Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-01-25 · Heft 4 (25.1.1876) · p. Seite 50

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 4 (25.1.1876)
Date
1876-01-25
Page
Seite 50 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227069-3227074--34166-3304019
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

50 Staat ist vie Gemeinschaft der Bürger, und verbleibt, so lange diese besteht, trotz Staatsumwälzungen in seiner Persönlichkeit, uno somit auch in feinen Verpflichtungen. Jedenfalls sagt Aristoteles: „Der beste Staat wird keinen Banausen zum Bürger machen", Banause ist aber, der irgend eine Arbeit verrichtet, fei es als Leibeigener, sei es als freier Mann um Lohn oder Gewinn. (Nach dieser Definition würden in unserer Zeit sämmtliche Beamte des Staates, die einen Gehalt beziehen, eigentlich keine Bürger sein, wahrend sie hinwiederum an der Rechtspflege und der Regierung des Staates den größten Antheil haben!) Bon der bildenden Kraft der Arbeit im Menschen hat der Stagirit ebenso wenig, wie die Hellenen überhaupt, einen Begriff. — Dahingegen bestimmt er den Zweck des Staates in dem Gemeinwohl Aller, die ihn bewohnen, und von hier aus ist ihm jede Berfaffung recht, sobald sie das Wohl Aller befördert, und nicht etwa bloß das Wohl der Regierenden. Denn im Staate sei es wie auf einem Schiffe, wo der Steuermann das Schiff zum Heile Aller und zugleich zu seinem eigenen regieren muß. Fuhren wir hier eine prägnante Stelle unsres Philosophen an: „Nach dieser Auseinandersetzung ist zuzusehen, wie viel der Berfaffungen sind und wie sie heißen, und zwar ist zu beginnen mit denen, die wir die richtigen genannt haben; denn wenn man die kennt, ergeben sich die Abarten von selbst. Berfaffung und öffentliche Gewalt sind daffelbe, die öffentliche Gewalt besteht in der Staatshoheit und diese Staatshoheit kann nur entweder Einem oder Wenigen oder der Maffe zukommen; in allen drei Fällen kann das Gemeinwohl der leitende Grundsatz sein, und ist das der Fall, so haben wir drei richtige Berfaffungen. die Abarten aber treten auf, sobald der Eigennutz Eines oder Weniger oder der Maffe entscheidet. Denn alles Bürgerthum hört auf, sobald es keine Theilnahme an der allgemeinen Wohlfahrt mehr giebt. Unter den Monarchien nennen wir diejenige, welche das Gemeinwohl im Auge hat, Königthum, unter den Herrschaften von Einigen heißt die richtig geartete Aristokratie, entweder weil es die besten Bürger sind, die gebieten, oder weil sie das Beste des Staates und seiner Angehörigen wahrnehmen. Herrscht aber Selbstregierung des ganzen Volkes und entspricht diese dem allgemeinen Wohl, so brauchen wir einen Stamm, der allen Berfaffungen gemein ist, nämlich Politie (Volksstaat, Bürgerstaat). (Die Politik besteht nun in der Regel aus der Gesammtheit der Waffentragenden.) Der Grund leuchtet ein. Daß Einer oder Wenige sich in jeder Tugend Hervorthun, ist denkbar, von der Mehrheit ist so allseitige Auszeichnung schwieriger zu erwarten, am ehesten noch in der Waffenführung, denn die wohnt in der Maffe. Deshalb kommt in dieser Berfaffung dem Heerbann die Staatshoheit zu und Vollbürger sind Glieder des Volks in Waffen. Jede dieser drei richtigen Berfaffungen hat nun ihre Abart, das Königthum in der Tyrannis, die Aristokratie in der Oligarchie, die Politik in der Demokratie. Die Tyrannis ist die Monarchie zum persönlichen Vortheil des Monarchen, die Oligarchie eine Herrschaft zu Gunsten weniger Reichen, die Demokratie eine Herrschaft zum Vortheil der Armen; mit dem Gemeinwohl der ganzen Bürgerschaft hat keine Etwas zu schaffen." — Ist also nach Aristoteles das Gemeinwohl Aller der Zweck res Staates, so konnte er dieses nur im Rechte finden. Das Recht aber ist nicht identisch mit der bestehenden Staatshoheit denn ob riese bei einem Einzigen, bei einer kleinen Anzahl oder bei allen Bürgern ist, so giebt dies keine Bürgschaft dagegen, daß von diesen ein Unrecht nicht beschlossen und geübt werde. Es müffe also auf gewisse Schranken Bedacht genommen werden, welche möglichst die bestehende Staatshoheit hindern, Unrecht zu thun. Welche aber nun riese Schranken seien, bestimmt Aristoteles nicht, sondern meint nur, daß bei Bielen weniger Jrrthum und Eigennutz vorauszusetzen seien, als bei Wenigen, oder gar einem Einzelnen, selbst wenn dieser der vortrefflichste Mensch sei. Er setzt also ein Volksgewiffen voraus, dem mehr zuzutrauen sei, als der Gewissenhaftigkeit Einzelner. Er sagt: „Treten Alle zusammen, so haben sie ausreichendes Berstanrniß und mit den Besseren verbunden, gereichen sie den Staaten zum Segen, wenn auch jeder Einzelne als solcher, zur Entscheidung nicht befähigt ist." Man erkennt hieraus, daß Aristoteles in seinem späteren Alter die Selbstregierung des Volkes durch das Volk den übrigen Staatsverfaffungen vorzog, was in der Nicomachischen Ethik noch nicht geschieht. Dennoch will er einen Unterschied in den, den Bürgern zustehenden Rechten machen. An der berathenden und richtenden Gewalt sollen alle Bürger theilnehmen. Aber zu den wirklichen Aemtern, also zur Verwaltung nur die vorzüglichsten, welche die nöchigen Eigenschaften besitzen, zugelaffen, doch von den Bürgern dazu gewählt werden. So liegt denn auch für Aristoteles die Gesetzgebung am besten in der Hand der Gesammtheit der Bürger, weil, wie er meint, jeder Einzelne, und wäre er noch so tugendreich, sich leicht von der Leidenschaft hinreißen läßt, während es sehr schwer sei, die Gesammtheit zur Leidenschaft zu erhitzen. Er selbst deutet darauf hin, daß er diese seine Ansichten am athenischen Staate gebildet habe. — Aristoteles hält es also für eine der ersten und theuersten Pflichten des Bürgers, die Waffen zu tragen und zwar als „Schwerbewaffneter". Jedoch war er dem blos kriegerischen Staate abhold und sagt: „Die Tüchtigkeit der Waffenführung soll nicht gepflegt werden, um diejenigen leibeigen zu machen, die ein besseres Loos verdient hätten, sondern nur, um einmal selber nicht das Joch Anderer zu tragen, sodann um eine Obergewalt zum Heil der Schwächeren selbst zu. erwerben, nicht aber um in Allem despotisch zu gebieten, schließlich, um denen herrisch zu befehlen, denen die Sklaverei gebührt." Erfindet also den Krieg gerechtfertigt, nicht blos zur Berlheidigung, sondern auch um die Hegemonie über die anderen Stämme der Nation und zur Unterwerfung der anderen Völker, der sg. Barbaren. Die Erfahrung, welche Athen, Sparta und Theben im Kampfe um die Hegemonie geliefert, schreckte also unsren Philo-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.