Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-01-18 · Heft 3 (18.1.1876) · p. Seite 44

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 3 (18.1.1876)
Date
1876-01-18
Page
Seite 44 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3227069-3227073--34159-3304011
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

n 44 die weltliche Behörde die Bibel citirte, um die Gerechtsame der Kirche einzuschränken. Im Jahre 1710 wüthete in Ungarn die Pest und man fürchtete, Laß sie sich den österreichischen Erblandern nähern werde. Kaiser Joseph I. wünschte daher, daß die Andachten vermehrt, das Schwätzen in der Kirche verboten und Fasten eingeführt würden, um Len Zorn Gottes abzuwenden. Es begab sich eaher ein Rath der niederösterreichischen Regierung (jetzt Statthalterei genannt) zum bischöflichen Ordinariate, um mit demselben den Text der betreffenden Kundmachung zu vereinbaren. Am andern Tage legre der Rath das Concept dem Bischöfe vor und dieser hatte nichts dagegen einzuwenden. Es erschien hierauf die Kundmachung als kaiserliches Mandat. Nun erhob der Bischof Einwendungen, da daffelbe als eine kirchliche Angelegenheit von ihm hätte ausgehen müssen. Der Kaiser legte den Casus der Hofkanzlei zur Entscheidung vor. Diese wollte das Recht, Fasten auszuschreiben, rem Kaiser, resp. den weltlichen Behörden, gewahrt wissen, „und würde derjenige, so solches zu widersprechen sich unterfangen sollte, einer großen Keckheit und strafmäßigen teinerität um so mehr zu beschuldigen sein, als bekannt ist, daß in der h. Schrift mit göttlicher offenbar Genehmhaltung und der übertreterer Bestrafung ... von den israelitischen Königen ... die jejunis befehlsweise angesagt und dem Volke verkündigt wurden." Und dabei blieb es. Der Hinweis auf die israelitischen Könige bezieht sich wohl auf Samuel I. 14. 24 und Könige I. 21. 9. Jeder dieser Verse ist bekanntlich eine crux. interpretum. Christliche Dienstboten bei Juden. Der griechisch-katholische Bischof zu Luck in Rußland, zu dessen Diöcese mehrere Gemeinden in österreichisch Galizien gehörten, erließ im Jahre 1779, zur Zeit Maria Theresias, ohne landessürstliche Genehmigung ein Circular an die Pfarrer, in welchem den Christen verboten wurde, den Juden, sei es in oder außer dem Hause, auch nicht an Sabbathen Dienste zu leisten, und überhaupt keine Gemeinschaft mit Juden zu pflegen. Das Gubernium berichtete hierüber an die Hoskanzlei, bemerkend: Die Bischöfe dürfen nicht ohne Vorwissen der landesfürstlichen Behörden Gesetze:c., die in das Religionsfach einschlagen, veröffentlichen. Der Bischof soll daher verhalten werden, die betreffende Verordnung zu widerrufen, u. z. um so mehr als Gesetze bestehen, wie sich Christen gegen Juden und vice versa verhalten sollen, und die Erneuerung derselben niemand anderm als dem höchsten Landesfürsten zustehen. Die Kaiserin billigte diese Anschauung. — Hiergegen billigte im Jahre 1859 der Cultusminister Thun eine ähnliche Currende von Seite des Bischofs Wierchuleisky. Danken wir Gott, daß wir auch die Aera Thun überstanden haben, und sprechen wir r::- -y. Vermischtes. Ein Scheintodter. Im Haufe Nr. 12 der Rettiggasse in Pest gab es vorgestern große Trauer. Das Haupt der Familie, der sechzigjährige A. Weiß, war gestorben. Unter Jammern und Wehklagen der Angehörigen wurde der Körper — wie dies der Ritus vorschreibt — auf die harte Erde gebettet, über den Verschiedenen ein schwarzes Bahrtuch gebreitet und zu deffen Haupte eine Kerze angezündet. Der „Heilige Verein" iChewra Kadischa) wurde von dem Hinscheiden eines seiner eiftigsten Mitglieder verständigt, damit Männer herbeikommen, die rituellen Waschungen vorzunehmen und die Vorbereitungen zum Leichen - begängniß zu treffen. Düstere Stille herrschte im Trauergemache, nur von dem leisen Schluchzen der Familienmitglieder unterbrochen, welche pietätsvoll an der Hülle des Entseelten bis zum Eintreffen der Mitglieder des „Heiligen Vereins" Wache hielten. Da plötzlich schien es, als ob sich das Bahrmch hebe. Man senkte die Blicke forschend auf das schwarze Tuch, und siehe da! — das Niegeahnte geschah: die Hand des „Todten" hebt die Hülle, der Greis richtet sich empor und fragt verwunderten Blickes, was denn die sonderbare Situation zu bedeuten habe, in welcher er sich befinde. Nach dem ersten Schrecken der unerhörten Ueberraschung folgte lauter Jubel, und mit Freudenthränen in den Augen stürzte Alles auf den Auferstandenen, den — Scheintodten, der nahezu eine Stunde lang dem Leben entrückt gewesen zn sein schien. Der alte Mann befindet sich ans dem Wege der Besserung. (Auch dieser Vorgang muß der Unsitte des frühen Beerdigens zur Verwarnung dienen!) Segen beiPurzeles. Der Handelsmann Löw Purzeles in Miskolez hat sich wahrlich über den Segen des Himmels nicht zu beklagen. Vor wenigen Tagen gebar ihm sein Ehegemal zum fünften Male Zwillinge. Er dürfte von dieser Nachricht nicht besonders erfteut gewesen sein, denn unter dem ersten Eindrücke derselben versetzte der robuste Purzeles seinem Nachbar, dem Bauer Georg Nagh, der bei ihm vorsprach, um ein Paar warme alte Hosen zu erstehen, ohne jede Ursache eine so gewaltige Ohrfeige, daß sich Nagh in höchst gefährlicher Weise in die Zunge biß, von den drei Backzähnen nicht zu reden, die ihm bei dieser Gelegenheit herausgeschlagen wurden. Gegen Löw Purzeles ist dieser mächtigen Ohrfeige wegen die Criminalanzeige erstattet worden, und steht ihm kein besonders freundliches Schicksal bevor, wenn auch anzunehmen ist, daß der unzurechnungsfähige Zustand, in welchen Löw Purzeles durch die Nachricht über den vorerwähnten Segen versetzt wurde, als mildernder Umstand von dem Richter berücksichtigt werden wird. Frau Purzeles und die beiden jüngsten Purzeles befinden sich sehr wohl. 1

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.