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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-11-02 · Heft 45 (2.11.1875) · p. Seite 724

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 45 (2.11.1875)
Date
1875-11-02
Page
Seite 724 (sequence 4)
Language
German
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724 Len Völkern zu dienen, sie trieben seil unvordenklichen Zeilen den ganzen Kleinhandel in Nordafrika. Durch ihre Geschicklichkeit in Handelsoperationen — früher die einzige ihrer Thätigkeit geöffnete Carriere, denn bis zu unsrer Ankunst lebten sie in besondere Viertel eingepfercht, mit dem Verbot, Immobilien außer dem Rayon ihrer Wohnorte zu besitzen — hatten sie das mobile Vermögen in ihren Händen concentrirt. Wegen dieser Reichthümer wurden sie öfter von den türkischen Regierungsbeamten gebrandschatzt; aber diese wußten auch ihre Geschicklichkeit zu benutzen und die Beys, namentlich in Oran, wählten gewöhnlich ihren Schatzmeister aus den Reihen der Juden. Oft sind diese so hoch Gestellten ihren unterdrückten Brüdern zu Hülse gekommen und die Ortslegenden rufen öfter als einmal die Geschichte, von Joseph in's Gedächtniß. Der Verfasser bemerkt übrigens, daß die Juden in den muselmännischen Zeiten auch mancherlei Handwerke vorzugsweise getrieben, z. B. Schneider, Schuster, Juwelier u. dgl. Er schließt dann: „Es war für uns ein Glück, beim Betreten des algerischen Bodens diese Bevölkerung vorzufinden, welche die Vortheile, die ihnen aus unsrer Herrschaft erwachsen würden, wohlerwägend, mit allem Eifer uns zu dienen strebte. Sie lieferte uns sogleich Lieferanten für unsere Regimenter, Führer, Dolmetscher und zuweilen Unterhändler für unsre Generale. Der Name Lasry z. B. ist unzertrennlich von unsren militärischen Annalen der Provinz Oran. Sie gewannen bei der französischen Eroberung ihre Gleichstellung, Gleichheit vor dem Gesetze, Sicherheit, und demnach ein Wachsthum an Reichthum und Ansehen. Dadurch waren sie im Stande, den Arabern noch mehr Dienste zu leisten als vordem, die unser Sieg notorisch verarmt hat, anstatt ihr Schicksal zu verbessern. Die Beziehungen dieser beiden Racen haben sich in Folge der Ausdehnung ihrer Berührungspunkte unter unsrer Herrschaft gemildert und fester geschloffen. Der Araber verachtet stets die Furchtsamkeit des Juden und beneidet seinen Besitz; aber er bestreitet ihm nicht seinen rechtmäßigen Platz in einer Gesellschaft, in die er so zahlreiche Elemente des Conservatismus und des Gedeihens hineinträgt. Wir, unsrerseits, hatten weder Gefahren noch Unzukömmlichkeiten vor der Aufnahme dieser Gruppe zu fürchten. Da die geborenen Franzosen immer die überwiegende Mehrheit im Wahlkörper Algeriens bilden, kann das öffentliche Leben immerhin einige Tausend neue Wähler mehr gewinnen, ohne daß deren politische Unerfahrenheit die bestehende Ordnung bedrohen kann. Die sociale Gefahr beseitigt, waren die Umstände derart, daß die Israeliten ihre Lehrzeit im politischen Leben unter keinen günstigeren Bedingungen machen konnten. Ihre gemäßigte Richtung ist übrigens bei den Wahlen sehr zu Tage getreten: zu Algier haben sie mit dem Erzbischof Lavigerie die Wahl Crömieux und zu Constantine die des Herrn Lucet gegen viel vorgeschrittenere Candidaten unterstützt. — Ihr Naturalisationsdecret war also für Algerien ein nützlicher Act, der kein beachtenswerthes Jntereffe verletzte, und aus dem kein Unglück erfloß. Die ganze Maßregel scheint übrigens für die Zukunft jetzt gesichert, da nicht mehr die Rede davon ist, den Antrag auf Aufhebung des Decrets auf die Tagesordnung der Nationalversammlung zu setzen." Durch diese Abhandlung des völlig unparteiischen Herrn Rouffel, der viele Jahre in Algerien lebte und amtirte, ist die ganze Frage vor dem Forum des Rechts, der Billigkeit und des politischen Forums entschieden. Im Uebrigen darf man nicht übersehen, daß auch die eingeborenen Israeliten für ihre Naturalisation Opfer zu bringen hatten und haben. Sie müffen viele, durch ihr ganzes Leben verwachsene Rechtsgewohnheiten aufgeben, selbst von Bedeutung wie das Ehescheidungsrecht, das bekanntlich das französische Recht verneint. So werden sie auch bald der civilisirten Welt völlig angehören. Literarischer Wochenbericht. Vom Rhein, 24. October. Je weniger noch bisher die Geschichte der italienischen Jsraliten bearbeitet worden ist, um so lebhafter müffen wir jeden Beitrag zu derselben begrüßen. Ein vollständiges Novum, die Darstellung einer bisher unbekannten Katastrophe liefert Herr vr. Marco Osimo in Padua in seiner Narrazione della slrage compita nel 1547 contro gli Ebrei d’Asolo, e eenni biografioi della famiglia Koen-Canlarini; Casale, Paolo Bertero, 1875. Der erste Theil dieses fleißigen und verdienstvollen, mit vieler Liebe zur Sache gearbeiteten Schriftchens, berichtet über die Metzelei, die in Asolo, einem Städtchen bei Treviso, im Jahre 1547 gegen die Israeliten vorgenommen wurden. Sie lebten in demselben überhaupt erst seit dem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts und zahlten zu der Zeit jener Greuelthat nur 37 Personen in sieben Familien. Diese kleine Gemeinde hatte einen eigenen Friedhof und eine Betstätte im Hause eines ihrer Mitglieder. Die Gesetze der Republik Venedig waren sehr engherzig gegen unsere Glaubensgenoffen und beschränkten sie besonders in Bezug auf ihre Beschäftigung, indem sie nur den Kleiderhandel und Trödel betreiben durften. So errichteten die Israeliten in Asolo nicht weniger als vier Leihhäuser, und es ist ein vorzügliches Zeugniß für ihre Rechtlichkeit, daß vieselben sich trotz des städtischen Leihhauses einer großen Blüthe erfreuten. Indessen, zum Theil durch die Unthätigkeit der städtischen Behörden begünstigt, bildete sich im Jahre 1547 eine förmliche Verschwörung von Menschen, die jenen Israeliten verschuldet waren oder nach ihren Besitzungen Lust trugen; am 22. November fielen sie über die Unglücklichen her, erschlugen zehn, verwundeten acht von ihnen und plünderten fünf israelitische Häuser. In einem einzigen raubten sie im Werthe von 1400 Ducaten. Die venetianischen Behörden nahmen sich der Bestrafung dieser Greuelthal mit rühmenswerthem Eifer an. Die Schuldigen wurden theils auf Lebenszeit verbannt, theils aber enthauptet und ihre Körper zum abschreckenden Beispiele geviertheilt

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