Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 42 (12.10.1875)
- Date
- 1875-10-12
- Page
- Seite 682 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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682 Schlußprotocoll. —.Es versteht sich.. daß durch die Bestimmung dieses Artikels (Art. 1) keine der beiden Regierungen sich des Rechtes hat begeben wollen, durch Gesetze und Verordnungen alle nöthigen Polizei- und Sicherheitsmaßregeln zu ergreifen, namentlich in Beziehung auf diejenigen Etablissements, die kein Individuum in einer ländlichen Gemeinde ohne Erlaubniß des Municipalrathes errichten darf; jedoch dürfen diese Gesetze und Verordnungen in keiner Weise die Handelsfreiheit hindern. Es ist selbstverständlich, daß die beiden hoben contrahirenden Parteien Lurch die Bestimmungen des Art. IV in keiner Weise die durch die letzte Alinea des Art. l in Beziehung auf das Erwerbuud Besitzrechr von ländlichen Grundstücken gemachten Einschränkungen aufheben wollen. In der rumänischen Deputirtenkammer hat der Minister H. B. Boeresco, in Erwiederung auf eine Interpellation des H. Epureano, diese Artikel folgendermaßen interpretirt: .... Was wir Lurch den Art. I bewirkt haben, ist nicht eine Lösung der Jndenfrage, sondern eine seitens der anderen hohen contrahirenden Partei gegebene Anerkennung der gesetzlichen Lage der Jsraelten unseres Landes, d. h. aller der durch unsere Gesetze gegen die Israeliten bei uns im Allgemeinen, ob sie fremde oder einheimische seien, zulässigen Beschränkungen.... Wir haben diese glückliche Fassung des genannten Artikels nicht ohne lange Debatte und zahlreiche Unterhandlungen zu Stande bringen können .... Wir haben im Art. I das Hauptprincip der Handelsfreiheit nicht absolut zugelassen, im Gegentheil, wir haben es gewisien Einschränkungen unterworfen; noch mehr, im Schlußsätze desselben Artikels haben wir hinzugcfügt, daß durch Annahme jenes Princips in keiner Weise die in den Staaten der beiden contrahirenden Parteien bestehenden und auf Las Erwerb- und Besttzverbot von ländlichen Grundstücken anwendbaren Gesetze und Verordnungen beseitigt sein solle .... Aber man wirft uns vor, daß die Juden das Recht haben werden, Grundstücke in den Städten zu erwerben. Nun, wie konnte dies anders sein? Dieses Recht haben sie stets gehabt; sie haben es nur nicht für ländliche Grundstücke gehabt, und wir gewähren es ihnen keineswegs....Dieselbe Auslegung soll für die österreichischen wie für die einheimischen Juden gelten. Und in einem vom Ministerpräsidenten H. Catargi an die Präfecten gerichteten Circularschreiben vom 10/22. Juli c. heißt es: Dieser Vertrag löst die israelitische Frage in keiner Weise; er verleiht den Juden keinerlei Recht .... Im Gegentheil, er hält die durch unsere Gesetze gegen die Israeliten vorzeschriebenen Beschränkungen aufrecht; er läßt keine der europäischen Großmächte die Ausnahmegesetze anerkennen, welche wir nach den Bedürfnissen unserer socialen und localen Lage in Beziehung auf die Israeliten zuzulassen gezwungen waren. Der Vertrag erklärt, daß die Sicherheits- und Polizeigesetze gegen alle Fremde, Israeliten oder Nichtisraeliten, ebenso wie das Strafgesetz gegen die Vagabunden, auch ferner angewandt werden sollen. Australien. Sydney, im September. Das Sydney Empire berichtet, daß in das dortige Parlament der verdienstvolle Advokat Cohen gewählt worden, und zwar an Stelle des vor Kurzem verschiedenen Levy. Es bemerkt dazu, daß hierdurch die Zahl der Israeliten im australischen Parlament fünf verbleibt, zwei im Ober- und drei im Unterhause. Da, sagt dieses Journal, die jüdische Bevölerung nur ein Fünfzigstel bildet, aber ein Zwanzigstel der Sitze im Parlament einnimmt, so beweist dies genügend, welches Vertrauen und welche Achtung die hierländischen Israeliten ihren Mitbürgern einflößen. Amerika. Baltimore, im September. (Privatmitth., Am hiesigen Platze macht jetzt eine unliebsame Geschichte einiges Aufsehen, die in diesem Blatte nicht ganz unberührr bleiben kann. Bei der „Har-Sinai"-Gemeinde, an welcher früher Dr. Einhorn amtirte, sungirt jetzt ein Rabbiner Dr. Mayer, früher in Cleveland (Ohio). Ueber diesen Mann ging seit längerer Zeit das Gerücht, daß er in London zum Christenthume übergegangen und Missionär gewesen, ein Gerücht, das von sonst glaubwürdigen Männern bestärkt wurde. Bei aller Freisinnigkeit, die in Amerika herrscht, wollte man doch nicht, daß ein Mann von etwa solcher Vergangenheit eine jüdische Kanzel einnehme. l)r. Mayer sah sich dadurch veranlaßt, sich in einer Predigt, zu der er durch die Zeitungen eingeladen, zu vertheidigen, und gab in derselben eine Lebensbeschreibung, die hernach auch auszugsweise in hiesigen Blättern erschien, und welche er mit einigen Documenten, die er verlas, zu erhärten suchte. Bunt war allerdings das Bild, das er entwarf. Deutschland, England und Italien, Politik, Gefängniß, italienische Bunde, deutsche Flüchtlinge, spielten darin sehr bewegliche Rollen. Es liegt nicht in unserer Hand, zu beurtheilen, wie weit dies Alles der vollen Wahrheit entspricht; auch gehört es nicht zu unseren Neigungen, den Untersuchungsrichter zu spielen. Allein der gerade Weg, der zu einer Kanzel führt, scheint uns in dem Leben, welches Dr. Mayer selbst schilderte, wenig eingehalten. Auch hat Dr. Mayer, der, beiläufig bemerkt, bei oder in Münster zu Hause ist, bei össentlicher Gelegenheit solche Aeußerungen gethan, daß sie auch mit der vorgeschrittenen Theologie nicht mehr übereinstimmen. Wie weit nun die Rechtfertigung des Dr. Mayer Anklang gefunden, wird die nächste Zukunft lehren. Wir wollten hier nur über die sonderbare Thatsache referiren.