Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 45 (2.11.1875)
- Date
- 1875-11-02
- Page
- Seite 726 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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726 —. Daß im preußischen Unterrichtswesen die Verhältnisse, namentlich in confessioneller Beziehung noch lange nicht geklärt sind, ergiebt sich aus Folgendem: Zum Localinspector der 84. Gemeindeschule hatte die städtische Schulveputalion den Lehrer Dr. Schwerin vorgeschlagen. Das königliche Schulcollegium hat aber seine Bestätigung versagt, da er Jude ist, Da aber diese 84. Schule gerade diejenige ist, in der jüdischer Religionsunterricht ertheilt wird, der Religionsunterricht aber von den Geistlichen der verschiedenen Confessionen besonders beaufsichtigt werden soll, so hat die Schuldeputation beschlossen, gegen die Nichtbestätigung des »r. Schwerin zu remonstriren. —. Man hat neuerdings statiftisch Nachweisen wollen, daß von der jüdischen Jugend in Preußen ein geringerer Procentsatz in den Militärdienst eintrete, als von der christlichen. Auch hier zeigt es sich, daß die bloßen Zahlen nichts beweisen, wenn nicht zugleich die besonderen obwaltenden Verhältnisse berücksichtigt werden. Von der jüdischen Jugend besuchen bekanntlich verhältnißmäßig siebenmal mehr Knaben die höheren Lehranstalten, als von der christlichen. Die Folge ist, daß fast drei Viertel der jüdischen Jünglinge, mit dem Zeugniß für den einjährigen Militärdienst ausgerüstet, in diesen eintreten. Hieraus ergiebt sich nothwendig, daß die Präfenzzahl der jüdischen Soldaten ein geringeres numerisches Berhältniß ausmacht, als der christlichen Soldaten, ohne daß darum die Juden ihrer Militärpflicht weniger genügen. Berlia, im October. , Privatmitth.) Wir werden ersucht, folgendem Aufrufe auch in diesem Blatte Abdruck zu gewahren, und wir rhun dies um so lieber, als in der Thal auch die wohl in jeder jüdischen Gemeinde vorhandenen Hülfscassen, die Chebroth jeglicher Art, die freiwilligen Armencassen u. s. w. von dem Gesetze betroffen werden würden. Wir empfehlen daher nachdrücklich den Vorständen dieser Gassen und Vereine baldmöglichst die Beantwortung der nachfolgenden Fragen an die betreffende Adresse einzusenden. Es wird dazu spätestens bis Ende November Zeit vorhanden sein. Die Redaction der Allgem. Ztg. d. I. An alle freien Hülfscassen (Kranken-, Sterbe-, Invaliden-, Alterversorgungs-, Wittwen-, Waisen-, Aussteueru. a. Cassen) im deutschen Reiche. Die Gesetzentwürfe zur Regelung des Hülfscassenwesens werden bestimmt zu Anfang der Herbstsession dem Reichstage zugehen. Wie die amtlichen Motive aber selbst einräumen, hat es das Reichskanzleramt leider unterlassen, eine statistische Erhebung über die zahlreichen freien Cassen zu veranstalten, während dagegen die Statistik der Zwangscassen sorgfältig zusammengestellt ist und bei der Berathung der Gesetze leicht in einseitiger Weise ausgebeutet werden kann. Es steht demnach dringend zu befürchten, daß die Gesetzgebung endgültig über das Schicksal Tausender von freien Cassen entscheidet, ohne auch nur die thassächlichen Grundlagen, die Ausbreitung und finanziellen Ergebnisse dieser wichtigen Institute zu kennen. Um dieser ernsten Gefahr selbst für die Existenz, jedenfalls aber für die gedeihliche Entwicklung der freien Cassen vorzubeugen, beabsichtigen die Unterzeichneten, dem Reichstage wie der Oeffentlichkeit baldmöglichst eine statistische Uebersicht der gesammten freien Hülfscassen des deutschen Reiches am Schlüsse des Jahres 1874 zu überreichen. Nicht unbedeutendes Material dazu befindet sich bereits in unseren Händen; von der großen Mehrzahl der freien Cassen aber bedürfen wir der Antworten auf die unten folgenden Fragen, wenn möglich auch eines Abdrucks oder Abschrift des letzten Jahresberichtes und Abschlusses, um deren baldige Uebersendung — spätestens bis 10. November — an den mitunterzeichneten Dr. Max Hirsch wir im eigenen Interesse der Cassen dringend ersuchen. Indem wir gern bereit sind, jeder sich meldenden Hülfscasse die neuen Gesetzentwürfe des Reichskanzleramtes und die Hülfscaffenstatistik nach der Fertigstellung unentgeltlich zuzusenden, rechnen wir auf den bewährten Eifer der Vorstände aller auf genossenschaftlicher Selbsthülfe beruhenden Hülfscassen, mögen solche aus Lohnarbeitern, Handwerkern, Beamten oder anderen Bürgern bestehen, damit nicht länger diese so heilsamen Genossenschaften durch das über sie herrschende Dunkel schwer geschädigt werden'. An den zu hoffenden Erfolg dieses ersten Zusommenwirkens knüpft sich vielleicht eine dauernde Verbindung der freien Hülfscassen Deutschlands zu gegenseitiger Information und Unterstützung, wie solche sich seit Jahren für die wirthschaftlichen Genossenschaften unter Leitung von Schulze - Delitzsch so vorzüglich bewährt hat. Berlin, Bonn, Königsberg,. Leipzig, München, Oldenburg, Anfang October 1875. E. Baltz, Ralhszimmermstr., Vorsitzender des Verbandes deutscher Baugewerksmeister. Crämer-Doos, Mitglied der bayrischen Abgeordnetenkammer. Franz Duncker, Mitglied des deusschen Reichstages und des preußischen Abgeordnetenhauses. Bernhard Fetisch, Baumeister. Gensel, Secretär der Handelskammer, Mitglied der sächsischen zweiten Kammer. Dr. A. Held, Professor der Staatswiffenschaft. K. Herz, Bezirksgerichtsrath, Mitglied des deutschen Reichstages und der bayrischen Abgeordnetenkammer. Dr. Max Hirsch, Anwalt der deutschen Gewerkvereine sBeri lin S.W. Bernburgerstraße 13.)