Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 53 (28.12.1875)
- Date
- 1875-12-28
- Page
- Seite 858 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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858 ihren unsittlichen Angriffen sich ausgesetzt sah. Doch die „A. Z. d. I." nahm hiervon so wenig wie möglich Notiz, und strebte vielmehr nur um so mehr dahin, das Judenthum nach innen, wie nach außen würdig zu repräsentiren und das bessere Publikum vor dem Widerwillen zu bewahren, welcher mit der Zeit aus solchem ParteigezLnke als dessen einziges Ergebniß entspringt. Sie kann wohl mit Fug und Recht sagen, daß ihr gerade dieses völlig gelungen ist. Allervings hat sie während ihrer ganzen Dauer auf die lebhafte Mithülfe des Publikums zählen müssen. Sie war von vornherein darauf berechnet, daß das Interesse ihrer Leser diese selbst zu thatkräftiger Mitwirkung, besonders durch Mittheilungen von allen Punkten der Erde anreizen werde. Indem sie nun voll Mmhes und Zuversicht, voll Vertrauens auf die göttliche Vorsehung, auf die Lebenskraft unsrer heiligen Religion und auf die hohen Aufgaben, die dem aufrichtigen Diener derselben gestellt sind, sich anschickt, auch in das fünfte Jahrzehnt ihres Bestandes einzutreten, rechnet.sie auch fernerhin auf die energische Unterstützung aller Theilnehmenven und Wohlwollenden, auf alte und neue Freunde, und giebt sich der Hoffnung hin, auch in der Folgezeit für Religion, Sittlichkeit, Bildung, Wissenschaft, Humanität und gesetzliche Freiheit in den Kreisen, die ihr zugänglich sind, segensreich zu wirken! Moses uud Aristoteles. V. Moses stand von vornherein auf einem ganz anderen Boden. Der Beschaffenheit des Landes gemäß, dessen Grenzen sein Volk einnehmen sollte, war es zum Ackerbau bestimmt. Hierzu kam, daß es nicht sowohl auf die Eroberung, als auf die vollständige Besitzergreifung desselben ankam. Das Interesse des Monotheismus in dem noch unentwickelten Volke erforderte unbedingt die völlige Ausräumung des Landes von seinen bisherigen Bewohnern, die gänzliche Verdrängung der letzteren, damit kein Rest von ihnen übrig bliebe, welche den Israeliten zur Hinneigung zum Götzendienste Gelegenheit böte. Der strenge Monotheismus, wie er das Lebenselement des Volkes werden sollte, vertrug sich nicht mit dem Bestände des Polytheismus, der Götzenbilvnerei und Gotzendienerei im Lande. Endlich war in der Bolksmaffe selbst auf dem Boden völliger Berwandsschaft keine Spur aristokratischer Unterschiede, sondern wie jene aus sich erwachsen war, die vollkommene Gleichheit aller Glieder vorhanden, die von Moses als Grundlage der nationalen Existenz angenommen und durch die gleichmäßige Vertheilung des Bodens und die. Unveräußerlichkeit der Erbgüter festgehalten und gesichert wurde. Hieraus entsprang nothwendig die volle Würdigung der freien Arbeit. Das ganze Volk hatte gleichmäßig zu arbeiten. „Sechs Tage sollst Du arbeiten und all' Dein Werk verrichten, aber der siebente Tag sei Ruhetag, ihn dem Ewigen Deinem Gotte zu heiligen." Dies war die Vereinigung der fteien Arbeit und der religiösen Heiligung. Hiermit war eigentlich das Sklaventhum dem israelitischen Volksleben entftemdet, da in Israel selbst keine Classe zum Herrschen und keine zum Dienen bestimmt vorhanden war, und zugleich kriegsgefangene Sklaven nicht gestattet sein sollten, 0 Das Theorem von Moses war daher das ganz entgegengesetzte von Aristoteles: das ganze Volk fteie Arbeiter, innerhalb des Volkes