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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-11-09 · Heft 46 (9.11.1875) · p. Seite 739

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 46 (9.11.1875)
Date
1875-11-09
Page
Seite 739 (sequence 3)
Language
German
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dann aber auch durch die ausdauerndste Anstrengung, die alle Hindernisse zu überwinden und den Kampf fortzuführen hatte, soweit sie es vermochten, und immer nur in gesetzlicher Weise, bis das Ziel erreicht werde. So skizzenhaft viese Darstellung auch ist, so sehr sie auch der Ausführung im Detail noch bedarf: so wird sie doch genügen, unsre erste Frage bejahend zu beantworten. Wer nicht in eine fpecifische Anschauung verrannt ist, sondern mit uns auf den objectiven menschengeschlechtlichen Standpunkt sich zu versetzen vermag, der wird die Richtigkeit unsrer Bemerkungen anerkennen. Es versteht sich, daß innerhalb der allgemeinen Richtungen die Geister im Einzelnen arbeiten und von ihnen auf die gesammte Cultur gewirkt wird, theils mit so sichtbaren Erfolgen, daß ihr Name mit besonderem Ruhmesglanz in die Annalen der Menschheit eingezeichnet werden, theils aber auch im Stillen und Verborgenen , ohne Laß das Licht des Tages auf sie fiele. Zu beiden Reihen hat der jüdische Stamm zahlreiche Vertreter geliefert. (Fortsetzung folgt.) Die Mische Armenpflege. Man kann sehr freisinnigen Ansichten huldigen. ohne in jenen Radicalismus zu verfallen, der in der menschlichen Gesellschaft Alles nivelliren und uniformiren will, besonders aber alles das aus der Welt zu schaffen sucht, was aus die Religion, auf religiösen Sinn und religiöse Gefühle sich stützt. Dergleichen Radicale wollen von einer Beachtung der realen Berhältniffe, von einer Berücksichtigung der zahllose Menschen beherrschenden Anschauung nichts wissen.- es soll mit einem Male Alles verschwinden, was nicht nach dem allgemeinen Schema sich rubricirt, was noch ein gewisses Sonderleben führt, eine Kundgebung für einen Zweck innerhalb eines besonderen Kreises ist, ohne jedoch mit den allgemeinen Interessen in irgend eine Collision zu kommen. Wohin dies mit der Zeit führen muß, wie schließlich da auch die Familie und alle innerhalb derselben sich thatkräftig äußernden Momente angegriffen und beseitigt werden müßten, und zuletzt jede Freiheit der Individualität zum Opfer fallen würde, sieht der Radicale entweder nicht ein oder verschweigt es. Wir haben bereits wiederholt diesen Radicalismus, der die menschliche Gesellschaft zu einer traurigen Oede verwandeln und einen gesetzlichen Despotismus, arger als der asiatische, herbeifuhren würde, zu bekämpfen Gelegenheit gehabt, da er sich insonders auch gegen alle jüdischen Institutionen richtet, und deren Verschwinden ungestüm, oft in Verbindung mit Drohungen, verlangt. Unter diesen Radicalen befinden sich auch Juden genug, auch nationalliberale, die gerade dem Judenthume gegenüber ihre unbeschränkte Freisinnigkeit beweisen wollen. Aus solcher Feder ist jüngst folgender Artikel in der „Voff. Ztg." (Berlins geflossen: „Die Anordnung, wonach die bisher von der hiesigen j ü d. Gemeinde unterhaltenen besonderen Armenärzte aufhören sollen, hängt wahrscheinlich mit einer Umgestaltung des jüdischen Armenwefens überhaupt zusammen, Las bisher neben der städtischen Armenpflege einherging. Ursprünglich war die jüdische Armenpflege eine religiöse Pflichtübung, dann wurde sie durch die Gesetzgebung eine communale, da die Juden grundsätzlich keinen Theil an den städtischen Armenmitteln hatten. Mit dem Jahre 1812 war die Verpflichtung der Gemeinde erloschen, doch führte sie eine eigene Armenpflege fort, was jevoch den Uebelstand zur Folge hatte, daß die städtische Armendirection ftüher der Ansicht war, sie brauche jüdische Arme nicht zu unterstützen. Seit längerer Zeit reichen aber die Mittel der Religionsgemeinde um so weniger aus, als mit der Vermehrung der Gemeinde auch die Zahl der Armen bedeutend gewachsen ist. Schon vor 7 oder 8 Jahren geschahen bei dem Magistrate Schritte, um Zuschüsse zu den Armenkosten zu erhalten, doch konnte der Magistrat dahin gehende Gesuche nicht erfüllen, während schon lange die städtische Armen-, Kranken- und Waisenpflege den jüdischen Bedürftigen ohne alle Beschränkung gewährt wird. Vermuthlich wirb daher die jüdische Gemeinde ihre eigene Armenpflege aufzugeben beabsichtigen, zumal die bevorstehende neue Staatsgesetzgebung über das Aushören des Beitragszwanges bedeutende Aenberungen Hervorrufen wird. — Die jüdische Gemeinde erhält übrigens, abgesehen von ihrer Religionsschule eine eigene Knaben- und Mädchenschule, die nach dev heutigen Begriffen von der confefsionellen Volksschule jede Berechtigung zum Fortbestände verloren haben, namentlich seitdem die Stadtbehörden die Gemeindeschulen auch jüdischen Schulkindern öffnen und für deren Religionsunterricht besonders sorgen. Ferner besteht in der jüdischen Gemeinde eine Lehrerbildungsanstalt, welche unter Raumer noch, um die Absonderung besonders hervortreten zu lassen, das Recht erhielt, Abgangsprüfungen zu halten, dergestalt, daß die dort Geprüften ohne Weiteres jedoch nur an jüdische Schulen angestellt werden dürften. Heut, wo die Staatsseminarien auch den jüdischen Aspiranten offen stehen, bedarf es auch einer eigenen Lehrerbildungsanstalt nicht, wenn schon dieselbe ihre Haupteinnahme aus der ursprünglich anderen Zwecken gewidmeten milden Stiftung bezieht." So weit dieser Artikel die Gleichberechtigung der Juden an der städtischen Armenpflege betont, sind wir selbstverständlich in voller Uebereinfiimmung mit ihm. Die Bürger jüdischer Religion tragen in gleicher Weise die städtischen Lasten, und es ist daher auch nicht der enssernteste Rechtsgrund vorhanden, die jüdischen Bedürftigen von den Wohlthaten der städtischen Armenpflege auszuschließen. War dies ftüher in Berlin der Fall, desto schlimmer; wir kennen viele Municipien, in welchen wir schon vor vierzig Jahren eine völlig gleiche Betheiligung an den städtischen Wohlthaten für Juden und Christen gefunden haben. Aber der Verfasser dieses Artikels geht viel weiter: er verlangt das Aufhören der jüdischen Armenpflege überhaupt. Und dies ist es, was wir 16*

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