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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-01-25 · Heft 4 (25.1.1876) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 4 (25.1.1876)
Date
1876-01-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Zeilun 'Allgemeine des Iudenlhums. Eiu unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal in 2 bis Bozen. Preis Birrtellähria 3 Nlork. Inserate werden mit :«» Pf. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Buchhandlungen, Postämter und ZeitungS - «Lxp«düiö»e» nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippsou in Bonn. Verlag von Baumgartners Buchhandlung in Leipzig. In redactionellen Angelegenheiten wende man sich .in!>r. C. JJöiltjjpfon in Bonn; binftchtlich des Bezugs und der Iuieralean Saumaärturr'» Suchdandlung »nrcwzig. Inserate, welcdebis vaaaera- Ug ciugebeu. finde» in der carauffolzendea Nummer Berücksicyligung. Beilagen werden mit l Mar! 50 Pf. pro Hundert berechnet. 40. Jahrgang. Leipzig, den 25. Januar 1876. J\? 4. Inhalt. Leitende Artikel: Moses und Aristoteles. VI. — Die Statistik der jüdischen Bevölkerung im außerpreußischen Deutschland und in der Schweiz. V. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Leipzig, Dom Mittelrbein, Berlin» Seesen.— Oesterreich-Ungarn: Pest, Krakau. - Frankreich: Paris. — Großbritannien: London. — Belgien: Brüssel. — Holland: Amsterdam. — Schweiz: Gl. Gallen. — Feuilleton: Aus dem Gerichtssaale. <£eiteiu)& (SLxh&el. Bonn, 1 9. Januar. Moses und Aristoteles. VI. Wahrend also Aristoteles das Sklaventhum als unentbehrlich für die Gesellschaft ansah, und seinen Bestand als von der Natur selbst eingerichtet, durch Naturgesetz bewirkt zu sanctioniren suchte, und zwar wider alle Natur und Erfahrung — war für Moses dasselbe nur ein Rest noch nicht zu verdrängender Sitte, die er innerhalb der Nationalen selbst abschaffte und betreffs ausländischer Sklaven in jeder Weise milderte. Aber der Unterschied zwischen Sklaven und Freien füllte die politische Idee des Aristoteles nicht aus. Zwischen beiden erschien ihm die Kluft so weit, daß sie noch durch einen starken Strom freier aber als Bürger unberechtigter Bewohner ausgefüllt wurde; zwischen dem Sklaven und dem eigentlichen Bürger standen die Metöken oder Periöken, d. s. die Menschen der freien Arbeit, des Handels und der Industrie. Wer, sei es durch Landbau, sei es durch Handwerk und Kunst, sei es durch Handel und Schifffahrt, um Lohn und Gewinn arbeitet, darf nach Aristoteles kein Bürger sein, das Bürgerrecht weder besitzen noch ausüben. Selbst durch den Handel reich gewordene Männer, die nunmehr der nölhigen Muße leben könnten, blieben ausgeschlossen. Ja, in seinem „besten Staate" wollte Aristoteles nicht gestatten, daß die „Bürger" in einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Disciplin, in Philosophie, Musik oder Zeichnen irgend welchen Höhenpunkt der Ausbildung zu erreichen erzogen werden sollten, weil sie dies am Jntereffe für den Staat und in der Ausübung der Bürgerpflichten behindern würde — verschieden von Plato, der seinen Staat von Philosophen regiert wiffen wollte. Man sieht hieraus, wie weit die MißachMng der ernsten, den Menschen beanspruchenden Arbeit den hellenischen Geist selbst in seinem schärfsten, dem Realismus am nächsten stehenden Denker von der Erkennrniß alles Menschenrechtes und des eigentlichen Wesens und Zweckes der Gesellschaft entfernt hielt. Denn wenn von der anderen Seite wir, fast ohne es begreifen zu können, über die außerordentliche Bewunderung, ja Verehrung staunen, welche von diesen Hellenen dem Staatsleben, dem Bürgerthume, der Politik in, engeren Sinne gewidmet wurde, so daß diese als die höchste Region des menschlichen Lebens, als das wahre und eigentliche Leben angesehen ward: so war dies als ein Vorrecht doch einer so geringen Menschenzahl Vorbehalten, und nur durch die Arbeit unzähliger unberechtigten Menschen ermöglicht, daß wir darin nur um so mehr einen der schwersten Jrrthümer anerkennen müssen. — Denn wer ist nach Aristoteles Bürger? Nur rer, welcher die Theilnahme an der Rechtspflege und der Regierung des Staates als Recht besitzt und übt. Dieses Recht aber besitzt der Bürger entweder durch die Abstammung von Bürgern, wie in Athen nur der Bürger war, dessen beide Eltern solche gewesen, oder durch eine Staatsumwälzung, welche das Bürgerrecht einer Anzahl bis dahin Unberechtigter ertheilt, so lange dieselbe nicht durch eine andere wieder aufgehoben wird. Denn der

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