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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-01-18 · Heft 3 (18.1.1876) · p. Seite 36

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 3 (18.1.1876)
Date
1876-01-18
Page
Seite 36 (sequence 4)
Language
German
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36 35 Einwohner. Seit 1848 polnisch gleichgestellt, sind die Juden gesetzlich in Gemeinden vereinigt, deren Berfasiung noch sehr wenig liberal ist. Denn weder haben die Gemeinden neben den Vorstehern eine Vertretung, noch selbst die Wahl ihrer Vorsteher. Diese werden nämlich, wenn vor bestimmtem Turnus ein Mitglied austritt, durch die übrigen Vorstandsmitglieder mit Zuziehung dreier Höchstbesteuerten ergänzt und vom Kreisamt oder Landrath bestätigt, der auch diese drei Mitwähler bestimmt. Alle Gemeinde- Wahlen werden vom Kreisamte controlirt. Auch die Rabbiner werden von der Regierung gewählt; es sind deren in Rheinhessen 4, in Starkenburg 2 und in Oberhesien 1 angestellt. Die jüdischen Elementarschulen sind den christlichen gleichgestellt; dagegen ist rer Besuch der Religionsschulen nicht obligatorisch und zu ihren Kosten tragen nur die bei, deren Kinder sie besuchen. Die Zahl der Gemeinden ist 235 mit 24,050 Seelen, 7 Rabbinern, 137 Lehrern, 26 Vorsängern, 22 Elementar- und 116 Religionsschulen mir 3196 Schulkindern, 228 Synagogen, wovon 26 gemiethet, 11 u Schulhäusern, wovon 11 gemiethet, 99 Begrabnißplätzen, 154 Vereinen und 30 Stiftungen. — Größere Gemeinden giebt es nur 4 im ganzen Großherzogthum, nämlich Mainz (2969), Worms (1002), Darmstadt (858) und Offenbach (838). Gerade entgegengesetzt ist das von Juden am wenigsten bewohnte deutsche Land — das Königreich Sachsen. Dasielbe hat am zähesten die Ausschließungsgesetze gegen die Juden sestgehalten, so daß bis zur neuesten Zeit nur eine jüdische Gemeinde, nämlich in Dresden bestehen durfte, neuerdings auch eine zu Leipzig anerkannt wurde. Beide Gemeinden haben aber in den letzten Jahren bedeutenden Zuwachs erhalten, und dabei ist Leipzig über Dresden an Zahl hinausgewachsen. Denn Dresden zählt jetzt 1276, Leipzig 1739 Juden. Außerdem haben bereits 95 in Chemnitz, 47 in Zittau und 159 an verschiedenen Orlen zerstreut sich niedergelasien. Doch bilden alle diese noch keine Gemeinden, sind noch ohne Synagoge und Lehrer. Die Gefammtzahl ist also 3346 mit 2 Rabbinern, 4 Lehrern, 2 Vorbetern, 2 Religionsschulen mit 221 Schulkindern in 2 Schulhäusern, mit 2 Synagogen, 3 Begräbnißplatzen, 16 Vereinen und 1 Stiftung. Zu den Cultuskosten giebt der Staat einen Zuschuß.- In gleicher Weise haben die kleinen sächsischen Staaten der Ernestinischen Linie und mir Ausnahme von Schwarzburg-Sondershausen die thüringischen Länder überhaupt ihre Unduldsamkeit gegen die Juden lange Zeit bewahrt, so daß sie heute noch nur eine geringe jüdische Bevölkerung haben und die bürgerlichen Beschränkungen erst spät fallen ließen. Einige erlaubten Jahrhunderte lang den Juden nur in einer kleinen Stadt oder gar einem Dorfe des Landes zu wohnen, so daß diese auch jetzt noch von der größeren Zahl der Juden bewohnt werden, wenn auch die Freizügigkeit dieses Verhältniß zu ändern begonnen hat. Das Großherzogthum Weimar wird von 973 Juden bewohnt und zwar in 8 Gemeinden, wovon Lengsfeld mit 233 der Sitz des Landesrabbiners ist, Weimar selbst nur 36 in seinen Mauern hat. Diese 8 Gemeinden haben 6 Lehrer, 7 Synagogen, 5 Elementar- und 2 Religionsschulen mit 192 Schulkindern in 5 Schulhäusern, 6 Begrabnißplätzen, 5 Vereinen und 5 Stiftungen. — Das Herzogthum Coburg-Gotha hat nur 197 jüdische Bewohner, die in Coburg und in Gotha mit den benachbarten Ortschaften 2 Gemeinden bilden, 1 Lehrer, 1 gemiethete Synagoge, 1 Religionsschule mit 10 Schulkindern, 1 Begräbnißplatz und 1 Armen kaffe haben. — Im Herzogthum Meiningen hingegen leben 1557 Juden in 9 Gemeinden, von denen Walldorf 404 zählt, mit 1 Rabbiner, 8 Lehrern, 5 Elementar- und 4 Religionsschulen mit 308 Schulkindern in 9 Schulhäusern, wovon 1 gemiethet, ferner mit 9 Synagogen von denen 1 gemierhet, 7 Begrabnißplätzen, 8 Vereinen und 12 Stiftungen. — Bon den beiden Fürstenthümern Schwarzburg zählte Sondershausen 186 Juden in 1 Gemeinde mit 1 Rabbiner, der zugleich Oberlehrer der fürstlichen Realschule (700 Thlr. Gehalt) ist, 1 Lehrer, 1 Religionsschule mit 26 Schulkindern, denen der Unterricht in 2 Zimmern der Realschule ertheilt wird, ferner mit 1 Synagoge, 1 Begräbnißplatz und 2 Vereinen. — Rudolstadt hat 119 jüdische Bewohner in 2 Gemeinden mit 2 Lehrern, 2 Synagogen, wovon 1 gemiethet, 1 Elementarschule mit 10 Schulkindern in 1 Schulhaus, ferner mit 2 Begräbnißplätzen. (Schluß folgt.) Literarischer Wochenbericht. Aus Hessen, 3. Januar. Im verstoßenen Jahre gab Curatorium der „Zunzstiftung^ den ersten Band von „Gesammelten Schriften von vr. Zunz" heraus, und Sie haben darüber S. 217 v. I. angemeffen referirt. Da es sich aber hierbei um die Schriften einer unserer bedeutendsten neueren Autoritäten handelt, gestatten Sie mir, betreffs der Auswahl, welche in diesem ersten Band getroffen worden, eine Bemerkung schärfer zu betonen, als Sie es an der angeführten Stelle gethan haben. Ich will mich über andere Stücke dieser Auswahl, deren Aufnahme von fraglichem Werthe erscheint, nicht auslaffen, aber ich vermag den Tadel nicht zurückzuhalten, wenn ich Seite 217 bis 270 ein kritisches Fragment über den Pentateuch abgedruckt sehe, das mit seinen 33 Thesen das zersetzendste und zerfreffendste enthält, was ich bei christlichen und jüdischen Kritikern — und ich kenne deren sehr viele — gefunden habe. Man schleudert solche Einfälle und Versuche nicht unter das allgemeine Publikum, ohne sie wiffenschaftlich auseinanderzusetzen und zu begründen. Es ist geradezu ein Mißbrauch der Autorität, welche ein Gelehrter durch viele mühevolle und erfolgreiche Arbeiten sich erworben hat, solch' ein unreifes und unfertiges Bruchstück der allgemeinen Welt zu übergeben. Der Gelehrte wird bald damit zu Stande sein und, wie

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