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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-12-21 · Heft 52 (21.12.1875) · p. Seite 842

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 52 (21.12.1875)
Date
1875-12-21
Page
Seite 842 (sequence 4)
Language
German
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842 anzusehen, ein Anderes, sie noch dazu theoretisch begründen, ausbauen und durch die Natur gewollt und geschaffen, also auch unveränderlich erweisen zu wollen, noch dazu wo einige Vorgänger sich bereits für das Gegentheil ausgesprochen und das Sklaventhum als einen Act menschlicher Gewaltthätigkeit betrachtet hatten. Daß Aristoteles den Staat auf die Natur des Menschen zurückgeführt, und dennoch diese Natur des Menschen einer gründlichen Würdigung nicht unterzogen hat, wird ihm zu aller Zeit nicht zur Ehre gereichen. Sehen wir nun zu, von welchen Ansichten über das Sklaventhum Moses ausgegangen. Die Statistik -er jüdischen Bevölkerung im außerpreußischen Deutschland nnd in der Schweiz. III. Wir folgen dem trefflichen Werke des Dr. Engelbert jetzt nach den vier süddeutschen Staaten und zwar zuerst nach Bayern. Bekanntlich ist dieses Königreich unter dem Scepter der Wittelsbacher aus sehr verschiedenen Landestheilen zusammengewachsen, und aus Intoleranz oder Toleranz, die in den einzelnen Landschaften geherrscht, ging auch der Umstand hervor, daß dieses maßiggroße Königreich hinsichtlich seiner jüdischen Bevölkerung in den verschiedenen Provinzen ein höchst verschiedenes Zahlenverhältniß aufweist. Denn wahrend in Niederbayern nur 111 (nach der Volkszählung von 187!) Juden wohnen, so daß ein Jude auf 5439 Seelen kommt, in Ob er Pfalz und Regensburg 1221, 1 Jude auf 407 Seelen, in Oberbayern 3033, 1 Jude auf 277 Seelen, Oberfranken 4045, 1 Jude auf 134 Seelen, Schwaben und Neuburg 4369, 1 Jude auf 133 Seelen — zählt man in Mittelfranken 10,830 Juden, 1 Jude auf 54 Seelen, in der Pfalz 12,446, 1 Jude auf 49 Seelen, in Unterfranken und Asch affe nburg 14,573, 1 Jude auf 40 Seelen. — Aber auch nach einer anderen Seite hin, weist die jüdische Bevölkerung Bayerns die Spuren früherer Unduldsamkeit auf. Bayern hatte das Pharaonische Gesetz, daß die Zahl der jüdischen Familienstände sich nicht vermehren dürfe, so daß die Gründung einer Familie nur nach dem Erlöschen einer anderen stattfinden dürfe, zu lange auftecht erhalten. In Folge deffen fand in den vierziger und fünfziger Jahren eine sehr starke Auswanderung von Juden aus Bayern statt, und die Zahl derselben verminderte sich, und.hat sich erst seit den letzten sechziger Jahren wieder etwas gehoben. Im Jahre 1852 wohnten im ganzen Königreiche 56,033 Juden — was schon eine Abnahme gegen früher bewies — 1868 nur 47,991, 1871 50,648. — Eine andere Bewegung tritt ebenfalls unter den bayrischen Juden stark hervor, nämlich, nachdem sie die Freizügigkeit erlangt hatten, der Wegzug vom Lande nach den größeren Städten, wodurch die Existenz mancher Landgemeinde gefährdet wurde, oder gar aufhörte. Engelbert führt mehrere Beispiele hierfür an. Während z. B. die Gemeinde Wallerstein im Jahre 1869 127 Seelen zählte, hatte sie 1871, also nach 2 Jahren, nur noch 57; dagegen hatte: 1852 1869 1871 Nördlingen 3 Seelen. 96 Seelen. 176 Seelen. Schweinfurth 27 — — 277 Nürnberg 74 1554 1831 Augsburg 123 - 491 660 - Regensburg 134 - 294 - 430 Kayserslautern 184 576 616 Bamberg 455 - 712 857 Würzburg 486 1065 1518 München 1262 2097 2903 Die jüngste Volkszählung vom 1. December 1875 wird noch frappantere Zahlenveranderungen aufzuweisen haben, in Folge deffen sind auch einige neue Rabbinate entstanden, während mehrere eingegangen sind. — Die jüdischen Gemeinden, obschon den beiden Kirchen gegenüber nur als Privatreligionsgemeinden betrachtet, sind durch das Gesetz im Besitz einer geordneten Verfaffung. Die Rabbiner werden von der Gemeinde gewählt, von der Regierung bestätigt, geprüft und beeidigt, und können, wie die Lehrer, von der Gemeinde nicht abgesetzt werden. Der jüd. Religionsunterricht ist obligatorisch vom 6. bis zum 12. Lebensjahre. Durch das neue Civilstandsgesetz für das deutsche Reich wird den Rabbinern die Matrikelführung entfallen. Was die Besoldung der Lehrer bettifft, so ist 1862 durch eine Ministerialverfügung ihre Höhe mit der der christlichen gleichgestellt worden und diejenigen Rabbiner, deren Jahresgehalt nicht 900 Gulden erreicht, erhalten einen Zuschuß vom Staate bis zu 200 Gulden. Dies ist aber auch Alles, was bis jetzt der Staat für den jüd. Cultus thut. Bedauerlicher Weise war dem Berfaffer das specielle Material nur aus dem Jahre 1869 und ohne die Angaben über Synagogen, Schulhäuser, Begräbnißplätze und Wohlthätigkeitsvereine zu Gebote gestellt. Im Jahre 1869 nun zählte Bayern bei 48,029 Juden 376 Gemeinden mit 35 Rabbinern, 50 Borbetern und 299 Lehrern, 120 Elementar- und 179 Religionsschulen, 7431 Schulkindern und 219,434 Gulden Stistungsfonds. — Dem Königreich Württemberg ist es nachzurühmen, daß es seit 50 Jahren dem jüdischen Cultus eine treffliche Kirchenverfaffung gegeben hat, mit einer israelit. Oberkirchenbehörde, die aus einem Regierungscommiffar, einem Rabbiner und drei israelitischen Laien besteht. Gemeinde, Synagoge und Schule sind der besten Ordnung unterzogen. Die israelitische Centralkirchencaffe, welche 1870 einen Fond von 82,570 Gulden besaß, erhalt vom Staate je nach ihrem Bevürfniß einen Zuschuß, der z. B. 1870 9600, 1874 13,900 Gulden betrug. Im ganzen

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