Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 101 (23.8.1838)
- Date
- 1838-08-23
- Page
- Seite 409 (sequence 3)
- Language
- German
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409 „Funktionen eines Rabbinen verrichten, wenn auch sich „in demselben Orte bereits ein von der Gemeinde instal- „lirter Oberrabbine befindet, der dadurch sogar in seinen „Einkünften geschmälert wird/" — Auch in neuerer Zeit hat das Synhedrium in Paris — welches bekanntlich aus ausgezeichneten französischen und italienischen Gelehrten und frommen Rabbinen bestand, ihr^ Gutachten in den ihnen vorgetegten 7., 8. °u. 9. Fragen dahin abgegeben: Daß die Form der Rabbinenwahl unbestimmt .und nur auf den Gebrauch beruht; daß den Rabbinen keine Macht zustehe und daß ihr Einfluß sich nur auf Herkommen gründe. Wenn aber in den frühem finstern und leidenvollen Jahrhunderten die Juden vom Staate nur als Geldquelle betrachtet, und es ihm gleichgültig war, wo, wie und woher die Formation Ln ihnen vorgehe, die Juden also sich völlig anheim gegeben und einen isolirten Körper bildeten, so mußten sie, um bestehen zu können, einen Staat im Staate bilden, wo ihre Rabbinen und Gemeindevorsteher, als kirchliche und weltliche Oberhäupter regierten, Geißel, Halseisen, Bann u. s. w. als Executivmittel Ln pcivatrechtlichen wie Ln Synagogal-Angelegenheiten gebrauchten; aber dies ungesetzlich angemaßte Recht mußte, mit dem Aufhören der Ursachen, mit der hellen Sonne der Toleranz, aufhören und das Vorsteherwie das Rabbinen-Amt von selbst in ihre beschrankten Grenzen allmälig zurückkehren und endlich ganz aufhören. Es beantwortet sich demnach die Frager Ob eine jede Stadt einen Rabbinen haben muß? von selbst verneinend, vielmehr ist jeder ('p) einer Stadt, besonders der (na insofern er nur Ln seinem Fache gelehrt und ein frommer Mann ist, befugt, der Gemeinde vorzustehen, und der Rabbinen-Litel ist jetzt blos ein Luxus-Artikel, der füglich ignorirt werden kann, wie auch bereits viele große und bedeutende Gemeinden in Deutschland, als Prag, Frankfurt a. M., Berlin u. a. m. sich seit langer Zeit mit einem Op begnügen. — (Fortsetzung folgt). Correspoudenzen, Auszüge, Repliken. Dresden, d. 22. Juni 1838. Werthester Herr Docror *)♦ Die ist. Gemeinde zu Dresden, obgleich ihrer großen Mebrzabl nach nicht ohne gortesfürchtigen Sinn, entbehrte doch jenes Vcreinigungspunktes, der im Stande sein könnte — die Gesammrhei t derselben zum zeitgemäßen Fortschritte im Wandel vor Gorc und Menschen zu erheben, nämlich der gemeinschaftlichen würdevollen Gotleöv erehrung. — Seit undenklichen Zeiten bestanden Privatsynagogen, von denen einige zwar manche gute Einrichtungen in ihrer Mitte trafen, während andere zurückblicüen; man empfand daher langst das Bedürfnis der Errichtung einer allgemeinen Synagoge. Doch sowol innere als äußere Schwierigkeiten thürmten sich dagegen auf. DaS Landesgesetz tolerirte — nach den Worten der Judenordnung vom Jahre 1772 — kaum die zeitherigen Betversammlungen, indem „den Juden jede gemeinschaftliche Zusammenkunft zur Verrichtung ihres Gottesdienstes oder sonstiger jüd. Ceremonien schlechterdings untersagt sein sollte." Eben so war es Mangel pekuniärer Mittel, welcher die kleine und nicht vermögende Gemeinde abhielr, solch ein wichtiges Vorhaben in nähere Erwägung zu ziehen. Andrerseits mochten besonnene und einsichtsvolle Gemeindeglieder nicht eher an eine Verschmelzung der vielen kleinen Synagogen in eine große denken, bis sie versichert sein konnten, daß die Mangel und Unvollkommenheiten der ersteren nicht auf letztere übertragen würden. Ein für das Bessere wahrhaft empfängliches Geschlecht mußte herangewachsen, für fernere Fortbildung der Jugend durch angemessenen Unterricht mußte gesorgt, für die bürgerliche Erhebung unsrer Glaubensgenoyen durch eine humanere Gesetzgebung mußte etwas geschehen sein, ehe die Begründung eines gc-' meinschaftlichen Gotteshauses vor sich gehen und wahrhaft ersprießliche Früchte davon zu erwarten fein konnten. Als nun a"e diese norhwcndig zu berücksichtigenden Verhältnisse nach und nach sich zu ebnen begonnen und besonders durch die Erwählung des Herrn 1)r. Z. Frankel zum Obberrabbinen das Bedürfnis eines geregelten Gottesdienstes mir deutschen Vorträgen begleitet noch mächtiger sich gestaltete, da bildete sich ein Privatverern zur Herstellung einer allgemeinen Synagoge auf Actien. — Doch sähe man bald ein, daß ein solches, die ganze Gemeinde betreffendes Unternehmen nicht durch einen Privatverein durchgeführt werden könnte, wenn nicht wieder die alten egoistischen Jsolirungen und Bevorrechtungen — der Krebsschaden der Privatsynagogen — zum Vorschein kommen sollten. — Das inzwischen durch die Gnade unsers Königs, den wohlwollenden Eifer der hohen Ministerien und beider ständischen Kammern inö Leben getretene Gesetz vom 18. Mai 1837, welches den Israeliten in Dresden und Leipzig die Errichtung eines gemeinschaftlichen Berbauses und den Besitz des dazu erforderlichen Grund und Bodens gestartet, dagegen die Privatsynagogen aufhebt, war auch von dem Gesichtspunkte ausgegangen, daß die zu errichtende Synagoge Gemeind e-Eigenlhum werden sollte. Es beriefen daher die interimistischen Gcuieinde-Vorsteber die ganze Gemeinde zu einem Convente auf der, 21. Septbr. 1837, worin — auf den Antrag der nur gedachten Vorsteher — beschloffen wurde, daß der Bau der Synagoge von der Gemeinde übernommen würde, und zur Bestreitung der Kosten, welche sich incl. des Kaufpreises des Grundstücks auf Zwanzig Lausend Lhaler belaufen — theils die von den Mitgliedern des dazu sich gebildet habenden ActienvereinS gemachten Lerwilligungen circa 11600 Lhlr., theils zu erwartende Vorschüsse aus Staatskassen oder Stiftungsfonds rc., sowie Beiträge edler Privatmänner im Auslände verwendet werden sollen. — In Folge dieses Gemeinde-Beschlusses erkauften die Vorsteher einen angemessenen Platz in der Nahe der Brühlschcn Lerasse an der Prome- ■i ) Die Einrückung dieses Sch;eibcrrö w.nd durch Zufall verspätet.