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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-12-14 · Heft 51 (14.12.1875) · p. Seite 825

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 51 (14.12.1875)
Date
1875-12-14
Page
Seite 825 (sequence 5)
Language
German
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825 verordnetenvorsteher Dr. Lewald und dem Stadtverordneten Geheimrath Dr. v. Görtz. Von den alten Provinziallandtagen waren Juden bekanntlich ausgeschlossen. Es wäre interessant festzustellen, ob und wie viele Israeliten in den andern 5 östlichen Provinzen gewählt sind. *) Köln, 1. December. (Privatmitth.) Wir haben in vor. Nummer mitzutheilen gehabt, daß der am 17. Nov. verstorbene Sladtralh Louis Eltzbacher, dessen Heimgang so lief betrauert wird, einige ansehnliche Legate für mehrere wohlthätige Anstalten der Stadt hinterlaffen hat. Bekanntlich hat die Familie Eltzbacher hier ein israelitisches Asyl für dürftige Alte und Kranke gegründet, von welchem jedoch principiell auch hülfsbedürftige Christen nicht ausgeschlossen sind. Die Wittwe ves Verstorbenen hat nun diesem Asyle 15,000 Mark zum Andenken an ihren verklärten Gatten übergeben. Berlin, 1. December. (N. Z.) Der Cultusminister l»r. Falk hat einen neuen Beweis dafür gegeben, wie ernstlich er es mit der Parität auf dem Gebiete rer Wissenschaft meint. Der Doceut am hiesigen Rabbinerseminar, 0r. A. Berliner, hatte im Jahre 1873, unterstützt durch eine Beihülfe aus Staatsmitteln, eine wissenschaftliche Reise nach Italien unternehmen können. Zu den von ihm dabei erzielten Resultaten gehört die jüngst veröffentlichte Schrift: „Die Massorah zum Targum Onkelos", welche seitens der ersten Autoritäten auf dem aramäischen Sprachgebiete volle Anerkennung gesunden hat. Der Herr Cultusminister hat nun dem Verfasser zum Zwecke der Vollendung dieser, für eine kritische Prüfung der aramäischen Schriftversion höchst werthvollen Arbeit eine namhafte Subvention aus Staatsmitteln gewährt. —. Zum orventlichen Lehrer an der Andreas- Schule ist der Dr*. Isaaksohn vom Magistrat gewählt worden. Herr Jsaaksohn ist Israelit, so daß auch in diesem Falle der Magistrat wieder documentirt hat, daß er auf die Confession bei der Wahl der Lehrer der höheren Schulen nicht mehr Rücksicht nehmen will. —. Aus Rakel enthält die „N. Z." eine sehr lange Berichtigung des Progymnasialdirectors W. Schneider über die in der „N. Z." veröffentlichten und auch von uns wiedergegebenen Mittheilungen, nach welchen in dem dortigen Progymnasium die Gleichberechtigung der Culte verletzt worden sei. Herr Schneider stützt sich vorzugsweise auf folgende Definition, die uns hier interessitt. Er sagt: „Die Anstalt ist Ostern 1872 als simultanes Progymnasium in das Reffort des Königlichen Provinzialschulcollegiums zu Posen übergegangen, und „simultan" bezeichnet bei den höheren Lehranstalten Preußens auch jetzt noch nach Wiese, Verorvnungeu und Gesetze l, Seite 24 der 2. Austage von 1875 eine den 1) Wir würden uns verpflichtet fühlen, wenn uns auch aus den anderen fünf östlichen Provinzen über diesen Gegenstand ebenso sorgfältige Mittheilungen zukamen. Die Redaction. beiden christlichen Confessionen. angehörige, also paritätische Anstalt. Eine Aenderung in diesem Charakter der Anstalt resp. eine neue Interpretation des Ausdrucks „simultan" speciell für die hiesige Anstalt ist derselben vom Provinzialschulcollegium noch nicht notificirt worden." Es ist nicht neu, wird aber dennoch oft übersehen, daß officiell mit dem Worte Simultanschule eben nur eine Lehranstalt bezeichnet wird, welche den beiden christlichen Confessionen angehört mit Ausschluß der Juden, so daß zwar diese die Anstalt besuchen dürfen, aber bei deren Einrichtungen durchaus nicht beachtet werden. Freilich sollte man voraussetzen, daß ein Lehrer und Erzieher so viel Billigkeit empfände, daß er, wenn mehr als ein Drittel seiner Schüler jüdischer Religion ist, wie im gedachten Progymnasium, er sich nicht an den buchstäblichen Sinn der obigen Definition halten und die jüdischen Schüler in Berücksichtigung ziehen werde. Jndeß ist es gut, unseren Glaubensgenossen ein für alle Mal einzuprägen, daß sie bei den fg. Simultanschulen keinen vom Gesetze zugestandenen Anspruch haben. —. Die „D. Z." enthält folgende Notiz: Der uns vorliegende 32ste Jahresbericht der Baruch-Auerbach'schen Waisen-Erziehungsanstalten giebt abermals einen erfreulichen Beweis von der stetigen Fortentwickelung dieses Instituts. Die einen Theil desselben bildende Erziehungsanstalt für jüdische Waisenmädchen zählt gegenwärtig 20 Zöglinge, die sich nach allen Seiten der umfassendsten Fürsorge erfreuen. Die Anstalt sorgt auch dafür, daß die Kinder bei ihrem Eintritt in's bürgerliche Leben, außer dem reichen ihnen zugänglich gemachten geistigen Capital, noch materiellen Besitz mitbringen, was freilich nur möglich wird durch reichliche Unterstützungen, deren es sich seitens seiner Freunde und Gönner fortdauernd erfreut, wie dies u. A. auch wieder die ihm von der verstorbenen Rentiere Frau Wulff gemachte Stiftung von circa 84,000 Mark zeigt. Die Jahresrechnung für 1. April 1874 bis dahin 1875 schließt mit einem Bestände von 283,092 Mark ab: an bestimmten jährlichen Beittägen gingen 4202 Mark, an Geschenken und Legaten 6348 Mark ein. Die Ausgaben weisen für den Bedarf der Anstalt 13,430 Mark und an Gehalten, Pensionen, Unterstützungen rc. 6085 Mark auf. Bei den erwähnten Einnahmen sind jeroch die aus den besonderen Stiftungen, deren Zahl sich zur Zeit auf 15 belauft, sowie das für die Zöglinge angelegte Eigenthum, über 18,000 Mark, nicht mit einbegriffen. (Niemand wird die segensreiche Wirksamkeit der Baruch-Auerbach'schen Waisenerziehungsanstalten verkennen und nicht gern würdigen. Allein wir können die Bemerkung doch nicht unterdrücken, die sich an früher von uns gemachten anschließt, daß im Verhältniß zu den bedeutenden und wachsenden Geldmitteln auch der oben besprochenen Mädchenabtheilung die Zahl von 20 Waisenmäbchen „einen erfreulichen Beweis" uns nicht abzugeben scheint, vielmehr bedünkt

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