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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-08-21 · Heft 100 (21.8.1838) · p. Seite 405

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 100 (21.8.1838)
Date
1838-08-21
Page
Seite 405 (sequence 3)
Language
German
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405 Acrzte herber, man schlug ihm eine Ader, worauf er die Augen öffnete, und sein körperlicher Zustand wieder beruhigender ward. (Schluß folgt.) Corresporrderrzerr, Anszüge, Repliken. Aus Bayern, Juli. Gemeinden der Landgerichte Weismain, Lichtenfcls und Cronach. ES möchte wol für diese Zeitung nicht ganz bedeutungslos und für die Aufnahme in ihre Spalten nicht unwürdig erscheinen, wenn ich Sie mit den religiösen und bürgerlichen Vechälrniyen einer nicht unbedeutenden Zahl unserer Glaubensbrüder vertraut mache, deren bisher in Ihren Blattern noch keine Ermahnung geschah. — Ich meine damit die israelitische Bevölkerung der k. baier. Landgerichte: WeiSmain, Lichtenfcls und Cronach in Oberfranken. — In den genannten Bezirken nämlich leben circa 450 jüd. Familien in verschiedenen- Ortschaften vertheilt, deren bedeutendste Gemeinden die zu Burgkundstadt und A ltenkund stad t im Landgerichte WeiSmain find, deren jede über 100 Familien zählt. In diesen Bezirken und namentlich in den zwei letztgenannten Gemeinden that sich schon beinahe seit vier Decennien ein Geist lind Sinn kund, welcher mit dem überhand genommenen Formglauben und allzu strengen Ceremonienwcsen in ziemlich kraffem Widerspruche auftrat. — Zu untersuchen, durch welchen Impuls dieser etwas freiere Sinn hier vielleicht früher als in anderen Landstädten geweckt worden sein mag, ist für mich zwar eine schwierige Aufgabe; doch glaube ich nicht ganz zu irren, daß solcher in den vergrößerten geregelten Geschäfts-Unternehmungen; in dem häufigen Besuche großer Meßplätze und bedeutender Fabrikstödte und in dem damit verbundnen Umgänge mir gebildeteren-Menschen; so wie in den Verbesserungen der Privatsehulen mittels Anstellung gebildeter, aufgeklärter Lehrer zu finden sein mag. — Ererbte Gewohnheiten und starres Festhalten an, die Zeit überlebt habende Gebräuche, welche durch lange Uebung das Indigenat und religiöse Autorität erlangt haben, wurden auö dieser Gegend verwiesen, dem Sinne für das Edlere und Bessere hingegen immer mehr und größerer Spielraum eingeraumt. Man fing nun damit an, die auffallenden Kirchenornate für Laien als breite Haube, Mantel, rnamo, ferner das unpassende Copuliren auf freier Straße u. dgl. mehr aus dem Wege zu räumen; den gebildeten Zirkeln anderer Confefsionen sich immer mehr zu nähern; den öffentlichen Instituten als: Militär und Landwehr :c. sich willig anzuschließen. — Mag man auch bier und da noch viel weiter gegangen sein, so weiß man ja, daß jede Übergangsperiode von dergleichen Übergriffen nicht frei ist: doch, Dank dem Himmel dafür, wahre Religiosität, Moral und Tugend blieben heilig und unangetastet. Werde icd mich auch am Schlüsse meines gegenwärtigen Aufsatzes näher darüber aussprechcn, so mag doch hier vorläufig als Beweis meiner Behauptung dienen, daß die, in anderen Gegenden öfters vorkommenden Falle, daß Juden, des gemächlicheren Lebens wegen, den Glauben ihrer Värer gegen einen andern verrauschen, hier nur unter die allcrseltensren Erscheinungen gehören. So verstrichen beinahe zwei Dezennien. Nun rückte daS'Jabr 1813 heran, und mit ihm erschien das Edikt deS hochseligen Königs Max v. Bayern d. 13. Juni über die Verhältnisse der Juden in dessen Staaten. ' War dasselbe auch nicht frei von Härten und Ausschließungen mancher Art, so lagen doch im Ganzen edle,, hochherzige Ansichten für das