Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 44 (26.10.1875)
- Date
- 1875-10-26
- Page
- Seite 709 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227014-3227059--33933-3303768- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
709 noch dazu mannichfach in sich ab. Was ist die Folge? Daß fast alle Gesetze nur Resultat eines CompromiffeS sind, welchen die Regierung mit den Parteien oder diese untereinander eingegangen, um das Gesetz zu Stande zu bringen. Ein aus solchem Compromiß hervorgegangenes Gesetz kann weder umfaffend noch auf eine lange Zeit das Bedürfniß befriedigend sein, sondern wie die Lage der Parteien sich verändert, wird man das Gesetz modificirt verlangen, und abgesehen hiervon wird das wirkliche Leben sich von dem Compromiß nicht befriedigt finden, da Letzteres immer mehr aus theoretischen, denn aus practischen Motiven sich zusammenfugt. In der modernen Gesetzgebung schweben also die Grundsätze selbst noch in der Luft; es wird um und für sie beständig gekämpft, und die Gesetze sind nur der flüchtige Niederschlag dieser Kämpfe. Man braucht z. B. nur auf das Berhältniß zwischen Staat und Kirche, auf die Principien des Unterrichtswesens, auf die Grundsätze des Strafrechts, noch mehr des Strafproceffes u. s. w. zu sehen, um klar zu erkennen, daß die desfallsigen Gesetze nur aus vem Kampf der Parteien um die Grundsätze selbst und als Compromisie hervorgehen und von ihrem Ursprünge an mit der Aussicht auf Wieververänderung in's Leben treten. — Wir haben dies uns bewußt machen wollen, theils um die Erscheinung selbst uns zu erklären, theils um damit zu zeigen, daß diejenigen dennoch Unrecht haben, welche unsrer Zeit den „Beruf" und die Befähigung zur Gesetzgebung absprechen, und sich dabei auf die Unzulänglichkeit der zu Stande gebrachten Gesetze berufen. Kaum irgend eine Periode der Geschichte hatte einen unabweislicheren Beruf zur Gesetzgebung als die unsrige, wo das innerste Wesen des gesellschaftlichen Lebens sich so völlig umgestaltet hat, und ihre eminente Befähigung erweist sie gerade durch ihre legislatorische Schmiegsamkeit an die Bedingungen des Tages; die Festigkeit des Resultats hängt nicht von ihrer Befähigung ab. Dennoch giebt es einige Momente, in welchen die moderne Gesetzgebung bereits zum Ziele zu kommen vermochte, weil eben der Grundsatz zur entschiedenen Herrschaft gekommen ist, und gerade hierin liegt auch die tröstliche Gewißheit, daß dies mit der Zeit auch auf den anderen Gebieten der Fall sein werde. Hauptsächlich ist dies der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetze und aus dieser die bürgerliche Gleichstellung der Juden. In Frankreich kam diese bereits 1793 zur entschiedenen Geltung und hat seitdem dort keinerlei Anfechtung erlitten, wenn wir die vorübergehende Laune Napoleons 1808 den Elsaß betreffend übersehen. Eine andere Abwickelung gewahren wir in Preußen. Daselbst hatte die bürgerliche Gleichstellung der Juden vom Edicte von 1812 durch das, die Provinz Posen betreffende Gesetz von 1833 und das Judengesetz von 1847 bis zur Verfaffung von 1850 und von dieser, da die Reactionsministerien das Specialgesetz ttotz der Verfaffung als noch gültig ansahen, bis zum Gesetz des norddeuffchen Bundes vom 3. Juli 1869 hindurchzuringen. Hiermit ist sie aber zu Ende, und kann, ohne daß eine Umgestaltung des ganzen Staates eingetreten wäre, gar nicht wieder zur Verhandlung kommen. Anders freilich verhält es sich mit der Gleichstellung der Culte, die in Frankreich betreffs des Judenthums auch erst 1830 zur Entscheidung kam, während sie in der Mehrzahl der deutschen Staaten noch heute nicht zur Erfüllung gelangt ist. Auf diesem Grunde haben wir daher alle Angriffe einzelner Parteien oder von Individuen nur mit völliger Ruhe anzusehen und abzuwehren. Der Rechtsgrundsatz der Gleichstellung ist entschieden, und das Gesetz deshalb außerhalb des Parteikampfes gestellt. Die Gesetze von 1812 und 1^47 waren Compromiffe; jetzt findet ein solcher nicht mehr statt. Hierin erkennen wir den Entwicklungsgang der modernen Gesetzgebung auch im Allgemeinen und Ganzen. Der Talmud und seine Apologetik. Die wissenschaftlichen Acten über den Talmud werden noch lange nicht geschloffen fein, denn mit Recht können wir nur sagen, daß sie eröffnet worden. Aber statt die objective Forschung ruhig fortsetzen zu können, sind wir immer wieder zur Apologetik gezwungen. So lange die aus Unwissenheit gestützte Bosheit immer und immer wieder die giftigste Verleumdung des Talmuds vorträgt, ist man verpflichtet, ihn gegen diese schamlosen Angriffe zu schützen und das herauszuheben, was der Talmud in gerade entgegengesetzter Weise enthält, was er an lauterster und erhabendster Moral und Toleranz lehrt. Der Parteiwuth des Ultramontanismus und des Pietismus kommt es auf eine richtige Erkenntniß und gerechte Würdigung des Talmuds gar nicht an, ihr ist vielmehr eine solche zuwider; sie will nur eine Waffe gegen Judenthum und Juden haben, und schmiedet sie sich aus dem alten Eisen, das vor Jahrhunderten der Fanatismus und dieselbe Berfolgungswuth aus dem Talmud durch Hülfe von Entstellungen und Fälschungen gesammelt hat. So oft dies auch bereits nachgewiesen, so oft das Gegentheil bezeugt worden: sie beachtet dies nicht, sie ignorirt dies, und bringt aber- und abermals dasselbe Lügengewebe wieder zum Vorschein. Direct gegen dieses Verfahren aufzutreten, wäre daher in Betreff ihrer selbst, die sich dadurch selbst charakterisirt, völlig unnütz. Desto wichtiger ist es, das große Publicum immer von Neuem aufzuklären, wie man es betrügen wolle. Wie gesagt, die Apologetik des Talmuds darf so lange nicht ruhen, wie die Verleumdung seitens unsrer Gegner nicht aufhört. Der Syllabus war erschienen. Mit dürren Worten verurtheilte und verfluchte er all' die Rechte und Freiheiten, die für die jetzige Gesellschaft durch die schwersten Kämpfe errungen worden, durch welche der moderne Staat sich mit verjüngter Kraft aufbaute und die Völker den inneren Frieden theils erlangten, theils zu erlangen hoffen können. Der Papismus forderte noch