Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 48 (23.11.1875)
- Date
- 1875-11-23
- Page
- Seite 775 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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775 ein Bruchtheil etwa vereinzelt an Ortschaften existirt. Es giebt gegenwärtig in ver Schweiz 20 organisirte Gemeinden und zwar in 9 Kantonen, nämlich Aargau 5 zu Oberend in gen (747), Lengnau (376), Aarau (39), Baden (171), Bremgarten (35)*, in Basel, eine in der Stadt Basel (409); in Bern 5 Gemeinden, nämlich in Bern (286), Biel (143), Langenthal «59), Pruntrut (162), St. Jenner mit Souvilier und Renom (153); in Luzern, eine in der Stadt Luzern (70); in St. Gallen eine, nämlich in der Stadt St. Gallen mit den benachbarten Ortschaften «212); in Zürich l in der Stadt Zürich (231); in Gens 2, nämlich in Gens (574), Carouge (156); in Neuchütel 2, nämlich in Neuch-ltel (71) und Chaux de Fonds (415); in Waadt 2, nämlich in Avenches (245) und in Lausanne (136). Die obigen Zahlen berreften nur die Mitglieder der bez. Gemeinden. — Nur zwei Gemeinden haben Rabbiner, die westlichsten, Genf, und die östliche, St. Gallen. Die Gemeinden Oberendingen und Lengnau, die ftüher stets ein Rabbinat bildeten, haben dasselbe seit längerer Zeit unbesetzt gelassen. Es fungiren in diesen Gemeinden zusammen 19 Lehrer, von Lenen Oberendingen 3 und Lengnau 2 hat, während Aarau, Bremgarten und Carouge des Lehrers ermangeln. Bier Gemeinden haben noch besonders Borsänger, nämlich Basel, St. Gallen, Zürich, Gens. Die Besoldung der 19 Lehrer variirt zwischen 600 und 2,500 «Chaux de Fonds) Frcs., und beträgt zusammen 25,750 Francs jährlich, während die vier Vorsänger zusammen 6,500 Francs erhalten. An Synagogen sind 17 vorhanden, von denen 8 Eigenthum der bez. Gemeinden, 9 gemiethete Locale find, während die drei Gemeinden, welche keinen Lehrer haben, Aarau, Bremgarten und Carouge, auch keine Synagogen besitzen. Oberendingen hat 3 Schulen, eine Unter-, Mittel- und Oberschule, und Lengnau 2, nämlich eine Gesammt- und eine Fortbildungsschule. Außer diesen bestehen in der Schweiz keine jüd. Elementarschulen. Dahingegen haben 14 Gemeinden eine Religionsschule, so daß nur die drei schon benannten und Genf derselben entbehren. Diese Schulen werden zusammen von 520 Kindern besucht, und es giebt einen Maßstab für den religiösen Sinn in den einzelnen Gemeinden ab, wenn man die Schülerzahl der Religionsschule mit der Seelenziffer der bez. Gemeinde vergleicht. So z. B. beträgt in Baren und Luzern die Schülerzahl den fünften Theil der dortigen jüdischen Bevölkerung, aber in Bern, St. Gallen und Chaux de Fonds nur den dreizehnten, in Lausanne sogar nur den siebenundzwanzigsten Theil. Für diese Schulen besitzen 5 Gemeinden eigene Schulhäuser und 8 gemiethete Locale, während in Baden und Zürich der Religionsunterricht in den städtischen Schullccalen errheilt wird. — Der Begräbnißplätze sind 6, zu Oberendingen, Bern, St. Gallen, Zürich, Gens und Lausanne. — In 14 Gemeinden bestehen Vereine zu wohlthärigen Zwecken aller Art, in mehreren auch zur Belehrung «Ez-chajim), zusammen 25 Vereine mit Fonds von zusammen 37,490 Francs. Wir vermissen hierbei die Anführung des schweizerischen israelitischen Culturvereins. — Wer diese Zahlen überblickt, und erwägt, daß außer Endingen und Lengnau Alles nur Schöpfungen der neuesten Zeit ist, muß darüber Befriedigung empfinden und das weitere beste Wachsthum wünschen. Die Schweiz ist somit das einzige Land, in welchem, nachdem die Juden zugelassen worden, diese sich verhältnißmäßig vermehrt haben, nämlich unter 21/2 Millionen bis zu 7000 Juden, also 1 auf 352 Einwohner. »eitiLU/Cj 6n<xcfat^fkeit. Deutschland. Berlin, 11. November. (Privatmitth.) Wie sehr das kirchliche Wesen in unsrem Staate noch eine bedeutende Nolle spielt, kann man daraus ersehen, daß bei der jetzt bevorstehenden Volkszählung (am 1. December) innerhalb der evangelischen Kirche die verschiedenen Nuancen, wie lutherisch, resormirt, unirt, besonders notirt und gezählt werden. Was für eine Musterkarte würde daraus entstehen, wenn man auch bei den übrigen Religionsbekenntnissen alle die verschiedenen Schattirungen vermerken wollte, z. B. auch bei uns Juden, wo das bekannte Sprüchwort sagt: „Jeder Jure hat seinen Schulchan-Aruch für sich." Man sage nicht, daß dies ein unschuldiges Vergnügen sei. Diese Betonung des consessionellen Momentes durch den Staat selbst weckt und stärkt daö Bewußtsein der Glrubensdifferenzen ungemein, und wahrend der Staat als solcher sich für consessionslos erklärt und die Nichtberücksichtigung der Consessionen in seine Verfassung geschrieben hat, unterläßt er es nicht, sie bei jeder Gelegenheit gewissermaßen in den Bordergrund zu schieben. Wer auf diesem Gebiete Erfahrung gesammelt, der weiß, daß die staatsrechtliche Gleichstellung vor dem Gesetze noch lange nicht ausreichl, daß es vielmehr daraus ankommt, der Bürger müsse sich als solcher vom Gefühle der Gleichheit, vom Bewußtsein rer bürgerlichen Einheit erfüllen lassen. Wird aber der Bürger vom Staate allwege daran erinnert, daß er doch noch etwas Anderes sei, nämlich Jude, Katholik, Lutheraner, Resormirtcr u. dgl., so trägt er dieses Sonderinteresfe auch bald in das bürgerliche Wesen hinüber, und frägt sich: was hast du als Katholik, Protestant, Jure u. dgl. noch für ein bosonveres Interesse auch in staatsbürgerlicher Beziehung zu wahren? Die kirchlichen Fanatiker wünschen dies natürlich; aber ist es Sache des Staates dies zu fördern? Doch solche Gelüste wissen unsere Staatsmänner noch