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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-12-07 · Heft 50 (7.12.1875) · p. Seite 806

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 50 (7.12.1875)
Date
1875-12-07
Page
Seite 806 (sequence 2)
Language
German
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806 denn das Naturgesetz der gesellschaftlichen Verbindung kommt zunächst durch das verwandtschafüiche Gefühl, Las die Familien, Geschlechter und Stämme zu einem Volke zusammenbiudet, zur Verwirklichung. Auch darin geht die mosaische Anschauung über die aristotelische hinaus, daß sie den in der Menschennatur gelegenen Trieb nicht einseitig als den der gesellschaftlichen Verbindung betrachtet, sondern, wie es in der Erzählung vom Thurmbau zu Babel angedeuret wird, einen zwiefachen Trieb constatirt, den, auseinander zu gehen, und den, sich zu verbinden. Zu allen Zeiten trieb die Wanderlust die Menschen über Continente, Inseln und Oceane; kaum aber in größerer Zahl an einem Orte ansässig geworden, schufen sie wieder ein Gemeinwesen, vereinigten sich zu Völkern und Staaten. Für das letztere Moment war aber stets das verwandtschaftliche Verhältniß maßgebend, so daß die Colonien immer in Verbindung mit dem Mmterlande, meist sogar in Abhängigkeit von ihm verblieben. Erst unsere Zeit hat es zu Stande gebracht, daß in solchen neuen Ländern Auswanderer aller Völker ausgenommen und dem Gemeinwesen eingereiht werden. Wie verhielt sich nun Moses seiner eigentlichen Aufgabe gegenüber, die vor ihm befindliche Volksmasie zu organisiren, und welches Princip senkte er zu diesem Zwecke ihr ein? Zu ihrem größern Theile bestand diese Masie aus homogenen Theilen, die, aus einer Familie entsprossen, sich zu mehrfachen, wie angegeben wird, zu dreizehn Stämmen — denn Levi wurde nur hinsichtlich des Bodenbesitzantheils und der priesterlichen Aufgabe wegen ausgeschlossen — herangebilvet hatte. Moses acceptirte diese Stammesabtheilungen, obwohl, wie es uns scheint, ungern; denn der kräftigste Gesetzgeber muß mit den vorhandenen Verhältnissen rechnen. Nicht zu übersehen ist, daß allerdings auch fremde Bestandtheile sich dieser Masse angeschlossen hatten,die sich dann den einzelnen Stämmen amalgamirten. Moses aber verfolgte nun eifrig die Tendenz, diese Stämme zu einer Nation zu vereinigen. Auch hierin steht ihm Aristoteles nach. Das hellenische Volk, von Beginn an ebenfalls in Stämme zertheilt, hatte keine Vereinigung derselben gesucht und zu Stande gebracht. Diese Stämme hatten einzeln Griechenland colonisirt und sich zu einer Menge von Staaten herangebildet, nämlich zu Städtestaaten, die ihre Herrschaft über eine möglichst große Landschaft auszudehnen suchten. Diese Staaten nahmen einen sehr verschiedenen Charakter an, und geriethen bald in einen Kampf um die Obherrschaft (Hegemonie), welcher ihnen die blutigsten Wunden schlug und sie endlich allesammt um ihre Selbstständigkeit brachte. Aristoteles stellte nun nicht als Nothwendigkeit die Vereinigung dieser Staaten auf, sondern begnügte sich mit dem Auskunftsmittel, daß ein auswärtiger Monarch, der König von Macedonien, mit starker Hand die hellenischen Staaten zum Feinden untereinander zwinge. Wie armselig dieses Auskunftsmittel praktisch war, stellte sich natürlich nach kurzer Zeit heraus. Ganz anders Moses. Bor Allem sucht er der gesammten Masse das Bewußtsein und Gefühl der nationalen Einheit einzuflößen. Er benutzte die vorhandene Tradition, um ihr eine Religion, eine Verfassung, ein Gesetz zu geben, in welchen die Stammesabtheilung gar keinen Platz hatte. Er schuf in ihrer Mitte e i n Nationalheiliglhum, in welchem der Cultus für die ganze Nation vollführt ward, und zu dem alle Mannen des Volkes dreimal des Jahres zu pilgern verpflichtet wurden. Er schuf, wenn auch noch in schwachen Umrissen, eine Centralgewalt, einen Oberrichter oder, wenn die Nation es verlangte, einen König. Er machte das ganze Volk wehrpflichtig und theilte dieses Bolksheer in Rotten von 1000, 100 u. s. w. Er verband schon auf den Zügen durch die Wüste je drei Stämme zu einem Lager. Gab er also auch der Stammesabtheilung darin nach, daß bei der Besitzergreifung des Landes jeder Stamm seinen abgegrenzten Besitz erlheilt: so konnte er doch darauf hoffen, daß alle die aufgeführten Momente nach und nach die Auflösung der Stämme in eine Nalionaleinheit bewirken würden, eine Hoffnung, welche denn auch mit der Zeit in Erfüllung ging, freilich nicht ohne daß die Stammesabtheilung noch ihre Wirkung auf das Schicksal der Nation übte. Man sage nun nicht, daß Aristoteles vor zu eingewurzelten Uebelständen sich befand, um über diese hinweggehen zu können. Da er nicht zum Gesetzgeber berufen war, und das Staatsleben nur theoretisch behandelte, so mußte er, wenn ihm die höhere Einsicht eingewohnt hätte, den Gegenstand aus dem Gesichtspunkte der Nationaleinheit erörtern. Wenn Jemand die Frage aufwürfe: ob Moses die Religion um der Nation willen, oder die Nation um der Religion willen gegründet habe, so würde sie unbeantwortet bleiben müssen, weil Beide für damals ein völlig untrennbares Ganzes ausmachten. Hier haben wir den Gegenstand nur aus dem einen Gesichtspunkte zu betrachten. Die Bedingungen, welche Moses für seine Nation als die geeignetsten ansah, waren zuerst, daß sie ein ackerbauendes Volk bilden sollte; ohne ihr irgend welche Verbindung mit rem Auslände abzuschneiden, da weder der Handel (mit Ausnahme der Pferde),, noch der Fremdenverkehr, ebenso wenig die Industrie im Innern irgend welchen Beschränkungen unterworfen wurde, sollte sie möglichst auf ihre eigene Production, auf ihr eigenes gewerbliches Wesen angewiesen sein. Hiermit 3) Wer die Gesetzgebung der Egypter und der Inder mit der mosaischen vergleicht, dem muß der Wegfall aller Bestimmungen, welche Handel und Verkehr sowohl nach außen wie nach innen beschränken konnten, mit dem Princip der gewerblichen Freiheit identisch erscheinen. Wir haben schon wiederholt nachgewiesen, daß das Prohibitivsystem und das detaiüirteste Handels- und Gewerbegesetz gerade dem höchsten Alterthum angehören und besonders in den beiden genannten Ländern eine wahre Despotie ausübten. Die Entwickelung zur gewerblichen Freiheit begann deshalb mit der Geschichte selbst und machte ein Moment des Inhalts derselben aus. Die Freiheit des Handels, der Industrie und des Fremdenverkehrs in der mosaischen Gesetzgebung war daher eine mit vollem Bewußtsein gewollte. Das Verbot der Pferdeeinfnhr hatte den Zweck, daS militärische Gelüste nicht zu wecken und zu nähren. 2) 2 Mos. 12, 3S.

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