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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1876-01-11 · Heft 2 (11.1.1876) · p. Seite 22

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
40 (1876)
Issue
Heft 2 (11.1.1876)
Date
1876-01-11
Page
Seite 22 (sequence 6)
Language
German
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derselben erworben hat. Es ist wohl hier nicht der Ort auf die Subtilitäten der Massorah näher einzugehen; aber jeder, der den Werth und die Bedeutung der Uebersetzung des Onkelos zu würdigen weiß, muß der mühevollen, fleißigen und gründlichen Arbeit des Herrn Dr. Berliner volle Gerechtigkeit widerfahren lassen. Es verdient schon dies allein die größte Anerkennung, daß er ein Werk, von dem die Alten, selbst ein Elia Levita, nur eine sagenhafte Kunde hatten, der Bergesfenheit entrissen und der Oeffentlichkeit übergeben har. Möge Herr Di*. Berliner die nölhige Unterstützung finden, um den 2. Theil der Mafsorah in Bälde der Presie übergeben zu können. D. Oppenheim. kuia 6ü/<xcßtxc&tcu/. Deutschland. Berlin, 30. December. Wie man hört, soll das Gesetz über die Rechtsverhälmifie der jüdischen Gemeinden dem bevorstehenden Landtage vorgelegt werden. Die zahlreichen Petitionen der Synagogengemeinden und einzelner Interessenten sind bei den Erörterungen in Betracht gezogen worden und die Oberpräsidenlen find ausgefordert, über die einschlägigen Verhältnisse in den einzelnen Provinzen zu berichten. — (Aus dieser Mittheilung gehr nicht hervor, ob die Oberpräsidenten bereits ihre Berichte abgegeben haben, und der betr. Gesetzentwurf ausgearbeitet und sestgestellr sei. Eigenthümlich wäre es, wie wir bereits früher hervorgehoben, wenn der Gesetzentwurf an den Landtag käme, ohne daß jüdische Vertrauensmänner über denselben gehört worden, wahrend dies doch betreffs so vieler anderer Gegenstände der Gesetzgebung geschieht, und besonders über die Verfaffung der evangelischen Kirche ein so großer Apparat von Kreis-, Provinzial- und Generalsynodcn verwendet wird.) Gneseu, 30. December. (Privatmitth.) Da Sie die Entwickelung des wichtigen Berhälmiffes, in welches Staat und Commune zur Ertheilung des jüdischen Religionsunterrichtes an den öffentlichen Lehranstalten getreten sind, aufmerksam verfolgen, so gestatten Sie mir auch folgende Mittheilung von hier. Dem hiesigen Rabbiner Herrn Di-. Horowitz übertrug die Königl. Regierung die Jnspeclicn über die jüdische Schule. Den Unterricht am hiesigen Königlichen Gymnasium eriheilt er schon seit Ostern d. I., genießt alle Rechte des Religionslehrers, nur nicht das des — Bezahltwerdens. Das Honorar wird von einem Jahr zum andern verschoben und zwar mit ganz eigenthümlichen Ausreden. Im Interesse der Sache entschloß er sich vorläufig ohne Honorar den Unterricht in allen Claffen zu ertheilen, worauf denn der Herr Minister gern einging. — Für die Schüler des Gymnasiums, deren hier circa 80 sind, hat derselbe einen Gottesdienst (Sonnabend 12 Uhr) eingeführt, den die Primaner abwechselnd leiten, und zwar mir Gesang und Darlegung des Inhalts der betreffenden Sidra. Gnesen, 21. Dec. «Privatmitth.) Am 15. d. erlitt die hiesige Stadt und Gemeinde durch den Tod des Stadtverordneten, Gemeinde- und Schulvorsteher Herrn Jsaac Witkowski, einen schweren Verlust. Allem gemeinnützigen Streben und besonders jedem Werke der Wohlthätigkeil widmete der Verstorbene Zeit, Kraft und Mittel in außergewöhnlichem Maße und wird sein Andenken in hiesiger Stadt ein bleibendes und ehrenvolles sein. Seine am 17. erfolgte Bestattung gab den Beweis der von allen Schichten unsrer Bevölkerung gehegten Theilnahme. Aus dem Poseu'scheu, 26. December. (Privatmitth.) Am 14. December ist Herr Dr. jur. Samter aus Posen in Danzig zum besoldeten Stadtrath erwählt worden. Derselbe war bekanntlich bis zum Jahre 1871 Mitglied des Magistratscollegiums und wurde dann Mitdirector der Ostdeutschen Bank, welche vor Kurzem, obwohl in guten Verhältniffen befindlich, ihre Liquidation beschloffen hat. Bei dem Wahlacte erhielt Dr. Samter von 51 Stimmen 43, und wurde so auf 12 Jahre mit einem Gehalte von 5700 Mark gewählt. Ein zweiter Stadttach wurde nach ihm gewählt, Herr Staatsanwaltgehülfe Fuß. der von den 52 Stimmen nur 28 erhielt. — Sie haben bereits die Bescheidung des Culrusministers an den Vorstand zu Kozmin betreffs des dortigen Seminars gebracht «Nr. 1). Dieselbe zeigt, daß die Absicht der Petition erreicht ist, obwohl das Ministerium eine principielle Entscheidung, die den confessionellen Charakter der Anstalt in einen simultanen verwandelt, bisher nicht erfolgte. Die bisher nicht blos in jüdischen Kreisen vorwaltende Ansicht, Laß eine Aufnahme und noch mehr eine Unterstützung eines jüd. Seminaristen an einem christlichen Lehrerseminare höchstens als ein Act rer Gnade in seltensten Fällen erfolgen könne, ist damit als eine irrige von competenster Stelle rargethan. Auch die Zusicherung, daß die Frage des Religionsunterrichts — wenn sie praktisch vorliegen wird — erörtert werden würde, genügt allen berechtigten Wünschen, um so mehr, als es nichts Seltenes ist, daß an solchen Unterrichtsanstalten ein Gegenstand für vier und weniger Schüler tractirt wird. Aus Württemberg, im December. (Privatmittheilung.) Mit dem 1. Januar 1876 tritt auch für unser Königreich das deutsche Reichsgesetz über die Civilehe in Kraft. Daß hierdurch die religiöse Trauung bei unsren Glaubensgenossen irgend welchen Abbruch erfahren werde, steht sicherlich nicht zu erwarten. Andererseits wäre es aber zu wünschen, daß unser israelitischer Oberkirchenralh die Gelegenheit wahrnehme, den religiösen Trauact von veralteten Gebrauchen zu säubern und ihn dadurch um so weihevoller und erhebender zu machen. Bedeutungslose Forma-

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