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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-10-19 · Heft 43 (19.10.1875) · p. Seite 694

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 43 (19.10.1875)
Date
1875-10-19
Page
Seite 694 (sequence 6)
Language
German
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3) Zahl der Cultusbeamten der Synagogengemeinde mit Einschluß der Lehrer an den Religionsschulen: 4> Bon diesen Beamten sind auf Lebenszeit angestellt: 5) Betrag des Capitalvermögens der Gemeinde .. . Mark: 6) der Capitalschulden.Mark: 7) Gesammtbetrag der Synagogengemeindebeitrage der Mitglieder im Jahre 1874 ... . Mark: Si Gesammtbetrag der directen Steuern der Mitglieder per 1874: Man sieht hieraus, daß vorzugsweise die Rechtsverhältniffe der Gemeinden, wie sie aus ihren Verpflichtungen hervorgehen, in's Auge gefaßt sind. Hoffentlich wird von Seilen der Regierungen auch die Frage nicht außer Acht gelaffen, an welchen Orten sich eine Nebengemeinde aus gottesdienstlichem Bedenken gebildet habe? Denn hiermit beantwortet sich auch zum größten Theile die Bedürfnißsrage für das ganze Gesetz. Bonn, 8. October. fPrivatmitth.) Nichts ist natürlicher, als daß unter dem Schutze der alles Maß überschreitenden Angriffe gegen die Juden seitens der Hauptorgane der Ultramontanen und Pietisten auch die kleinen Männer dieser Partei sich ermuthigt fühlen, sich Luft zu machen. Es kommen uns daher aus vielen einzelnen Orten Berichte über dergleichen feindselige Kundgebungen zu, und wird an uns das Berlangen gestellt, denselben zu entgegnen. Wo uns die Sache dazu angethan scheint, werden wir dies niemals unterlaffeo. Aber es giebt eine Menge Fälle, wo es viel angemeffener ist, sie ruhig sich selbst zu überlaffen, wo sie dann schnell genug der Bergeffenheit anheimfallen. Wenn z. B. ein welfischer Pastor zu Duderstrdt, der sich vielleicht über die dortige jüdische Gemeinde geärgert hat, weil sie am Sedanfeste einen feierlichen Gottesdienst abgehalten, während er dies nicht gethan, in seiner Kirche bei einer Trauung in der Predigt sagte: „Juden und Heiden hätten keine Religion" — so mag er eben in seiner Kirche sagen was er will, er hat ein Recht dazu, und die Aufsicht über ihn hat nur der Staat mit seinem Kanzelparagraphen. Die jüdische Gemeinde mag nur fortfahren, sich mit den Besten ihrer Mitbürger in patriotischem, sittlichem und religiösem Wandel zu begegnen, und sie wird dadurch beweisen, auf welcher Seite nicht blos Religion, sondern echte, wahrhafte Religiosität, nicht aber verknöcherte und nur in ihrer Ausschließungssucht noch lebendige Dogmenvergötterung zu finden. — Wenn in Cottbus der Superintendent Ebeling die Einladung zur Einweihung der Synagoge mit einem Schreiben beantwortet, in welchem er die Juden für nicht mehr „das Israel Gottes" erklärt, und behauptet, daß sie „gegen den Willen des Gottes Abrahams Synagogen aufrichten" — so haben wir nur das Recht, dem Herrn Superintendenten zu erklären, daß wir ihn vollständig im Jrrthum halten, und daß wir es Niemandem zugestehen, „den Willen Gottes" uns und allen anderen Menschen gegenüber bester und allein kennen zu wollen; endlich, daß jede Religionsgenoffenschaft nicht allein das Recht, sondern die Pflicht hat, sich eine Stätte der Gottesanbetung aufzurichten. Wie gesagt, wir bestreiten dem gedachten Herrn die Richtigkeit alles Dessen, was er in seinem Schreiben ausgesprochen. Da er aber nicht angefangen, sondern nur auf eine von der jüdischen Gemeinde ausgegangene Einladung antwortet, so kann man ihm für die freie Aussprache seiner Ansichten nichts anhaben. Uebrigens wohnten der Einweihung der evangelische Prediger vr. Berger und der katholische Pfarrer Müller bei. worin doch wohl ein nachdrücklicher Protest gegen Herrn Ebeling enthalten ist. Bielefeld, io. October. (Privatmitth.) Der Borstand der „Unterstützungscaffe des Vereins israel. Elementarlehrer für Westphalen und die Rheinprovinz" hat dem Herrn Elias Meyer in Aachen und deffen Ehefrau Friederike Meyer das Diplom über die denselben von der jüngsten Generalversammlung verliehene Ehrenmitgliedschaft bei Gelegenheit des n"-i= Festes übersandt und ist mit einem warmen Dankschreiben beehrt worden, das von beiden Wohlthätern die Zusicherung enthält, auch ferner „thätige Mitglieder des so sehr wohlthätigen Vereins" sein zu wollen. Das Diplom selbst, von der Hand des Herrn Oscar Freund in Bielefeld in Tusche und Gold ausgeführt, wird von allen Kennern als ein Meisterstück der Kalligraphie bezeichnet. Schirwiudt (Ostpr.), im October. Die jüdische Gemeinde in Schirwiudt, deren Hülferuf wir bereits in 9fr. 38 abdruckten, bittet uns, auch folgendes Gesuch zu veröffentlichen: „Geliebte Brüder! Schon im Monat August haben wir einen Aufruf zur Wohlthätigkeit an Euch ergehen lasten mit der ergebensten Bitte, uns durch Liebesgaben zur Erhaltung und Berbefferung unserer Culmseinrichtungen freundlichst zu unterstützen; leider haben bis jetzt wenige Gemeinden und Privatleute unsere Bitte erhört. Am rrxi wäre gerade die Kündigungsfrist zu Ende, und sollte schon an diesem Tage gerichtliche Klage zur Subhastation nuferes Synagogengrundstücks eingereichr werden. Durch vieles Bitten ließ sich unser Gläubiger erflehen und hat uns eine Frist von vier Wochen ertheilt; alsdaun heißt es Geld oder subhastiren. Wir bitten Euch, stehet nicht zurück und sendet uns bald Hülfe 13'ymzn nn«i rn-ran -in» Jede Gabe wird uns gewiß willkommen sein, und der Allgütige wird Euch dafür zum neuen Jahr seinen Segen senden. Die Sendungen bitten wir an unfern ersten Vorsteher I. Silbermann zu senden." Oesterreich-Ungarn. Reu-Saudee, 3. October. Die bekannten Exceffe, die hier in Folge der Bestrafung des Wunderrabbi Halberfiamm wegen des Bannes auf den Kaufmann Ameisen stattgefunden, haben am Rosch-haschanahfeste ein Nachspiel gehabt. Als dieser Ameisen als Cohen am Aussprechen des Priestersegeus theilnehmen

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