Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 50 (7.12.1875)
- Date
- 1875-12-07
- Page
- Seite 809 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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809 Resolution unv der Abgeordnete LaSker seine Declamationen über die Religionsfreiheit wiederholte. Dies heißt mit Energie verfahren, und es ist wohl nicht zu viel gefordert, wenn man verlangt, daß solchem Beispiele auch von der anderen Seite gefolgt Literarischer Wochenbericht. Bonn, 23. Nov. Kecueil de chanls religieux et populaires des israälites des teuops les plus recules jusqu’a nos jours. Partitions iranscrites pour Piano ou orgue, harraonium. precedües d’une etude historique sur la musique des hßbreus. par 8. Naumbourg, ministre officianl du temple consistorial de Paris. Chez I’auteur, 3 rue Beranger. Seitdem die Münchener und Wiener Synagogengesänge erschienen sind, hat sich auf diesem Gebiete eine ganze Literatur angesammelt. Das Bedürfniß, das reichhaltige musikalische Element des synagogalen Gottesdienstes nnt dem Geschmack der Neuzeit auszugleichen, war ein dringendes. Die Einführung der Predigt als regelmäßigen Theiles des Gottesdienstes hatte die alte Beschaffenheit deffelben, nach welchem der Vorsänger sein eigentlicher Träger war, durchaus nicht berührt, und noch heute, wo in vielen Synagogen einige Gebetstücke in der Muttersprache ihm einverleibt sind, ist das Verhältniß noch ganz daffelbige. Im Gegentheil ist in der jüngsten Zeit die Ansicht herrschend geworden, daß außer der Predigt der musikalische Theil das wichtigste Element des Cultus sei unv daher besonders gepflegt werden müffe. Nun hat man zwar dem Vorsänger durch Chor und Orgel sein Geschäft sehr erleichtert; aber selbstverständlich wurde hierdurch die sorgfältige musikalische Behandlung seines Vortrags um so nothwendiger. Denn mit Chor und Instrument laßt es sich nicht nach individueller Willkühr und ohne Beachtung der musikalischen Gesetze vortragen. Allein das Bedürfniß nach guter musikalischer Bearbeitung der Synagogengesänge stellte sich bald als ein sehr mannigfaltiges heraus. Aeußerlich waren die den Gemeinden zu Gebote stehenden Mittel zu beachten; denn was die großen leisten konnten, war schon für die mittleren zu beschaffen eine Schwierigkeit, für die kleinern eine Unmöglichkeit; die musikalische Bildung, die in den letzteren vorhanden war, verstand die Erzeugniffe für die ersteren nicht, wie wiederum diese sich an dem tncht befriedigen konnten, was an den anderen genügte. Ebenso aber auch innerlich. Den großen Schatz der überlieferten Melodien durfte und wollte man nicht verlieren. Reformer vergeffen gar zu leicht, daß alles Religiöse und Cultuelle auf dem Geschichtlichen und Gewohnheitlichen zum großen Theile beruht, und sich nur mit vielfachem Schaden davon trennen läßt. Solcher Reformer gab es aber auch unter den Juden nur wenige. Man mag nun darüber streiten, ob diese oder jene Synagogenmelodie wirklich auf jüdischem Boden entsproffen sei — hat man doch nachgewiesen, daß auch bei den Sephardim beliebte rituelle Melodien vor vier Jahrhunderten spanische Volkslieder waren — sie hatten sich doch einmal der jüdischen Maffe eingelebt, und genugsam Modification erfahren, um den synagogalen Charakter an sich zu tragen. Geht es doch mit Melodien wie mit Worten, welche durch die Tonfarbe, durch die Seelenstimmung, die man ihnen im Bortrage giebt, ebenso sentimentalen wie humoristischen Ausdruck erhallen können. Immerhin aber hatten diese tradirten Melodien durch Schnörkeleien, Zusätze und Umbiegungen musikalische Entartung vielfach erfahren. Man begann deshalb sie nach den musikalischen Gesetzen und für den modernen Geschmack zu bearbeiten. Da ergiebt sich denn eine große Mannigfaltigkeit. Die Arbeit wirb zu einer individuellen. Der Eine hält sich einfach an der alten Melodie, der Andere umgiebt sie mit eigenen musikalischen Phrasen, daß sie kaum noch in einzelnen Tönen herausklingt und man Mühe hat, sie wiederzuerkennen. Nehmen wir z. B. die berühmte Col-Nidre-Melodie, welche zur Erhaltung dieses Gebetstückes selbst bei denen mitgewirkt hat, welche daffelbe wegen der Verdächtigungen, die es uns zugezogen hat, zu beseitigen wünschten; sie ist unzählige Male überarbeitet worden und hat dabei ein sehr verschiedenes Schicksal erlebt. Bevor daher auf diesem Gebiete etwas Durchdringendes, Allgemeingültiges hervorgebracht sein wird, bedarf es vieler Arbeit, und was hierin fördert, muß willkommen geheißen werden. Hierzu rechnen wir nachdrücklich das vorliegende Werk. In 86 Piecen werden in demselben zu den bedeutendsten Ritualgebeten theils die traditionellen Melodien, theils eigene Compositionen, sowie zwei aus der Feder F. Halevy's in Transcriptionen für Piano und Orgel oder Harmonium von Herrn Naumbourg zusammengestellt, und zwar für daffelbe Gebet an den verschiedenen Festtagen und Sabbathen. Diese Bearbeitung hat den Bortheil, daß sie für Solo und Chor brauchbar ist, aber zugleich ihren musikalischen Stoff zum Allgemeingut des Publicums auf den so sehr verbreiteten Instrumenten macht. In jeder Familie können diese Melodien nach diesem Arrangement gespielt, und sie dadurch zum Theil wieder so bekannt werden, wie sie es ehedem in allen jüdischen Kreisen waren. Wie leicht vorauszusetzen, unterscheidet sich diese Bearbeitung von mehreren norddeutschen durch eine gewiffe Eleganz und Leichtigkeit, von der Pariser musikalischen Welt beeinflußt, wahrend die norddeutschen die Sache mit größerm Gewicht und Ernst aufnehmen, wodurch sie dem protestantischen Kirchenstyl sich nähern. Aber auch unser Componist ist von der Liebe zur tradirten Melodie genügend erfüllt, um ihr die möglichste Treue zu widmen. Wir können daher bas vorliegende Werk auf's Wärmste empfehlen. — Die gegenseitigen Hülfskaffen und die Gesetzgebung. Von Max Hirsch. Berlin. Verlag von Franz Duncker 1875. Es ist selbstverständlich, daß wir in diesem Blatte auf Fachwerke, welche einen, unsrem Gebiete fernliegenden wiffenschaftlichen oder politischen und socialen Gegenstand betreffen, näher einzugehen und sie zu beurtheilen keine Veranlaffung und keinen Raum