Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 50 (7.12.1875)
- Date
- 1875-12-07
- Page
- Seite 811 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227014-3227065--34043-3303890- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2betfcu/U,g ditcccßticßfceu. Deutschland. Berlin, 24. Nov. (Privattnitth.) Unter den jüngsten ultramontanen Kundgebungen ist selbst hier ein neulicher Artikel des Dr. Sigel in feinem „Bayer. Vaterland" ausgefallen, allerdings nur in humoristischer Auffassung. Dieser römische Heißsporn schlägt statt aller anderen neuen Steuern, mit deren Auffindung die Finanzminister so viele Noth haben — eine Judensteuer vor, die doch noch den Bortheil habe, eine recht alte zu sein, in den Augen der Feudalen den Vorzug des Mittelalters besitzt und bei der Kirche selbverständlich sehr beliebt ist. Der weit über Verdienst genannte und verkannte Reichsfeind kann sich beruhigen; die von ihm ersehnte Äudensteuer besteht noch heute. In allen deutschen Staaten muffen die Juden als Steuerpflichtige ein nicht geringes Quotum zu allen Kosten des katholischen und evangelischen Cultus beisteuern, ohne daß sie für den ihrigen etwas Namhaftes erhalten. Dies ist also eine Judensteuer, die noch dazu allein der Kirche zum Nutzen gereicht. Wir können ihm Nachweisen, daß in Preußen allein dieselbe jährlich über 100,000 Mark beträgt, also für die geringzählige jüdische Bevölkerung eine nicht ganz kleine Summe. — Die Verhaftung des Sprechers der freien Gemeinde („freireligiös" kann sie sich doch wohl mit Recht nicht nennen, denn wo kein Gottglauben, da ist auch keine „Religion") zu Breslau, Hofferichter, wegen Verweigerung des Zeugeneides in der gesetzlichen Form, hat großes Auffehen gemacht. Wie jedoch aus den Ausführungen des Appellgerichres hervorgeht, konnte das Gericht nicht anders verfahren, da die gesetzlichen Vorschriften es forderten, so daß eben nur die Gesetzgebung eine desfallfige Aenderung bestimmen kann. Eine Petition ist auch bereits an das Abgeordnetenhaus eingeleilet, darauf sich berufend, daß das Gesetz den Austritt aus den bestehenden Religionsgenoffenschasten gestattet hat. folglich auch den Ausgettetenen die Befreiung von den für jene festgesetzten Eidesformeln gewahren und irgend eine andere Form für die Versicherung der Wahrheit auffinden müsse. Wir Juden, die wir so lauge Zeit unter dem Religionszwauge. namentlich auf dem Gebiete des Eides, wo wir zu entehrenden Formen gezwungen wurden, gelitten haben, können nur beistimmeu, wenn es gilt, auch Andere von jeder Art Religionszwang zu befreien, selbst wenn wir sie als Jrregegangene bettachten müssen. Es kam mir dabei in den Sinn, daß einige unsrer Weisen die Ablegung eines Eides bei Gott auch als ein Anerkenntniß und Bekennmiß Gottes, also einen Akt der Gottesverehrung, auf mehrere Stellen der h. Schrift gestutzt (5 Mos. 6, 13. 10, 20. 21.) anfahen. So sah es auch Hofferichter an, und darum verweigerte er es. Es offenbart sich hier recht faktisch, wie weit es bei manchen Geistern in unsrer Zeit mit der Verirrung von jeder religiöse» Ueberzeugung gekommen ist. In Italien will man gegenwärtig noch weiter gehen. In dem Processe Sonzogno verweigerten mehrere Zeugen die Ablegung des Eides auf das Evangelienbuch. Wahrend man nun in Preußen an eine Eidesformel für die aus der Kirche Ausgetretenen denkt, will man in Italien den religiösen Eid überhaupt abschaffen. Am vorigen Freitag brachte in der italienischen Kammer der Deputirte Macchi von der äußersten Linken einen Gesetzentwurf bezüglich der Abschaffung des religiösen Eides ein, und es ist diese Vorlage nicht nur von der italienischen Kammer einstimmig in Erwägung gezogen, sondern sogar vom Justizminister mit großer Liberalität insofern erweitert worden, als er nicht nur die Abschaffung des religiösen Eides in der strafrechtlichen Procevur guthieß, sondern die Ausdehnung der Vorlage auch auf das Civilrecht beanspruchte. Der Entwurf ist zunächst an die neun Uffizien gegangen, in einigen Tagen wird er in's Plenum zurückgelangen. In Italien existirt der religiöse Eid bei dem Schwur auf die Verfassung in der Kammer und im Senat schon lange nicht mehr. Die Formel ist einfach: „Ich schwöre" (lo giuro). Wir müssen es der Gesetzgebung überlassen, zu erwägen, ob es rathsam sei, der Anschauung der großen Volksmaffe gegenüber den Eid auf „Gott den Allwissenden" überhaupt abzuschaffen, und ob dadurch der Wahrhaftigkeit und Gewissenhaftigkeit bei Zeugenaussagen und Parteiversicherungen Vorschub oder Benachtheiligung bereitet werde. Daß auch den Gottesleugnern ihr bürgerliches Recht vollständig gewahrt werde, halten wir für eine Staatspflicht. Um einer Anzahl Gottesleugner willen jedoch den Eid bei Gott für Alle abzuschaffen und der Erforschung der Wahrheit durch das Gericht ein so wesentliches Mittel, das tief in die Gewissen eingreist, zu entziehen, das scheint uns doch ein unberechtigter und gewagter Schritt. Für Italien beweist dieser Vorgang nur, wie groß daselbst der Gegensatz zu der so viele Jahrhunderte allein herrschenden römischen Kirche geworden, und wie wenig noch die Unterscheidung zwischen Religion und Kirche aufgegangen ist. Dies sind die Früchte der römischen Herrschaft! Berlin, 28. Nov. (Pnvatmitth.) Das siamesische Zwillingspaar, die Kreuzzeitung und die Germania, diese beiden vorgeblichen Stützen des Altars und Säulen des Thrones, fahren fort in fast rührender Einttacht gegen die Juden zu agitiren. Der Meister, den zu bekennen sie vorgeben, erklärte die Juden für „das Salz der Erde"; diese treuen Jünger wissen es besser und wollen der Welt durchaus beweisen, daß sie das „Gift der Erve" seien. Jndeß ist dies wohl nur einer der geringsten Punkte, in welchen sie ihrem Meister durchaus nicht gleichen. Die Kreuzzeitung hat es jetzt mit ihrer gewohnten Pfiffigkeit herausgebracht, daß die Juden die Rollen in dreifacher Art unter sich vertheilt haben: die Einen beherrschen das Capital, die Anderen die Presse, und die Dritten — welche Rolle Herrn Lasker zugefallen — greifen die christlichen Gründer an, um den