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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-11-09 · Heft 46 (9.11.1875) · p. Seite 740

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 46 (9.11.1875)
Date
1875-11-09
Page
Seite 740 (sequence 4)
Language
German
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740 ihm völlig bestreiten muffen. Es ist Jedem bekannt, daß keine städtische Armenpflege allen Bedürfnissen zu genügen vermag; je größer die Stadt ist, vesto weniger wird sie ausreichen; wenn schon die Mittel der jüdischen Gemeinde für ihre Armenpflege neben der städtischen, die jetzt ebenfalls für die jüdischen Armen eintritt, nicht ausreichen, wie sollte Lies mit der städtischen Armenpflege allein der Fall sein. In derselben Nummer der „B. Z." wird über einen Bortrag der Vorsteherinnen der Volksküche berichtet, welche darüber klagen, daß eine stets wachsende Zahl hungernder Menschen, besonders Kinder, sich zu den Volksküchen drängt, um Speisen ohne Bezahlung bettelnd, und deshalb beantragen, daß hierfür gesorgt werde, und zwar durch Gelbsammlungen. Dies beweist doch wohl schlagend, daß die besteingerichtete städtische Armenverwaltung nicht im Stande ist, selbst den dringendsten Bedürfnissen abzuhelfen. Was ergiebt sich hieraus als unentbehrlich? Daß es neben derselben immerfort kleinere Kreise geben müsse, die aus ihrer Mitte die Mittel für wohlthätige Zwecke beschaffen, unv diese Wohlthätigkeit ausüben. Dies zeigt sich denn auch in der Wirklichkeit in unbeschränktestem Maße. Nicht allein, Laß für alle möglichen Zwecke der Barmherzigkeit besonrere Vereine gebildet, sondern es werden auch für die besonderen Berufsarten allgemeine oder örtliche Hülfscaffen errichtet. Hat doch die Erfahrung hinreichend gelehrt, daß Wohlthäligkeitsvereine von zu großer Ausdehnung den vorhandenen Bedürfnissen viel weniger zu genügen pflegen, als die an Umfang beschränkteren, wo zugleich eine größere Belebung sich einfinbet und erhält. Wie daher die Berhältniffe liegen, ist es von größter Wichtigkeit, bestehende, seit Jahrhunderten eingelebte Wohlthätigkeitsanstalten nicht um allgemeiner Schemata willen, nicht aus einem dürren Principe heraus zu beseitigen oder zum Falle zu bringen. Da, wo ein besonderes Gemüthsmoment zur Anregung des Wohlthätigkeitssinnes, zur Beeiserung der Barmherzigkeit vorhanden ist, soll rüan es nähren und stärken. Denn der Wegfall desselben würde durch nichts Anderes ersetzt werden, und was dieses Moment hervorbringt, würde für den bedürftigen Theil unsrer Mitmenschen verloren gehen. Alles dies trifft auf die Armenpflege innerhalb der jüdischen Gemeinden zu. Da anerkannter Maßen die Juden trotz ihrer besonderen Armenvereine und Wohlthätigkeitsanstalten sich den allgemeinen durchaus nicht entziehen und reichlich zu ihnen beitragen, würde die Beseitigung jener einen bedeutenden Verlust für viele Bedürftige herbeiführen, ohne daß dadurch den öffentlichen Veranstaltungen ein größerer Nutzen zuflöffe. Wenn der Verfasser jenes Artikels sagt, daß die Armenpflege früher eine religiöse Pflicht bei den Juden gewesen sei, und er damit zu verstehen geben will, daß dies nicht mehr der Fall sei: so ist er in einem großen Jrrthum befangen. Die religiöse Pflicht besteht noch heute, und wird noch heute von der eminenten Mehrheit der Juden tief empfunden unv bethLtigt. Ein Blick auf die zahllosen neuen oder reorganisirten Wohlthätigkeitsanstalten, die innerhalb der jüdischen Gemeinden in den letzten Jahrzehnten enstanden sind, oder zu neuer Blüthe gebracht worden, lehrt das Gegentheil von der Voraussetzung des Verfassers. Noch heute wird vom Judenthume die Wohlthätigkeit als eine der drei großen Stützen der menschlichen Gesellschaft, der drei Säulen des menschlichen Lebens angesehen, verkündet und bestätigt. Alle Bemühungen der Radicalen werden dies nicht aus der Welt schaffen. Nebenbei giebt der Verfasser zu erkennen, was man von dem zu erwartenden Lasker'schen Gesetze für Hoffnungen hegt — die Auflösung aller jüdischen Institute. Es ist dies ein sehr lehrreicher Wink, den sich unsre Orthodoxen, wenn sie nicht gar zu sehr verblendet wären, wohl zu Herzen nehmen würden. Daß dies jedoch mit der Zeit in dem vorausgesetzten Maße nicht der Fall sein werde, zeigen uns mannichfache Erfahrungen, z. B. in Nordamerika. Daß hiermit nicht gesagt sein soll, die jüdische Armenpflege bedürfe nicht vielfacher Verbefferungen und mancherlei Umgestaltungen, brauchen wir nicht auseinanderzusetzen. Wir wollten nur erweisen, daß die Gründe für die Beseitigung jüdischen Armenwesens neben der Berechtigung an der städtischen Armenpflege sehr schwach sind, und keine Wirkung üben werden, selbst wenn der Gesetzgeber ihnen den factischen Boden seinerseits versagen würde. Ueber die jüdischen Gemeindeschulen und die Lehrerbildungsanstalt nehmen wir heute keine Veranlassung uns auszusprechen. du/ocßtxcfateu/. Deutschland. Dresden, im October. Die Fortschrittspartei des eben eröffneten sächsischen Landtages hat einen Antrag auf Abschaffung des confessionellen Eides eingebracht. Sie wurde hierzu zunächst durch den Eintritt des Herrn Emil Lehmann in den Landtag veranlaßt, der ein Mitglied dieser Partei geworden. Bekanntlich ist in Sachsen der Eid more judaico, wenn auch in milderer Form, noch gesetzlich. Berlin, 26. October. (Privatmiltheilung.) Es war stets die psrue bonwuse in unsrem Gemeindeleben, daß, wenn eine Wahl zu treffen, sei es für das Rabbinat, sei es für die Repräsentanten und den Vorstand, nicht allein die mannichfachsten Jntriguen, und zwar gegen Jeden, der hierbei genannt ward, gespielt wurden, sondern daß diese auch in den hiesigen Zeitungen durch Inserate, Reclamen, Proteste u. dgl. und zwar in häßlichster und oft schmutzigster Weise auf die öffentliche Straße gezogen wurden. So geht es denn auch diesmal vor sich, wo der

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