Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 49 (30.11.1875)
- Date
- 1875-11-30
- Page
- Seite 790 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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790 gesellt; ja noch mehr, er hat kein verurtheilendes Wort dagegen, daß Hellenen auch Hellenen zu Sklaven machten, obschon hier sein Grundsatz, daß der Begabtere von Natur zum Herrschen, der Minderbegabte zum Sklaven bestimmt sei, zuerst Schiffbruch leiden mußte. Aristoteles zeigt nirgends eine Ahnung von einem allgemeinen Menschenrecht, obschon er doch sein Grundgesetz aus der Natur aller Menschen zum gesellschaftlichen Leben herauszieht. Dennoch können wir den Aristoteles einer Inkonsequenz nicht zeihen. Indem er das Bestehende als naturwüchsig ansieht, stellt er sich die Berschievenheit der Menschen unv der Völker vor Augen und sieht in ihr eine Folge der natürlichen Begabung. Für die Hellenen bestand damals kein Volk, das sich in der Höhe der Cultur mit ihnen meffen, ja nur annähernd vergleichen ließ. Beschränkt war der Gesichtskreis überhaupt noch, und am wenigsten wußte man von dem innern Leben der Völker. Es ist deshalb begreiflich, daß dem Hellenen alle übrigen Völker als Barbaren erschienen unv er konnte daher diese Verschiedenheit nur darin finden, daß die Hellenen von der Natur vor allen übrigen hochbegabt seien. Aber selbst innerhalb der hellenischen Stämme sand sich eine solche Verschiedenheit; nur einige derselben hatten diese Culturhöhe erreicht, während andere zurückgeblieben. Somit ist es einleuchtend, warum Aristoteles zwar die Allgemeinheit des Gesetzes der Staarenbildung in der Menschennatur erkannte, da er ja eben überall Staaten gebildet sah. hierbei jedoch stehen blieb, und die Verschiedenheit dieser Staaten, sowie weiterhin der Stände, der Herrscher und Beherrschten, der Herren und der Sklaven, aus der verschiedenen Begabung der Völker und der Menschen erklärte. Die Statistik der jüdischen SeoölKeruug im außerpreußischen Deutschland und in der Schweiz. II. Herr Rabbiner Dr. Engelbert wird es uns Nachsehen, wenn wir in unseren Mittheilungen aus seinem, mit so vieler Umsicht und Ausdauer verfaßten Werke nicht die Reihenfolge beachten, welche er mit vollem Rechte gewahrt hat, sondern mehr nach dem besonderen Interesse, welches unfern Lesern dieses oder jenes Land am ehesten einflößen mag. Darum stellen wir die Schweiz voran, in welcher die Geschichte unserer Religionsgenoffenschaft ein so eigenthümliches Geschick mit sich brachte, und gehen zu dem ihr benachbarten Reichslande Elsaß-Lothringen über. Neu ist an diesem nur sein gegenwärtiges Berhältniß zu Deutschland; sonst sind im Gegensatz zu der Schweiz die Juden seit sehr alter Zeit und in verhältnißmäßig großer Zahl daselbst ansässig, und haben diese — abgesehen von dem vorübergehenden Napoleonischen Decret von 1808 — seit dem Beginne der französischen Revolution, also mehr als seit 80 Jahren, völlige bürgerliche Gleichstellung genoffen, zu der sich seit 1830 auch die unbedingte Gleichstellung der Culte gesellte, so daß seitdem die Kosten des Cultus und des Unterrichts vom Staate getragen werden. Die deutsche Regierung hat diese Rechtsverhältnisse vollständig aufrecht erhalten, ja, durch Erhöhung der Gehälter noch verbessert. Die Consistorialverfaffung, nach welcher das Reichsland in drei Consistorialsprengel, Straßburg, Colmar und Metz, mit eben so vielen Consistorien, die, aus Laien bestehend, einen Großrabbiner an der Spitze haben, getheilt ist, wird ganz nach den französischen Gesetzen erhalten. Man weiß, wie viel über häufige Auswanderung von Juden aus dem Reichslande gesprochen worden. Wir werden daher auf die numerischen Berhältniffe der jüdischen Bevölkerung in der Gegenwart um so neugieriger sein. I) Unter-Elsaß (ConsistorialsprengelStraßburg) hat eine jüdische Bevölkerung von 19,787 Seelen in 108 Gemeinden mit 19 Rabbinern, 94 Lehrern und 41 Vorsängern, mit 105 Synagogen, von denen nur 8 gemiethet sind, 53 Elementar- und 42 Religionsschulen in 64 Schulhäusern, von denen 13 gemiethet, und zusammen mit 3145 Schulkindern; ferner mit 32 Begräbnißplätzen und 74 Wohlthätigkeitsvereinen. Bon diesen 108 Gemeinden sind nur 2 als größere zu bezeichnen, nämlich Straßburg mit 3088 Seelen und Hagenau mit 630 Seelen. — 2) Ober-Elsaß (Consistorialsprengel Colmar) hat 37 Gemeinden mir 11,290 Seelen, mit 20 Rabbinern, 22 Lehrern, 36 Vorsängern, 20 Elementar- und 18 Religionsschulen in 19 Schulhäusern, von denen nur 1 gemiechet, und mit 1622 Schulkindern; ferner mit 36 Synagogen, von denen nur 1 gemiethet, 19 Begräbnißplätzen und 40 Wohlthätigkeitsvereinen. Auch hier haben wir nur 3 Gemeinden von über 500 Seelen hervorzuheben, nämlich Colmar mit 1139, Mühlhausen mit 1997 und Winzenheim mit 626. — 3) Lothringen (Consistorialsprengel Metz) befaßt 58 Gemeinden mit 7860 Seelen, 3 Rabbinern, 60 Lehrern, 17 Vorsängern, 58 Synagogen, sämmtlich Eigenthum der Gemeinden, 10 Elemenlar- und 47 Religionsschulen in 29 Schulhäusern, von denen keines gemiethet,! mit 1247 Schulkindern; ferner mit 38 Begräbnißplätzen und! circa 100 Vereinen. Die Gemeinde Metz zählt 1496 Seelen, i Im ganzen Reichslande leben also in 203 Gemeinden I 38,937 Juden mit 42 Rabbinern, 176 Lehrern. 94 Vorsängern, : 199 Synagogen, wovon 9 gemiethet, mit 83 Elementar- und - 107 Religionsschulen und 6014 Schulkindern in 112 Schul- > Häusern, von den 14 gemiethet, endlich mit 89 Begräbnißplätzen l und circa 214 Wohlthätigkeitsvereinen. Man erkennt hieraus r die guten Früchte einer eingewurzelten Organisation. An Get hältern zahlt die Staatscafle jährlich für die Rabbiner 88,150 i Francs, für die Lehrer 165,418 Francs und für die Vorsänger r 72,000 Francs, also zusammen 325,568 Francs. - Um nun zu erkennen, in wieweit sich die jüdische Bevöl- - kerung im Reichslande noch dessen Erwerbung verändert habe, e schlagen wir den Blum'schen Kalender für 1869/70 (5630) e nach, und finden wir daselbst angegeben im Consistorialsprengel