daher kein Sklaventhum! Mit diesem Theorem stand jedoch auch er, der es als eine nie zu vergessende Bezeichnung Gottes für die Israeliten hervorhob, daß Er Israel „aus dem Hause der Sklaven" herausgeführt, den wirklichen Verhältnissen gegenüber. Es waren Lage und Umstände im Gebrauche, in welchen auch ein Israelit Sklave wurde, und es waren Sklaven aus anderen Völkern vorhanden. *b) Für den erstern mußte das Sklaventhum im Wesentlichen aufgehoben, für die letzteren, da sie aus den gültigen völkerrechtlichen Verhältnissen nicht zu streichen war, gemildert werden. Ganz ähnlich deshalb, wie der Verkauf eines Erbgutes in eine Verpachtung bis zu einem bestimmten Zeiträume verwandelt wurde, so auch das Sklaventhum eines Israeliten in eine Vermiethung seiner Dienste auf sechs Jahre, denn mit dem siebenten Jahre sollte der Israelit frei ausgehen, ohne Lösegeld und mit einem reichlichen Geschenke versehen.-) Fiel das Jobeljahr vor diesem siebenten Jahre, so 1) Das mosaische Kriegsgesetz macht einen Unterschied zwischen den Völkern, die in Kanaan wohnen — sie werden in dieser Beziehung 5 Mos. 20, 17 namentlich aufgeführt — und irgend welchen anderen Völkern, mit denen Israel in Krieg gerathen könnte, und die außerhalb der israelitischen Grenzen seßhaft find. Die erfieren, soweit sie nicht aus dem Lande verdrängt werden („Der Ewige wird sie vor Dir vertreiben"), sollen gänzlich aüsgerottet werden, „damit sie Euch nicht lehren, wie all' ihre Greuel rhun, die sie ihren Göttern thun, und ihr Euch verschuldet wider den Ewigen. Euren Gott." (V' 18). Bei einem Kriege mit anderen Völkern aber soll denselben der Friede angeboren werden, und im Falle der Ergebung, sollen dieselben zinspflichtig. aber weder Leben noch Eigcnthum angetastct werden. Wird jedoch eine Stadt mit stürmender Hand erobert, so sollen die Männer getödtet, Weiber. Kinder und Güter Eigenthum der Sieger werden. (V. 10 :c.) Hinsichtlich der kriegsgesanzenen Frauen wandte das Gesetz große Vorsicht an, um sie vor brutaler Behandlung zu schützen. Der Israelit durste sie (obschon von ftcmdem Volke) ehelichen, jedoch nur erst — nach einem Monat, während dessen sic ihre verlorene Familie beweinen konnte. Wollte er sie wieder entlasten, so durste er sie weder verkaufen, noch als Sklavin verwenden, sondern sie erhielt ihre Freiheit. (5 Mos. 21, 10.). — Einen Beweis für das Gesetz bietet der eigenthümliche Vorgang nntcr Josur mit den Gibeonitcn (Cap. 9.). Als deren List erkannt worden, ließ man sie, wie man es ihnen geschworen. am Leben, machte sie jedoch nicht zu Sklaven, sondern gab ihnen ein allgemeines DicnstvcrhälMiß zum Hciligthume, nämlich als Holzhauer und Wasserträger zum Bedarf desselben (V. 23). Daß der barbarische Gebrauch der Hellenen, die besiegten Hellenen selbst zu kriegsgesangenen Sklaven zu machen bei den Israeliten nicht stattsand, ersieht man;. B. aus dem Bürgerkriege mit Benjamin (Richter 21), wo die anderen Stämme in der Hitze des Kampfes nur schwuren, den übriggebliebenen Benjamiten ihre Töchter nicht zu Frauen zu geben, aber auch dies bereueten und ihnen zu Weibern verhalfen. 1b) Schon bei Abraham kommt „der Hausgeborene und der für Geld Erkaufte von jedem Fremden" <1 Mos. 17. 12) und im Peffachgesetze vor dem Auszuge aus Egypten „der für Geld erkaufte Knecht" (2 Mos. 13, 44) vor. 2) 3 Mos. 25, 39 :c. wird dies auch grundsätzlich und mit vollem Bewußtsein ausgesprochen: Der JSraelit soll kein Sklave sein, sondern nur „wie Lohnarbeiter".