Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-12-21 · Heft 52 (21.12.1875) · p. Seite 844

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 52 (21.12.1875)
Date
1875-12-21
Page
Seite 844 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3227014-3227067--34078-3303927
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

844 wodurch die Localfarben an Wahrheit und Lebhaftigkeit gewonnen haben. Jedenfalls ist die vorliegende Schrift ein erfreulicher Beweis, daß Frankl die Leyer noch mit vieler Kraft und Warme zu rühren versteht. Bemerken wollen wir nur, daß wir gewünscht hätten, daß der Autor hier und da, z. B. in dem Gedichte Sulamith, die Farben etwas keuscher aufgetragen hätte. Ein einziges Gedicht der Art kann eine ganze Sammlung von einem sittenreinen Hause fernhalten, und wäre sie sonst noch so verdienstvoll. Unsere neuesten deutschen Lyriker finden sogar in solchen anstößigen Schilderungen eine Art Heroismus; aber sie irren. Das höchste Gesetz der Kunst ist das Maßhallen, und wer diesenach einer Seite hin aus den Augen läßt, verliert es nach der anderen auch. Deutschland. Berlin, 8. December. (Privatmitth.) Es ist immer eine traurige Aufgabe, in die Nachtseiten der menschlichen Seele hineinzublicken, und das merkwürdige Gewebe aufzulösen, in welches sich oft die Geisteszustände eines Individuums verspinnen. Eine besonders leidenschaftliche Arl irgend einen einzelnen Gegenstand zu betrachten, zeigt nicht selten auf eine allgemeine Geistesumnachtung hin, und wir dürften dann eigentlich uns nicht verwundern, wenn, nachdem wir über die Kundgebung der ersteren gestaunt haben, später die gänzliche Geistesverwirrung, der Wahnsinn hervorgetreten ist. Hierauf aufmerksam zu machen, ist der Grund, weshalb das folgende Ereigniß auch an dieser Stelle besprochen werde — damit wir es kurz und klar aussprechen: der fanatische Judenhaß hat sich bereits öfters als Geisteskrankheit, als Wahnsinn entpuppt; ein eclatanter Beweis liegt vor. Vor mehreren Monaten erregte es Aussehen, daß auf einer Versammlung des landwirchschaftlichen Vereins in Friedeberg (s. S. 302) ein Herr v. Wedemeyer eine wüthenre Schmährede gegen die Juden hielt, ohne eine sichtliche Ursache und Veranlassung zu haben, und obschon dieser Gutsbesitzer besser gethan hätte, an agrarisch-finanzielle Unternehmungen seinerseits nicht zu erinnern. Ein trauriges Schicksal hat seitdem diesen Herrn v. Wedemeyer betroffen, das einer Berliner Corresponden; der „Schles. Zeitg." mitgetheit wird: „Danach hätten die aufregenden politischen Bestrebungen, denen v. W. sich im Sommer dieses Jahres gewidmet hatte, ihn körperlich schwach gemacht und seine Geisteskraft in dem Maße geschwächt, daß er nicht blos Schonung, sondern Heilung bedurfte. Herr v. Wedemeyer, der größte Judenhaffer der Neuzeit, der auch den Judenartikeln der „Germania" nicht fern stand, siedelte mit seiner Tochter, die ihn über acht Wochen pflegte, nach dem Maison de sante des Sanitätsraths Lewinstein (also in die Heilanstalt eines Juden!) in Schöneberg bei Berlin über, um hier Hülse und Genesung zu suchen. Sein Leiden, Anfangs mehr ein psychisches, hob sich bald, und mit eintretender Besserung — und das wurde von rem Psychiater für ein Zeichen derselben gehalten — nahm er sich vor, für immer dem politischen Leben und, was für ihn damit identisch war, den politischen Agitationen zu entsagen. Wedemeyer kehrte Anfangs November auf sein Gut Schönrade zurück, anscheinend gesund. Ob ihn nun das Nervenleiden in erhöhtem Maße wieder befiel, oder ob er wieder von der ihm verbotenen Frucht der Politik kostete, oder ob andere innere oder äußere Verhältnisse seinen Geist bestürmten, — ihn traf nicht der Schlag, wie es hieß: mit einer Kugel nahm er sich das Leben." Aus Kurhessen, im December. (Privatmittheil.) Man wird sich erinnern, daß eine große Anzahl jüdischer Gemeindeältester eine Versammlung zu Bebra hielt und ein Comite beauftragte, in ihrem Namen eine Petition an die Königliche Regierung zu Cassel und durch diese an das Staatsministerium zu richten, um die noch rechtsgültige kurhessische Verfassung der jüdischen Gemeinden zu beseitigen und dafür die altpreußische vom 23. Juli 1847 zu erhalten. Diese Petition ist jetzt abgegangen. Das Petitum lautet dahin, daß: 1) die Borsteherämter und Kreisvorsteher so rasch als immer möglich beseitigt werden; 2) die Gemeinden ihre Vorsteher. Repräsentanten und Beamten selbst wählen dürfen; 3) die Steuereinschätzung durch eine alljährlich von und aus der Gemeinde selbstgewählte Commission vollzogen werde; 4) das jüdische Lehrerseminar zu Cassel, als Provinzialseminar durch Subvention aller jüdischen Gemeinden der Provinz, mit Beihülfe eines Staatszuschufses unterhalten werde, und tüchtige Lehrkräfte aus dieser Staatsanstalt allen Gemeinden der Provinz zugeführt werden können. Nur die Gemeinden zu Cassel, Marburg, Hanau und Fulda haben sich ausgeschlossen, weil, wie die Petition sagt, sich daselbst die Vorsteherämter befinden, welche man beseitigt wünscht. Die Organisation mit Provinzial- und Kreisämtern soll den Petenten zufolge gar keinen Nutzen gebracht und dagegen den Gemeinden große Kosten, jährlich über 7000 Thaler verursacht haben. Eine Hauptbeschwerde bildet die Bevormundung der Gemeinden, die z. B. an der Wahl der Gemeindevorsteher gar keinen Antheil und über die Verwendung der Steuern gar keine Conirole haben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.