Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 48 (23.11.1875)
- Date
- 1875-11-23
- Page
- Seite 774 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227014-3227063--34002-3303847- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
774 auch starke Modifikation der jüdischen, und eS ist doch nur ein variirler sittlicher und göttlicher Hintergrund, auf dem hier das Leben und die Verhältnisse des Menschen erscheinen. Die Verfasser der neutestamentlichen Schriften waren Juden, die sich dem Christusglauben zugewendet hatten, ja, die ihn herausbildeten und entwickelten. Die größte Wendung und Veränderung gab bekanntlich Paulus diesem neuen Glauben, und er war ja aus einem jüdischen Eiferer ein christlicher geworden. Welche Verschiedenheit in der Sprache beider Testamente auch vorhanden ist, die neutestamentliche Ausdrucksweise ist in ihrem Charakter eine jüdische, und Niemand wird sie mit der hellenischen oder lateinischen verwechseln. Die vielen Gleichnisse, die im Neuen Testamente Vorkommen, und die den bedeutendsten Werth derselben aus literarischem Gesichtspunkte ausmachen, werden im Midrasch wiedergesunden oder sind doch so midraschisch, daß sie eben nur als einzelne Perlen aus dem unermeßlichen Schatze des Midrasch herausgenommen sind. Wir gestehen offen, daß wir nur einige schwungvolle Stellen des Neuen Testamentes een Schriften res Alten Testamentes in Sprache und Inhalt vergleichbar ansehen, sonst die Stylistik der neutestamentlichen Schriftsteller und die Hohe ihrer Gedanken weit hinter die rer alttestamentlichen stellen müssen, so daß die ersteren keine neue bedeutende Entwicklungs- Phase der jüdischen Literatur bezeichnen, sondern nur ein Ergebniß der Epigonenzeit, wie wir ein solches auch in Philo, Josephus und den bezüglichen Theilen der Sibyllen finden, sind. Doch dies thut hier nichts zur Sache. Es kam uns nur darauf an, mit wenigen Strichen darauf hinzuweisen, daß die Bücher des Neuen Testamentes in das jüdische Schriftthum Hineinzehören, also nur zur Unterstützung des Satzes dienen, mit welchem wir diesen Artikel begannen: die Bibel, mögen wir sie nach unsrem Standpunkte auf das Alte Testament beschränken, oder mit dem Christenthume auch auf das Neue Testament ausrehnen, ist der Welt vom jüdischen Volke gegeben, und dieses ist hierdurch zur Bedeutung eines der ersten Culturvölker der Menschheit erhoben. Die Statistik -er jüdischen Bevölkerung im außerpreußischen Deutschland und in der Schweiz. I. In diesen Tagen wurde das bereits seit längerer Zeit erwartete Werk des Rabbiners Hrn. l>r. Hermann Engelbert in St. Gallen: „Statistik des Judenthums im deutschen Reiche, ausschließlich Preußens, und in der Schweiz. Frankfurt a. M. Kauffmann, 1875" ausgegeben. Der Verfasser hat die größte Umsicht und unermüdlichen Fleiß verwendet, um, so weit das ihm zu Gebote gestellte Material es zuließ, ein zuverlässiges Werk herzustellen, welches die Verhältnisse zur Zeit der stattgefundenen Erhebungen fixrrt, so daß spätere Zählungen daran anknüpfen können. Die österreichische Regierung hat das, aus das Gesuch des Verfassers gesammelte Material in eigner Bearbeitung veröffentlicht; die preußische Regierung hingegen jede Mithülfe abgelehnr, weshalb sich die verdienstvolle Arbeit auf die anderen deutschen Staaten, einschließlich Elsaß-Lothringen, und die Schweiz beschränken mußte. Gewissermaßen hat sich diese Weigerung seitens der preußischen Regierung seitdem schon bestraft. Denn zum Behufe des zu erwartenden neuen Gesetzes über die jüdischen Gemeindeverhältnisse in Preußen, mußte die Regierung besondere Erhebungen veranstalten. Der Verfasser weiß, daß Zahlen nur dann eine Beweiskraft haben und richtige Schlüsse zulaffen, wenn die besonderen Verhältnisse des betreffenden Gegenstandes bekannt sind. Er har daher den statistischen Tabellen jedes Landes eine Darstellung der staatsrechtlichen Verhältnisse der Juden in ihm, sowohl in bürgerlicher, als auch in kirchlicher Beziehung vorangeschickt, und in einer Einleitung alle Momente geltend gemacht, welche neuerdings eine Veränderung der Zustände herbeisühren müssen, z. B. die Freizügigkeit und die Gewerbefreiheit, welche so tief greifende Wandelungen in der jüdischen Bevölkerung der Städte und des Landes bewirkt haben und mit jedem Wechsel im Aufschwünge rer Industrie und des Handels bewirken werden. Bor Allem interessirt uns aus dem vorliegendem Werke die Schweiz. Hier, wo die Unduldsamkeit gegen die Juden am längsten herrschend war, so daß außer den beiden alten Niederlassungen in Lengnau und Oberendingen Juden gar kein Aufenthalt gestattet ward, wo erst durch die unentbehrlich gewordenen Handelsverträge mit auswärtigen Staaten die Niederlassung von Juden ermöglicht ward, ja erst durch die jüngste Revision der Bundesverfassung von 1874, sehen wir seit einem Jahrzehnt die jüdische Bevölkerung in starkem Anwachs. Die Paragraphen der Bundesverfassung, welche die Religionsverhältnisse betreffen, lauten: „Art. 49. Die Glaubens- und Gewissensfteiheit ist unverletzlich. Niemand darf zur Theilnahme an einer Religionsgenossenfchaft oder an einem religiösen Unterricht oder zur Vornahme einer religiösen Handlung gezwungen oder wegen Glaubensansichten mit Strafen irgend welcher Art belegt werden. Die Ausübung bürgerlicher oder politischer Rechte darf durch keinerlei Vorschriften oder Bedingungen kirchlicher oder religiöser Natur beschränkt werden. Die Glaubensansichten entbinden nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. Niemand ist gehalten, Steuern zu bezahlen, welche speciell für eigentliche Cultuszwecke einer Religionsgenossenschaft, der er nicht angehört, auferlegt werden. Die nähere Ausführung dieses Grundsatzes ist der Bundesgesetzgebung Vorbehalten. Art. 50. Die freie Ausübung gottesdienstlicher Handlungen ist innerhalb der Schranken der Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung gewährleistet." — Hieraus wird man eö erklärbar finden, daß im Jahre 1870 die gesammte jüdische Bevölkerung der Schweiz 6996 Seelen betrug, während nur 4790 den bestehenden Gemeinden angehörten, also 2206 außerhalb des Gemeindeverbandes lebten, wovon doch nur