künftige Wohl unserer Glaubensbrüder unverkennbar zu Grunde. Ich berühre bier bloS einige §§ desselben in so ferne sie zur Absicht meines Berichtes dienen und übergehe die übrigen. — Nach H. 14. dieses EdiktS soll der Hausirhandel unter Juden nach und nach erlöschen und eine Ansaßigmachung darauf nicht mehr ertheilt werden. §, 15. heißt cS: um den Juden von dieser eben so schädlichen als unzureichenden Erwerbsart abzuleiten und ihnen jede erlaubte, mit ihrem dermaligen Zustande vereinbare Erwerbsquelle zu eröffnen, sotten dieselben zu allen bürgerlichen NahrungSzweigen, als: Feldbau, Handwerke, Trübung von Fabriken und des ordentlichen Handels :c. :c. unter gewissen Bestimmungen zugelassen werden. §. 27. , Der zum Rabbine oder Substituten vorgeschlagene Jude muß 1) Als königlicher Unterthan immatrikulirt 2) der deutschen Sprache mächtig, wiffenschaftklch 'gebildet, und 3) Ohne Makel deS Wuchers sein. H. 32. Die Judcnkindcr beiderlei Geschlechts, sind gleich den christlichen Unrerrhanen zum öffentlichen Schulbesuche in Städten und auf dem Lande verbunden, und erhalten mit Ausnahme der RcligionSlehre, gleichen Unterricht mit denselben. Der Zutritt zu höhcrn Lehranstalten ist ihnen gestattet. — §. 33. Den Juden ist gestattet, eigene Schulen zu errichten, wenn sie vorschriftsmäßig gebildete und geprüfte Schullehrer ansicllen. War nun bereits bei den jüdischen Familien der oben geschilderten Bezirke Gefühl für das Edlere und Bessere vorangegangen, waren mehrere verrostete, dem bürgerlichen Gewerbe und Verbände störend im Wege stehenden Gebrauche hinweg geräumt, und dadurch der Einsicht von einem besseren religiösen und bürgerlichen Leben Platz gemacht; so konnten die erwähnten königlichen Bestimmungen nicht anders als willkommen erscheinen. Mit hastiger Freude ergriff nun der größte Theil dieser Gemeinden die Gelegenheit, von den erwähnten königlichen Bestimmungen Gebrauch zu machen, um dadurch ihren kränkelnden, fast verkümmerten Verhältnissen frische Lebenskraft einzuimpfen, und, Gott sei Dank! man har sich nicht getäuscht! — Man entsagte nach und nach dem allenthalben so verhaßten Hausirhandel und schickte seine, dem Handel gewidmeten Jünglinge in HandelSinsiiture oder gab sie bei reellen Kaufleuten in die Lehre; Jünglinge, der Schule entlaßen, ergriffen freudig die Gelegenheit bei christlichen Meistern ein ordentliches Gewerbe zu erlernen. Ebenso begaben sich mehre Jünglinge auf höhere BildungSanstalten, um sich dort der Kunst und der Wiffcnschaft hinzu geben. Andere fanden zur Agrikultur Neigung und widmeten sich diesem Fache. So wurde nun die Jugend der genannten Gemeinden, biö auf wenige, den Viehhandel treibende Familien, zu Kauf- und Gewerbsleuren der solidesten Art heran gebildet. — Vereine zum Aufdingen der minder bemittelten Jünglinge bei Meistern, findet man hier unzweckmäßig. Besitzt der Jüngling ein zu schwaches Vermögen, um ein starkes Lehrgeld zahlen zu können, Io bleibt er verhattnißmäßig langer als Lehrling eingeschrieben. ffDgdurch findet der Ledrherr Ersatz für das etwas, schwächere Lehrgeld; der Lehrbursche hingegen , da er auf Unterstützung nicht rechnen kann, nimmt zu Fleiß, Arbeitsamkeit und Sparsamkeit seine Zuflucht, und gewöhnt sich schon recht frühzeitig daran. Zu gleicher Zeit wurde auch zur Organisation der öffentlichen Schulen geschritten. Alle bisherigen Winkelschulen wurden aufgelöst und an deren Stelle traten Anstalten dem Geist der Zeit und dem der wahren Erziehung vollkommen entsprechend. ThcilS wurden neue Schulen errichtet und mit tüchtigen Lehrern versehen, welche ihre pädagogische Bildung in den Schutseminarien erhiel-

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