Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 49 (30.11.1875)
- Date
- 1875-11-30
- Page
- Seite 789 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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7S9 nämlich in dem, der menschlichen Natur eingepflanzten Gesetze der geselligen Verbindung und der Entfaltung der höchsten Tugenden im Staatsleben. Aristoteles will also ebenso wenig von der religiösen Verbindlichkeit gegen den Staat, wie von dem Charakter Leffelben als eines Vertrages etwas wissen, sondern erklärt ihn für eine Naturnothwendigkeit des Menschen. So richtig diese Bezeichnung des Aristotelischen Staatsprincipes ist, so können wir doch nicht mit der ganzen Auffassung Onckens übereinstimmen. Was er auch über den religiösen Charakter des hellenischen und römischen Staates ansührt, so beweist es doch nur, wie sehr der Götterglaube mit den Ansichten und Gewohnheiten des hellenischen und römischen Volkes verwachsen war, wie in Hausstand, in Familie und im Geschlechtsverband die mannichfach gestalteten Culte geübt wurden, und welchen thatsächlichen Einfluß rsr Orakel, Weißsagungen, Priesteraussprüche, Wunder- und Wahrzeichen und Wahrsagereien aller Art ausübten. Dies wird Niemand leugnen. Man braucht aber nur einen vergleichenden Blick aus den egyptischen und indischen Staat, auf deren unveränderliche, auf die Götter unmittelbar zurückgeführten Institutionen, z. B. wie die Kasten und ihre Rangordnung aus den verschiedenen Gliedern Brahma's entsprungen seien und jede Verletzung derselben als eine Gotteslästerung bettachtet wurde, zu werfen, und dann auf die Beweglichkeit der hellenischen Verfassungen, auf die Machtfülle des Volkes zum Erlasse und zur Veränderung der Gesetze, auf die geschichtlichen Gesetzgeber und Begründer neuer Staatsemrichtungen, auf den Kampf der Plebejer und Pattizier in Rom, auf die immer wiederholten Versuche der Umwälzung der Besitzverhältnisse, die auch ihren Ausgang in freilich wenig befolgten Gesetzen hatten, um den Staaten der Hellenen und Römer den religiösen Charakter ihres Wesens absprechen zu müssen. Wir können daher nicht annehmen, daß Aristoteles, als er sein neues Princip aufsuchte, sich einem religiösen Principe gegenüber befand, das er als hinfällig beseitigte. Vielmehr stand Aristoteles vor dem naturwüchsigen, auf dem Wege der Entwickelung ganz natürlich gewordenen Staate, fragte, welches das Gesetz sei, das in diesem naturwüchsigen Staate zur Verwirklichung gekommen und komme, und definirte dieses nun als das Naturgesetz der gesellschaftlichen Verbindung und der Entfaltung der höchsten Tugenden im Staate. Dieses Verfahren ist ganz aristotelisch. Er schob hiermit die das Existirende leugnenden Sophisten mit einer Handbewegung bei Seite; er brauchte die Götter nicht zu verleugnen, er behielt den Staat, wie er eftstirte, vor sich, und begründete diesen durch ein mächtiges positives Princip. Alles, was die politische und sociale Anschauung des Stagiriten weiterhin charakterisirt, stimmt mit dieser unsrer Auffassung überein. Für ihn sind die Hellenen das höchste der Völker, und zwar wiederum aus naturwüchsigem, naturgesetzlichem Grunde; sie sind für ihn die von der Natur begabteste, befähigteste, der höchsten Cultur theilhaftige, darum zur Beherrschung aller anderen Völker bestimmte Nation; ihr Krieg gegen die Barbaren, um sie sich zu unterwerfen, ist ihm ein heiliger Krieg, obschon ihm ein Krieg um des Krieges willen ein Abscheu ist. Ebenso erscheint dem Aristoteles Las Sklaventhum naturgesetzlich begründet. Die sieien Bürger, um der geistigen Beschäftigung, den Künsten uno dem politischen Leben sich hinzugeben, können der Sklaven, die für sie arbeiten, nicht entbehren; jene sind aber auch Lurch das Naturgesetz dazu berechtigt, denn von den Menschen ist der eine Theil durch die natürliche Begabung zum Herrschen, der andere Theil zum Gehorchen bestimmt. Hinsichtlich der Staatsverfaffung ist dem Aristoteles die Herrschaft der Besitzenden, also des Mittelstandes die beste; als das Ziel erscheint ihm die Sicherheit des freiheitlichen Lebens, des Besitzes und seines Gebrauches im Staate. Könnte die Oligarchie, also die Herrschaft weniger Bevorrechtigten, diese Sicherheit bewirken, was ihr jedoch nur selten und auf kurze Zeit gelingen werde, so wäre ihm auch diese recht; und er verwirft die Ochlokratie, d. i. die Herrschaft der besitzlosen Masse eben darum, weil sie jene Sicherheit durchaus gefährdet. Auch das Königthum ist ihm willkommen, wo es aus seinem Ursprünge heraus legitim geworden, den Frieden im Staate mit starker Hand erhält, ohne der Freiheit zu nahe zu treten, etwas, was rer Tyrannis unmöglich ist. So war es eine höchste Befriedigung für Aristoteles, als der König Philipp von Macedonien nach dem Siege bei Chäronea mir den hellenischen Staaten 338 einen Vertrag schloß, wonach in jedem Staate die einmal bestehende Verfassung verbürgt, und in ihnen rer Parteisrieden gesichert ward. Fern war also Aristoteles, revolutionär zu sein; er acceptirte das Bestehende mit dem Vorbehalte. daß es sich zu seinem Ziele, der Sicherheit des freiheitlichen Lebens und der Uebung der höchsten Tugenden im Staate, entwickele. Denn Aristoteles wollte nicht etwa ein neues Princip für den Zukunftsstaal aufstellen, sondern vielmehr das Gesetz erkunden, nach welchem die Staaten geworden, bestehen und sich cer Erfüllung dieses Gesetzes immer mehr nähern. Wenn es daher auch wahr ist, daß Aristoteles das Wort „Entwickelung" in der ganzen „Politik" nicht gebraucht har, so geht diese doch von selbst aus seinem Principe und dem von ihm aufgestellten Zwecke des Staates von selbst hervor; ein Naturgesetz, das sich im Bestehenden verwirklicht, und ein noch zu erreichendes Ziel zu realisiren hat, setzt eine Entwickelung voraus. Er hatte demnach den Götterglauben des Volkes gar nicht zum Gegensatz, denn im Aristotelischen Sinne war jenes Naturgesetz nur eine richtige Definition dessen, was das Volk in seinem Götterglauben ahnte; seinen Gegensatz bildeten nur diejenigen, welche den Rechtsbestand des Staates und dessen Nothwendigkeit überhaupt leugneten. Wie stimmt nun mit dem tiefsinnigen Principe des Aristoteles die Beschränktheit seiner Ansichten über den Werth des Bestehenden zusammen? Geht er doch hierin so weil, daß er den barbarischen Kriegsgebrauch, alle Besiegten als Sklaven zu verkaufen, durchaus nicht verwarf, sondern diese kriegsgefangenen Sklaven als dritte Kategorie zu den hausgeborenen und für Geld erkauften 49*