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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-12-14 · Heft 51 (14.12.1875) · p. Seite 830

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 51 (14.12.1875)
Date
1875-12-14
Page
Seite 830 (sequence 10)
Language
German
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verdanken. Er gehörte zu den Stiftern des Jünglingvereins, deffen Zweck es ist, unbemittelte junge Leute, die der Kunst und Wissenschaft oder einem Handwerke sich widmen, zu unterstützen. Unser neuer Friedhof, musterhaft in seiner Anlage, ist sein Werk, ebenso ist der Bau unserer herrlichen Synagoge zunächst seinem rastlosen Bemühen und seiner pecuniären Unterstützung zuzuschreiben. Den Cultusbeamten war er stets ein väterlicher Freund. Mit einer namhaften Summe Geldes gründete er sür Synagogenbeamte und deren Hinterbliebene eine PevsionsstisMng, die denn auch seinen Namen führt. Bei allen Wohlthäügkeitsan stalten unserer Stadt, überall, wo es galt, Menschen zu erfreuen, war er mit Hand und Herz bereit. Im Alter von 75 Jahren zog er sich vom Vorsteheramte zurück und der König verlieh ihm bei dieser Gelegenheit den Ritterorden, nachdem er vorher schon neben vielen Auszeichnungen die goldene Medaille mit der Inschrift: „Für mitbürgerliches Verdienst" erhalten hatte. Doch ungeschwächt blieb seine Menschenfteundlichkeit, sein Interesse für die Synagoge und die anderen Gemeindeinstilutionen. Beim Sabbathgottesdienste, wenn es nur irgend seine Gesundheit erlaubte, fehlte er nie und nach wie vor blieb es sein vorzüglichstes Streben, auch bei den Andersgläubigen das Judenthum zu Ansehen und Ehren zu bringen. Selten ist aber auch ein Mensch schon im diesseits von der Vorsehung so beglückt gewesen, wie er. Alle seine Kinder stehen hochgeehrt da, er erlebte Enkel und Urenkel, bis kurz vor seinem Tode blieb er ungeschwächt an Körper und Geist, war es ihm vergönnt, mit jugendlicher Begeisterung alles Schöne und Edle zu erfassen. Die Verehrung und Liebe, die ihm gezollt wurde, zeigte sich denn auch in der allgemeinen Theilnahme bei seiner Bestattung. Mit meisterhaftem Geschick entledigte sich Herr Rabbiner Dr. Levysohn der hier so schwierigen Aufgabe, dem Willen des Verstorbenen gemäß, nur eine einfache Grabrede — ohne Lobeserhebungen — zu halten. Auch der Vorsitzende des Vorstandes, Herr vr. Levertin, gab seinem Schmerze beredten Ausdruck. Möge der Allgütige die Hinterbliebenen ttöstend aufrichten und der Segen seines Andenkens darin bestehen, daß seine Tugenden in seinen Söhnen fortleben und in der Gesammtheit sich bewähren mögen. k— r. Rumänien. Jassy, 21. November. Obgleich die beiden Thatsachen, welche in der folgenden Corresp. der „N. ft. Pr." besprochen werden, auch in unsrem Blatte bereits mitgetheilt worden, ist es doch gut, sie im Bewußtsein zu erhalten, damit das Verhalten der Rumänen gegen ihre Landsleute jüdischer Religion nicht vergessen werde. Man weiß, daß diejenigen, welche die Juden am härtesten behandeln, um so mehr schreien, daß die Juden die Schuld dieser Ungerechtigkeiten ttagen. Der „N. ft. Pr." schreibt man: Ist Allah groß und Mohammed sein Prophet, so ist auch unser Ministerpräsident Herr Lascar Catargin ein weiser Mann und mit prophetischem Geiste ausgerüstet. Denn in seinem bekannten Circulär an die Präfecten bezeichnete er die Behauptung der Opposition, „die Juvenfrage fände durch den Abschluß der Handelsconvention mit Oesterreich-Ungarn ihre Lösung", als eine pure Illusion, wovon keine Rede sein könne. Und siehe, seine Worte verhallten nicht in's Leere. Charakteristisch für die Lage der Dinge sind zwei Proceffe, die sich vor dem hiesigen Appellationshofe einerseits und andererseits vor dem Caffationshofe in Bukarest abspielten, zur Genüge. Ersterer betraf die Frage, ob dem Juden auf rumänischem Boden Immobilien käuflich an sich zu bringen gestattet sei? Der zweite Rechtsstreit hatte endgiltig zu entscheiden, ob derjenige Israelit, der dem Artikel XXIV des im verflossenen Jahre vom gesetzgebenden Körper movificirten Communalgesetzes vollkommen entspreche. Befugniß zur Ausübung des Communalwahlrechtes besitze. Hier wie dort traf den Rechtssuchenden ein gemeinsam Los, nämlich das der „Abjudicaüon". In Bukarest waren es drei israelitische Aerzte, die auf die Rechte, die ihnen oberwähnler Artikel ves Gemeindegesetzes einräumt, legalen Anspruch erhoben, und in Jassy war es ein Kaufmann, der im Lande geboren und seine Jndigenität bis auf Urahnen nachgewiesen hatte. Immer war es der Attikel VII der Constitution, auf welchem der Ausspruch der Gerichte fußte. Ganz objectiv bettachtet, scheint mir die Motivirung des Bescheides des Appellhofes von richterlicher Befangenheit nicht ganz ftei zu sein und vielmehr nattonale Voruttheile zu verrathen. Ein Passus derselben lautet: „In Anbettacht, daß die Juden seit ihrem Ursprug Fremdlinge ohne Vaterland sind, und es allezeit bleiben, zumal bei ihnen das Merkmal der Fremdheit von Generation auf Generation übergeht, bei anderen Völkern hingegen die Heterogenität nach Jahrhunderten durch die Racenvermischung absorbirt wird, die Israeliten aber, vor wie nach, ihrer Race tteu bleiben und zu keinerlei Vereinigung mit dem Rumänen die Hand bieten, derart, daß, obgleich sie hierzulande geboren, auferzogen und ansässig sind, sie bislang sich dennoch nicht assimrlirt haben; in Anbettacht dessen wird . . . rc." Man hätte wahrlich den Grund für solche Entftemdung in der niedrigen Culturstufe des Landes suchen sollen. Jene Motivirung will die Welt glauben machen, daß die Juden das Hinderniß der Gleichstellung in sich bergen, während das Gegentheil Thalsache ist. — . Wir hören, daß Hon. Benjamin F. Peixotto, Generalconsul der Bereinigten Staaten in Rumänien einen sechsmonatlichen Urlaub erhalten und Bukarest verlassen hat, um nach Amerika zurückzukehren. Die Bürger Galatz und anderer Städte haben ihn ersucht, nicht fortzugehen und ihr Bedauern ob seiner Abreise ausgedrückt.

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