Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 40 (1876)
- Issue
- Heft 3 (18.1.1876)
- Date
- 1876-01-18
- Page
- Seite 38 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227069-3227073--34153-3304005- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Elijah 1× ep/1004307
OCR text
38 Tana bebe Elija, Abot di R. Nalan, Masechet derech Ere; und eine kleine Hagada Ez Chajim, und gewiß würde er diese kostbaren handschriftlichen Schätze durch den Druck uns erhallen haben, wenn er nicht so arm gewesen wäre! Der Letztere, unter Juden und Christen gleich berühmt, vollendete seinen meisterhaften massoretischen Bibelcommentar im Jahre 1626 — acht Jahre nachdem Menachem de Lonzano's „Or Thora" in Venedig erschienen war —, der erst 1742 in Mantua gedruckt wurde. Allein dem Herausgeber Rafael Chajim Basila fehlte es, trotz den in einem geschmacklosen Style abgesaßten Lobeserhebungen, die er seinem Autor ertheilt, an der einfachsten Pietät vor dem Todten! Der Verfasser hatte sein Werk „Porez Ge der" genannt; der Herausgeber gab ihm den Namen „Minchat Schai", unter welchem es allgemein bekannt ist. Norzi verfaßte ein ausführliches, höchst interessantes Titelblatt, schrieb eine große, werthvolle Einleitung, in welcher er von seinem literarischen Apparate Rechenschaft ablegte und eine Charakteristik seiner Persönlichkeit unbewußt lieferte, und fügte noch ein Schlußwort hinzu, das am Ende des Commentars gedruckt werden sollte; Bastla machte sich keinen Skrupel, dies Alles bei Seite zu lasten. Das Autograph aber hat sich erhalten, wurde von den Rabdinen in Mantua dem Grafen Firmian zum Geschenke gemacht und gelangte dann in den Besitz De Rossi's. Vrgl. besten Catalog cod. 895, Dizionario strorico Artikel Norzi, Variac Lectiones V. T, I § XXXV11I und IV S. XI, und Rafael Kirchheim zu Asulai's Schem Ha-Gedolim cd. Frankfurt a. M. H, S. 169—71. Durch die Vermittlung des Herrn Samuel Schönblum in Lemberg ist es mir gelungen, eine Copie dieses Aurograph's aus dem Nachlasse des Rabbiners Nepi zu acquiriren, und theils aus Pietät vor dem berühmten Verfaffer, theils wegen des inneren Werrhes der Handschrift für die Gelehrtengeschichte, wie für die Geschichte der Wiffenschast, entschloß ich mich sie zu veröffentlichen." Dr. Jellinek fügt dem noch einige unterrichtende Bemerkungen hinzu, namentlich, daß die Geringschätzung grammatischer Studien eine pathologische Erscheinung in der Geschichte des Judenthums ist, die stets eine Trübung des jüdischen Geistes ankündigt und die Herrschaft entweder talmudischer Juristerei oder kabbalistischer Schwärmerei über die Gemächer bezeugt. S&eltaticj 6iioccßiac&teLi. Deutschland. Berlin, 9. December. Bei der Neuwahl ihres Vorstandes hat die Stadtverordnetenversammlung von Berlin ihren vorjährigen Vorsitzenden, Dr. Strrßmann, einstimmig wiedergewählt. Man wird sich erinnern, daß bei seiner ersten Wahl eine Minorität, welche den früheren Vorsitzenden Kochhan wiederwählte, gegen Dr. Straßmann stimmte. Derselbe verwaltete aber sein Amt so sehr zur Zufriedenheit Aller, daß auch dieser Theil der Versammlung sich dem Votum derselben anschloß. Man kann sich denken, welches Aergerniß die „Kreuzzeitung" und die „Germania" an der Wahl eines Israeliten zu einer so hervorragenden Stellung nehmen, bei rer sie doch nicht mit einem Augenzwinkern auf die Macht des jüdischen Reichthums und den Einfluß der jüdischen Preste Hinweisen können! Berlin, 6. Januar. (Privatm.) Bor dem Beginn jeder Landtagssession lasten die Gegner der jüdischen Gemeindeverfastuug nach dem Gesetze von 1847 ZeitungSartckel los, in welchen die Vorlegung eines Gesetzentwurfes nach der Resolution Lasker seitens der Staatsregierung als bevorstehend angekündigt wird, was ihnen dann Gelegenheit giebt, sich über die Nolhwendigkeit des Gesetzes auszusprechen. Im Grunde aber wisten die Verfaster dieser Artikel von der wirklichen Lage der Sache in den betr. Ministerien nichts, und die Art ihrer Besprechung verräth dies hinlänglich. So geschieht dies auch dieses Mal, ohne mehr Sicherheit zu haben als von der vorigen Session. In der „Köln. Ztg." bemerkt ein solcher Correspondent, die jüd. Gemeinden in Preußen hätten von 1812—1847 die Zwangspflicht für die Beiträge ihrer Mitglieder nicht gehabt, und sich ganz wohl dabei befunden. Das erstere ist nur in beschränktem Maße, das andere gar nicht wahr. Nur in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien und Preußen ermangelten die jüdischen Gemeinden der Executive. In der Provinz Posen galt das Gesetz vom 1. Juni 1833, in Sachsen, Westphalen und Rheinland, das westphälisch-französische Gesetz, welches den Gemeinden unter Controle der Bezirksregierungen die Zwangspflicht der Beiträge gewährten. Was den Zustand der Gemeinden in den genannten östlichen Provinzen des Staates betrifft, so war er, wie Sachkundige wisten, der schlimmsten Art, und nur einer Zeit genügend, wo das Alte darniederlag und das Neue noch nicht vorhanden war. Herr Dr. Honigmann hat in diesem Blatte v. I. eine Parallele zwischen der Gemeinde zu Breslau vor und nach 1847 angestellt und ziffernmäßig den großen Aufschwung in allen Einrichtungen der Gemeinde seit 1847 erwiesen. Dieses Beispiel gilt für zahllose andere Gemeinden, namentlich die mittleren, die nur auf Grund einer sichern finanziellen Lage in Synagoge und Unterricht eine bestere Beschaffenheit und die Befriedigung zeitgemäßer Bedürfnisse erreichen konnten und können. In der Zeit nach 1812 hatten freilich die Gemeinden sehr geringe Bedürfnisse: ein Chasan und ein Schochet und man war