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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-10-12 · Heft 42 (12.10.1875) · p. Seite 679

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 42 (12.10.1875)
Date
1875-10-12
Page
Seite 679 (sequence 7)
Language
German
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dankend, bemerke ich Folgendes: Adonai, der Gott Abrahams, hat längst seine Verheißung erfüllt. Er hat den Sohn Davids, Jesum gesandt, ihn von den Todten auferweckt und ihn zum ewigen Könige seinem Volke Israel gesetzt und hat uns, die wir von Natur Gojim (Heiden) sind, zu dem Volke Abrahams hinzugethan. Wir, die wir nun das Israel Gottes sind, laden Jeden, auch die hiesige jüdische Gemeinde, so oft die Glocken geläutet werden, zu dem heiligen Dienste der rechten Söhne Abrahams ein und beklagen es schmerzlich, daß Biele, welche leiblich von Abraham herstammen, auch die hiesige jüdische Gemeinde, dieser Einladung noch nicht gefolgt sind, sondern sich eigene Synagogen aufrichten gegen den Willen des Adonai, des Gottes Abrahams. Hiernach bin ich nicht im Stande, der an mich gerichteten Einladung zu folgen". (Ueber den Inhalt dieses Schreibens brauchen wir wohl kein Wort zu verlieren. Aber unsere Glaubensgenoffen haben hier abermals erfahren, wem sie sich aussetzen, wenn sie unsere wiederholte Warnung nicht beachten, sich, bevor sie mit einem christlichen Geistlichen in unmittelbare und officielle Beziehung treten, über die Ansichten und Gesinnung dieses Mannes erst einige Gewißheit zu verschaffen. Sie sind dies dem Judenthume schuldig, welches sie bei solcher Gelegenheit vertreten. Redaction.) Breslau, Anfangs October. (Privatmittheil.) Das alte Jahr ist nicht zu Ende gegangen, ohne uns noch einen harten Verlust zu bringen, der sich schmerzlich denen anreiht, welche uns in dem verfloffenen Jahre getroffen haben. Herr Samuel Kornfeld, der ausgezeichnete Talmudist, ist nicht mehr unter uns. Niemand sagt sicher zu viel, wenn er den Verklärten als ein Muster von Bescheidenheit, Wohlthätigkeit, echter Frömmigkeit und Gelehrsamkeit bezeichnet. Andere zu unterrichten, wenn sie sich hierzu bereitwillig ihm näherten, Hülfsbedürftige zn unterstützen, insonders arme Gelehrte, und nirgends irgend welche Ansprüche zu erheben, ja sich selbst weniger Kräfte zuzutrauen, als er besaß, dies machte den Inhalt feines Lebens aus, und verlieh seinem Charakter eine seltene Würde und Ehrenhaftigkeit. Wie fein Leben, so war auch sein Scheiden. Am Morgen seines Sterbetages war er noch wie gewöhnlich im Beth-hamidrasch. Beim Nachhausegehen empfand er ein außergewöhnliches Unbehagen. Zu Hause angelangt, nahm er sofort die „Widdui" vor, legte sich dann zu Bett, ließ den Arzt kommen und — drei Stunden später hatte er seine fromme Seele ausgehaucht. Sein Tod wird in allen Kreisen unsrer Gemeinde, in vielen sehr tief betrauert. Die Lücke, die er hinterläßt, wird sich noch lange fühlbar machen. Sein Andenken gereiche uns zum Segen! Dr. P. Neustadt. Münster, im October. (Privatmitth.) Der vieljährige Regierungssecretair Wall bäum (Israelit, auch Rendant der Marks-Haindorf'schen Stiftung) ist zum Kreissteuereinnehmer befördert worden. Dresden, 29. September. (Privatmitth.) Der Advocat Herr Emil Lehmann ist zum Abgeordneten gewählt worden. Er ist der erste Israelit, der in den sächsischen Landtag eintritt. Leipzig, im October. Gegen die fernere Anwendung der veralteten jüdischen Eidesformel vor Erlheilung des Bürgerrechtes in den sächsischen Städten werben auf Anregung eines israelitischen Leipziger Einwohners Rath und Stadtverordnete von Leipzig beim Landtage vorstellig werden. Oesterreich-Ungarn. Pest, 29. September. Der ungarische Cultus- und Unterricblsminister hat am 9. d. M. unter Zahl 21,997 nachstehende, wenn sie durchgesnhrt werten, überaus wohlthatige Verordnungen: 1. an den Präsidenten der israelitischen Landeskanzlei und 2. an den Präsidenten der israelitischen orthodoxen VermittlungscomMission erlaffen: Die von der israelitischen Confession erhaltenen Volksschulen entsprechen an vielen Orten nicht den Anforderungen des Gesetzartikels XXXVM: 1868. Die an denselben wahrgenommenen Mängel bestehen zumeist darin, daß die Schullocalitäten eng, ungesund, nicht gehörig ausgestattet und nicht im Besitze der nöthigen Lehrmittel sind, und daß endlich an diesen Schulen häufig nicht befähigte Lehrer wirken. Da auch das Verfahren bei der Aufnahme und Entlastung der israelitischen Lehrer nicht geregelt ist, so ist deshalb bei vorkommenden Fällen der Willkür ein großer Spielraum gelaffen. Weil nun aber die Aufnahme des Lehrers, ob nun dieselbe durch Wahl oder Ernennung erfolge, auf einem solchen bilateralen Vertrage beruht, der zwischen dem aufnehmenden Lehrer und der betreffenden Cultusgemeinde, als Erhalterin der Schule, abgeschloffen wird, welcher Vertrag folgerichtig nach den bei allen civilisirten Völkern angenommenen Rechlsgrundsätzen nicht einseitig und willkürlich aufgelöst werden darf: so ist es nölhig, daß die Aufnahme der israelitischen Volksschullehrer je eher geregelt werde, auch deshalb, damit der israelitische Lehrer hinfort nicht als ein von der betreffenden Cultusgemeinde aufgenommeues, zum großen Theil von ihrer Willkür abhängiges Individuum, sondern als ein stabiler Beamter der Cultusgemeinde betrachtet werbe, der nur in dem Falle, wenn ihm gewiffe Vergehen, beziehungsweise skandalöse Excesie und Verbrechen nachgewiesen werden, nie ohne vorausgegangene Untersuchung aus dem Beamtenverbande der Cultusgemeinde entlasten werden darf. Für die Pensionirung des israelitischen Lehrerpersonals ist durch den Gesetzartikel XXXII: 1875 ebenso vorgesorgt, wie für andere Lehrer; die Lehrerstelle an einer, welchen Charakter immer tragenden Volksschule, schließt aber schon ihrer Natur nach die Auffassung aus, als wäre dieselbe kein stabiles Amt, sondern eine durch Aufdingung entstandenes Dienstverhaltniß; die bei

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