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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-10-26 · Heft 44 (26.10.1875) · p. Seite 711

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 44 (26.10.1875)
Date
1875-10-26
Page
Seite 711 (sequence 7)
Language
German
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liebe, der Heiligkeit deS Lebens und Eigenthums, der Gerechtigkeit in Handel und Wandel, der Heiligkeit des Eides und der Wohlthätigkeit auch auf die Akum auszudehnen vorschreibt. Ueberzeugend weist er hierauf nach, daß der Talmud die Christen durchaus nicht unter dem Ausdruck Akum versteht, und sie gar nicht darunter verstehen konnte. Wenn in den von der Censur gestrichenen Stellen des Talmuds einige harte Ausdrücke gegen das Christenthum vorkamen, so ist dies theils erlaubter Kampf gegen die Dogmen einer anderen Religion innerhalb des Kreises der eigenen Bekenner, theils erklärlich aus der schrankenlosen Berfolgung der Juden, die seit Constantins Uebertritt zum Christenthume eingetreten, und selbst von einem Hieronymus gebilligt wurde. — Hierauf endlich bespricht der Berfaffer die Frage, welchen Einfluß der Talmud auf die Juden geübt? Der Talmud hat zunächst die Einheit der durch alle Länder zerstreuten Juden erhalten, hat sie vor der geistigen Verdumpfung und vor der Entsittlichung bewahrt, indem er in ihnen ein tiefes Gedankenleben erzeugte und die Fackel der Wiffenschaft anzünvete zu einer Zeit, da noch dichte Finsterniß die Welt umnachtete. Die talmudische Gesetzgebung rettete sie vor verderblicher Entartung, als sie mit ihrer zahlreichen Bevölkerung in enge Ouartiere eingepfercht waren. Läßt sich, da diese Thatsachen ja nicht dem Zweifel unterliegen, schon von vornherein voraussetzen, daß solche Resultate von einem Werke, das von Unsinn strotzen und Betrug, Diebstahl. Meineid gestatten soll, gewiß nicht erzielt werden könnten, so bringt der Berfaffer auch überall wörtliche Beweise aus dem Talmud herbei, wobei er natürlich in dem engen Rahmen eines Vortrages nur den kleinsten Theil dessen anführen konnte, was zu Belegen zu dienen vermag. Auch dafür, daß nicht der Talmud die Juden zur Betreibung des Handels geführt, sondern dies nur durch die Gesetzgebung der Staaten selbst geschehen, übergeht der Berfaffer in seiner Beweisführung nicht. Ueberhaupt hat die gesammte Hagada gar keine Verbindlichkeit für den Juden, und ebenso die Halacha nicht wie sie im Talmud, der nur die Discussion über sie enthält, vorliegt, sondern wie sie aus demselben als endgültig gezogen worden. Schließlich weist der Verfaffer darauf hin, wie der Talmud die Juden zu treuen Unterrhanen jedes Staates, dem sie angehören, machen will und die Gesetze des Staates als mit vollkommener Gültigkeit auch für die Juden ausgerüstet erklärt. Wenn demnach ein Jude eine ungerechte Handlung begeht, sagt der Verfasser, so begeht er sie aus seiner eigenen Verantwortlichkeit vor Gott; im Talmud findet er keinen Anhaltspunkt zur Beschwichtigung seines Gewissens. Wir können diesem Vorträge nur unsre völlige Billigung zusprechen. Der Verfasser steht, wie er selbst betont, aus orthodoxem, talmudgläubigem Standpunkte. Bedient er sich deshalb hier und da eines Ausdrucks, welchen die Kritik nicht zugestehen wird, so hat dies aus die Wahrhaftigkeit seiner Auseinandersetzungen keinen wesentlichen Einfluß, und daher auch für diesen unsren Bericht keine Wichtigkeit. Im großen Ganzen hätten wir;edoch noch eine eingehendere Charakteristik des Geistes der talmurischen Gesetzgebung gewünscht, um dieser Apologetik auch das Gepräge der Objeclivirär vollständig zu geben. Die ralmudische Gesetzgebung hat die Teuren; der Absonderung res jüdischen Stammes in Beziehung aus Religion und Lebensgewohnheit, nicht aber die Tendenz der Ausschließung. Hierin unterscheidet sie sich wesentlich von rer mittelalterlichen christlichen und islamitischen Gesetzgebung. Diese lehrt und berhätigt die Verdammung, Ausschließung, Berfolgung, «ja, Vernichtung der Andersgläubigen. Gerade hiervon weiß das talmudische Gesetz nichts, während es im religiösen Bekenmniß und in der Lebensweise den Juden in Absonderung zu erhalten sucht. Gerade darum sind die Borwürfe, die von außerhalb dem Talmud gemacht wurden, völlig ungerechtfertigt und schmähliche Verleumdung, während die in den Juden seit einem Jahrhundert entstandene Culturbewegung viele Momente der talmudischen Absonderung zu überwinden hatte, und nicht blos bei den reformistischen, sondern auch bei den orthodoxen Juden überwunden hat. Deutschland. Berlin, 12. October. lPrivatmitth.) Ihr Leitartikel in Rr. 42 über „die Verlegenheiten der christlichen Theologen dem Juventhume gegenüber" kam, wenn auch wahrscheinlich nicht in dieser Absicht verfaßt, gerade jetzt zur rechten Zeit. Denn diese Verlegenheit spiegelt sich so recht in den Auslassungen frommer christlicher Blätter über das Schreiben des Cottbuser Superintendenten ab. Die Kreuzzeitung vom 7. d. enthält die Bemerkung, daß ein christlicher Geistlicher die Synagoge nicht besuchen könne, ohne sich der Gleichgültigkeit in feinem Glauben zu verdächtigen. Man sieht an dieser Ausdrucksweise, daß die Worte von keiner ganz sichern Hand niedergeschrieben worden. Uebrigens ist es eine nur interne Frage der christlichen Kirche, ob ein christlicher Geistlicher oder Christ überhaupt einem jüdischen Gottesdienste beiwohnen dürfe? Uns geht dies wenig an. Bis jetzt galt es als eine allgemeine Annahme, daß, da rer jüdische Fundamentalsatz, um welchen es sich im jüdischen Gottesdienst immerfort handelt: es giebt nur einen einzigen Gott! vom Christenthume nicht geleugnet werde, der Christ am jüdischen Gottesdienste keinen Anstoß nehmen könne, während es den Juden schwersallen möchte, der im christlichen Gottesdienst ausgesprochenen Gottheit Jesu und der Trinität mit den daraus gefolgerten Dogmen gegenüber, gleichgültig zu sein. Es bleibt also rem Christen selbst über-

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