krieg nur als Mittel an, um dem Staate und den Bürgern in ihm die Muße des rechten Friedens zu verschaffen, in welcher die erworbenen Güter in angemeffener Weise genoffen werden. Dem Staate wie dem Bürger sind aber als die höchsten Tugenden nothwendig: die Weisheit, die Mäßigkeit und die Gerechtigkeit. Diese allein sichern den Bestand und durch sie wird der höchste Zweck erfüllt. Die Hellenen hält er aber für berufen zur Beherrschung der Welt, weil sie Muth, Einsicht und Kunsttrieb zugleich besitzen und ihr kriegerischer Muth mit dem Reichthum ihrer Geistesgaben in Gleichgewicht steht. Die Tugend zu üben erscheint ihm aber unvereinbar mit der Arbeit und dem Handel, selbst mir dem Ackerbau; alles dies ist ihm „unedel". Die eigentlichen Bürger sollen daher eine Einheit bilden, die er sich folgendermaßen construirt denkt. Ein Hauptmittel der Einheit sind die Syssitien, Wahlgenoffenschasten. Er sagt: „Die Einrichtung der Syssitien ist nach allgemeiner Annahme allen wohlgeordneten Staaten zu empfehlen; den Grund weshalb auch wir dieser Ansicht find, werden wir später angeben. An ihnen müffen alle Bürger Theil nehmen. Den Unbemittelten freilich wird es schwer, den Beitrag dazu aus dem eigenen Vermögen zu geben und daneben noch den eigenen Haushalt zu bestreiten. Außerdem sind die Kosten des Götterdienstes eine gemeinsame Angelegenheit der ganzen Bürgerschaft. Folglich ist unerläßlich, daß das Land in zwei Theile gelheilt werde; der eine bleibt Gemeingut, der andere wird Privatgut, jeder der beiden Theile wird dann wiederum zweifach gelheilt. Die eine Hälfte des Gemeingutes wird dem Dienst der Götter gewidmet, die andere auf den Unterhalt der Tischgenoffenfchaften verwendet; von den Privatgütern wird die eine Hälfte an den Grenzen, die andere im Innern des Staatsgebietes angewiesen, so daß alle Bürger, indem jeder sowohl außerhalb als innerhalb je ein Loos erhält, an dem Gesammtgut gleichmäßig Antheil haben; so ist Gleichheit, Gerechtigkeit und Verträglichkeit unter den Nachbarn gleichzeitig gewahrt." Den Ackerbau selbst sollen Sklaven betreiben, die auf dem Staatslande Eigenthum des Staates, auf den Privatländereien Eigeuthum der Privatpersonen sein sollen, — Zu diesem Zwecke soll die Bevölkerung sich auf derselben Ziffer erhalten und deshalb auch die Zahl der Geburten bestimmt sein, und zwar aus dem Durchschnitt, der sich aus dem Verhältniß der Geburten zu den Todesfällen in einer gewissen Zahl von Familien ergiebt. Hier ist es, wo wir um der Idee seines besten 1> Jntereffant ist eine Vergleichung dieser von Aristoteles vorge schlagenen Eintheilung mit der vom Propheten Ezechiel Cap. 45. Staates willen bei Aristoteles auf die auffälligsten Härten stoßen. Die Ehe ist ihm heilig, und er vercheidigt sie nachdrücklich gegen Plato, er preist den unendlichen Segen, der aus dem Liebesbanve ersprießt, das Vater, Mutter und Kind .verknüpft. Wenn er Mädchen nicht unter 18 Jahren in die Ehe eintreten lassen will, so bestimmt er sonderbarer Weise für die Männer erst das 37te Jahr. Aber mehr noch: jedes verkrüppelte Kind will er ausgesetzt haben, und hat die Familie die bestimmte Zahl Kinder, so soll bei weiterer Schwangerschaft die Frucht abgetrieben werden, und zwar im dritten Monat, ehe sie zur Empfindung und Leben komme! Bis zum siebenten Jahre werden die Knaben in der Familie erzogen, vom siebenten bis zum einundzwanzigsten Jahre nimmt sie der Staat in die Schule eines öffentlichen gemeinsamen Unterrichts. Dieser soll in den vier freien Künsten: Grammatik, Turnen, Musik und Zeichnen bestehen, aber er muß so abgemessen sein, daß der zum Bürger bestimmte Jüngling es in keiner derselben zu einer Meisterschaft bringt, denn diese könnte ihn verleiten, sich einer solchen Kunst zu widmen, und eine Arbeit daraus zu machen, was des Bürgers unwürdig ist und vom politischen Leben abhält. Der eigentlichen Wissenschaft und Philosophie wird in der Erziehung des Bürgers gar kein Raum gewährt. Allerdings giebt hier Aristoteles über die gedachten vier Künste ausgezeichnete Gedanken kund, die wir jedoch hier nicht weiter verfolgen können. Aber den höchsten Maßstab weiß er anzulegen, wenn es sich um das ethische Moment im Staat und im Bürger handelt. Zu einem glücklichen Leben, meint er, gehören Reichthum und Gesundheit des Leibes und der Seele. Aber diese sind nur Werkzeuge zur Erreichung und Uebung der Tugend. „Wer im Reichthum das Glück seines Lebens sucht, der wird auch einen Staat selig preisen, wenn er nur reich ist; wer selbst nur als Tyrann glaubt glücklich werden zu können, der wird den Staat überglücklich schätzen, der möglichst vielen Unterthanen gebietet. Wem aber die Tugend über Alles geht, der wird auch das wahre Glück eines Staates nach der Tugend seiner Bürger messen." Die Thätigkeit des Bürgers muß sich daher neben der Besorgung seines Haushaltes auf die Waffensührung, Rechtspflege, Gesetzgebung und Verwaltung erstrecken, soweit letztere ihm zufällt. Die ihm hierbei übrig bleibende Muße soll dem beschaulichen Denken über die höchsten Fragen und zur Befestigung der Weisheit, Mäßigkeit und Gerechtigkeit in ihm verwendet werden. Dies ist das Bild des besten Bürgers und der Staat, der aus solchen Bürgern besteht, ist der beste und glückseligste. Wer diese Grundzüge der aristotelischen Politik mit dem Staate Plato's und den Anschauungen anderer Denker jener Zeit, soweit sie uns bekannt sind, vergleicht, der kann den Fortschritt nicht verkennen. Aristoteles will nichts von der Ehe- und Gütergemeinschaft und der Herrschaft der Philosophen im platonischen Staate wissen, bekämpft aber ebenso die Flucht der Ideologen aus der Welt der Wirklichkeit; er versöhnt das Ideale mit dem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.